Drucksache - DS/0640/III
Ich frage das Bezirksamt: 1.
Welche
Vorteile für Kinder und Jugendlich bzw. ihre Eltern ergeben sich aus Sicht des
Bezirksamtes aus der Abschaffung der Regionalisierung von Betreuungsangeboten
für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und die mit Einführung des
Fallmanagements erfolgte Zentralisierung der Behindertenhilfen im Bezirk? 2.
Wie
kann auch nach der Einführung des Fallmanagements und dessen Ansiedlung an zentraler Stelle die erforderlichen
aufsuchenden Hilfen, v.a. auch bei Neufällen, gewährleistet werden? 3.
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der
Abteilungen Jugend, Familie und Schule (Hilfen nach dem KJHG) und Soziales,
Gesundheit und Beschäftigung
(Eingliederungshilfen nach SGB XII) im Bereich der Hilfen für behinderte
Kinder und Jugendliche sowie deren Familien?
Welche Kooperations- bzw. Zielvereinbarungen regeln die
Zusammenarbeit zwischen diesen beiden BA-Abteilungen in den Fragen der
Behindertenhilfe bzw. bis wann werden diese abschließend festgelegt?
Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die zur Verfügung
stehenden Hilfsangebote von den betroffenen Kindern und Jugendlichen in
Anspruch genommen werden, auch wenn durch die Fallmanager anders als nach dem
KJHG die Bedürftigkeitsprüfung nach SGB XII zu Grunde gelegt wird? Sehr
geehrter Hr. Hehmke, Ihre oben
genannte Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt: zu 1. Welche
Vorteile für Kinder und Jugendlich bzw. ihre Eltern ergeben sich aus Sicht des
Bezirksamtes aus der Abschaffung der Regionalisierung von Betreuungsangeboten
für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und die mit Einführung des
Fallmanagements erfolgte Zentralisierung der Behindertenhilfen im Bezirk? Siehe
Drucksache DS 107/III – Beantwortung der Frage 1. und 6. und Beantwortung der
Frage 1. zur Behinderten BVV. Das Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg setzt die AV EH (AV
Eingliederungshilfe) zum 01.01.2008 um und führt das Fallmanagement für den
Personenkreis behinderter Kinder und Jugendliche ein. Das Bezirksamt möchte
durch die Einführung der Hilfen nach dem SGB XII „aus einer Hand“
bürgerorientierter und effektiver arbeiten. Die Wege von Antragstellung bis zur
Leistungsgewährung mit umfassender Beratung werden für den Bürger und den
Leistungsanbieter kürzer und transparenter. zu 2. Wie kann auch nach der Einführung des Fallmanagements und dessen Ansiedlung an zentraler
Stelle die erforderlichen aufsuchenden Hilfen, v.a. auch bei Neufällen,
gewährleistet werden? Siehe
Beantwortung Frage 3. zur Behinderten BVV. Die
Zentralisierung ist auf Grund der sehr unterschiedlichen Fallzahlen in den
einzelnen Regionen notwendig, eine Vertretbarkeit wäre im Sozialraum nicht
möglich. Die Hilfekonferenzen werden jedoch in der Regel wie bisher „vor Ort“
sprich in der Familie, in der Kindereinrichtung o. SPZ u.a. durchgeführt. zu 3. u. Zusatzfrage 1. und 2. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der
Abteilungen Jugend, Familie und Schule (Hilfen nach dem KJHG) und Soziales,
Gesundheit und Beschäftigung
(Eingliederungshilfen nach SGB XII) im Bereich der Hilfen für behinderte
Kinder und Jugendliche sowie deren Familien? Siehe
Beantwortung Frage 4. zur Behinderten BVV und Drucksache DS 107/III Beantwortung
der Fragen 7., 8., 9. und 11. -
Behinderten BVV Dezember
2007 -
Info-Brief an alle
Eltern Dezember 2007 -
Abstimmungsgespräch zur
zukünftigen Kooperation mit allen Sozialämtern am
12.02.08 - Veranstaltung mit
Abteilungsleitung und Vertretern aller Leistungsanbieter der
ambulanten, stationären Eingliederungshilfe sowie Honorarkräften am
14.02.08
Ergebnis: Regelmäßige Trägertreffen -
Darstellung der neuen
Strukturen im JHA am 04.03.08 Des
weiteren sind Gespräche mit den Bereichen Schule und Psychosoziale Dienste
geplant. Monika
Herrmann |
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