Drucksache - DS/0635/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1.
Seit
wann genau hatte der Bezirksbürgermeister Kenntnis von der Bedrohung des
Gartens Rosa Rose und welche konkreten Schritte hat er bislang zur
Unterstützung des Anliegens der Bürger unternommen ? 2.
Welche
Möglichkeiten sieht das BA ,den Garten Rosa Rose zu erhalten - insbesondere vor
dem Hintergrund der aktuellen Bereichsentwicklungsplanung (BEP), welche über
das betroffene Quartier folgende Aussage enthält: „Der Mangel an
öffentlichen Grün- und Freiflächen kann nur im geringen Maße abgebaut werden.
Die wenigen noch verfügbaren Flächen müssen für Grün erschlossen werden, das
betrifft die Entsiegelung der Wohn- und Betriebshöfe ebenso wie die Pflege und
Neugestaltung der vorhandenen und die Gewinnung neuer öffentlicher Grün- und
Spielflächen“. 3.
Wie
ist der Stand des Verwaltungsverfahrens hinsichtlich eines Bauantrages bzw.
eines Bauvorbescheides? Dr.
Schulz: Zu 1:
Kann ich ihnen natürlich nicht sagen, an welchem Tag, das ist schon einige
Wochen her. Da bin ich von einem Bezirksamtskollegen angesprochen worden, es
gäbe Gerüchte, dass das Grundstück verkauft sei und bebaut werden soll. Diesen
Hinweisen bin ich dann nachgegangen und dann auch darauf gestoßen, das ein
Bauantrag eingereicht worden ist und nicht solange danach gab es einen
Vorfrühlingsfest dort Vorort, wo ich dann die Gelegenheit hatte, mich
sachkundig zu machen zu der dortigen Nachbarschaftsinitiative auch zu sprechen.
Wir hatten dann daraufhin eine Vereinbarung getroffen, dass ich von der
Initiative den Eigentümer sozusagen Adresse bekomme und auch, dass es ein
gemeinsames Gespräch zwischen dieser Nachbarschaftsinitiative und dem
Eigentümer kommt. Nach etwas längerem Gesprächen mit dem Eigentümer ist das
dann ja auch gelungen und es gab von mir moderiertes Gespräch zwischen der
Nachbarschaftsinitiative und den Eigentümern. Wie sie der Presse entnehmen
konnten, war das nicht von der Initiative
und mir gewünschten Ergebnis gekrönt. Der Eigentümer beharrt weiter
darauf, dass er dort bauen kann, auch nicht verkaufen will. Nach seiner
Argumentation hat er Verpflichtungen und Verträge abgeschlossen, sodass sein
Ausstieg nicht möglich ist und auch von meiner Seite her nicht überprüft werden
kann. Wir hatten als Ergebnis diesen Gesprächs noch eine Lösungsvariante ins
Gespräch gebracht, ob es nicht möglicherweise Sinn gäbe, wenn die 11 bebaut
wird, ob man da nicht die 13 und 15, also die beiden benachbarten Grundstücke
für diese Nachbarschaftsinitiative und als Grünfläche dann gemeinsam kaufen
könnte, ich meine damit nicht das BA sondern den Eigentümer und die
Nachbarschaftsinitiative. Die Nachbarschaftsinitiative, die ja grundsätzlich
bereit wäre, auch mit der Finanzierung rein zugehen und der Eigentümer der 11
andererseits, weil er Kaufgespräche hinsichtlich der 13 und 15 führt. Das wäre sozusagen eine kleine Lösung
gewesen. IN der Zwischenzeit ist es so, dass die Nachbarschaftsinitiative mir
mitgeteilt hat, dass es eine nicht gute Lösung für sie wäre, weil auch die 13
und 15 von dem Lagefaktor insb. nicht das darstellt, wie die 11, wo ja im
wesentlichen Rosa Rose existiert, sodass wir davon ausgehen können, dass es
keine Lösungen in diese Richtung geben kann. Es hat dann noch mal ein Gespräch
zwischen dem Eigentümer und mir gegeben, dass aber vom Ergebnis her
gleichlautend war, dass der Eigentümer weiter darauf beharrt, dort sein
Bauantrag beschieden zu bekommen. Zu 2: Die Beschreibung der BEP wird
selbstverständlich im BA so geteilt, ich glaube, dass diese Beschreibung ein
Bedarf umreißt, der aktueller ist denn je. Hier kommt ja noch hinzu zu der
städtebaulichen Beschreibung, dass wir dort eine vorbildliche,
nachbarschaftlich orientierte Initiative haben. Gleichwohl ist die BEP nur
enthalten keine Rechtswirkung auf private Dritte. Das würde nur eine
Bauleitplanung machen. Eine Bauleitplanung, die auf dieser Fläche eine
öffentliche Grün- und Freifläche ausweisen würde, das Planungsrecht so mit sich
bringt, als enteignungsgleicher Eingriff angesehen wird und würde dann im Nachgang zu einer
Einleitung eines Enteignungsverfahrens durch die Eigentümer führen und dann
sogar zur Übernahmeverpflichtung des BA hinsichtlich dieser Flächen. Insoweit
gibt es wenig rechtliche Möglichkeiten, ich denke trotzdem, dass mit dem
Eigentümer weiter gesprochen werden sollte, weil auch das Thema der Resolution
noch mal die Frage ist, was ist der Zeitpunkt der Räumung. Da denke ich, ist
die Resolution eine richtige politische Unterstützung und das BA wird auf jeden
Fall in diese Richtung mit dem Eigentümer verhandeln. Zu 3: Der Bauantrag wird
z.z. bearbeitet. Meine Analyse oder das ist auch die fachliche Stellungnahme
vom Stadtplanungsamt, die Genehmigungsfähigkeit ergibt sich dort aus §4 BauGB,
sodass keine besonderen Befreiungen o.ä. erforderlich ist. Die Baukonzeption
sieht die straß0enseitige Schließung vor. Geschlossene Bauweise ist dort die
Typologie im Gebäudebestand und sieht weiterhin in der 2. reihe noch mal ein
Quergebäude vor, aber das ist auch die Typologie der benachbarten Gebäude oder
die Eigenart der benachbarten Gebäudestruktur, auf die sich dann die
städtebauliche Einschätzung nach 34 BauGB zu beziehen hätte, sodass wir leider
sagen müssen, nach mehrmaliger Prüfung, ob wir in diesem bereich etwas tun
können, wegen diesem 34 BauGB, das wir keine Möglichkeiten haben, den Bauantrag
abzulehnen. So weit. Kann ich im
Moment nicht sagen, aber ich schätze vor 4-8 Wochen. Herr
Assatzk: Ausgehend
von der Initiative Nachbarschaftsgarten und Zwischennutzung – gibt es da auch
noch weitere Beispiele. Kann das BA ähnliche, laufende sich entwickelnde Vorfälle,
wie bei Nachbarschaftsgarten Rosa Rose ausschließen oder ist da etwas...? Dr.
Schulz: Weiß
jetzt nicht, ob da etwas im ...ist, mir ist zumindest im Moment nicht
erinnerbar, dass wir ein gleichgelagertes Konflikt hier im Bezirk FK haben.
Dennoch wurde in einem der Beiträge zur Resolution darauf hingewiesen, dass wir
ja Zwischennutzung von Brachen, da ja auch eine Anschubfinanzierung geben, um
das als für uns auch Vorbilder sind von nachbarschaftlichen Argentement in den
öffentlichen Räumen. Dort kann sich natürlich schnell ein Konflikt entwickeln,
wenn diese Flächen dann von einem privaten Dritten dann bebaut werden sollen
und die Initiativen dann die Zwischennutzung nicht enden wollen. Das ist aber
im Moment aktuell keine Konflikt, der mir erinnerbar ist, auch nicht für das
Samariterviertel. Herr
Postler: Für den
29. ist ja die Räumung anvisiert bzw. angekündigt. Wir haben ja vorhin den
Dringlichkeitsantrag mehrheitlich beschlossen. Wie können wir sicher sein, dass
sie dann sozusagen umgehend mit der Polizei Kontakt aufnehmen, sodass dieser
Termin aufgrund der Berliner Linie durch die Polizei nicht wahrgenommen wird. Dr.
Schulz: Selbstverständlich
werde ich mit der Polizei sprechen. Ob allerdings ihre Argumentation dann der
Polizei plausibel sein wird, das kann ich ihnen heute hier nicht zusagen, also
ich kann für diese Position werben, sie hat aber durchaus ihre rechtlichen
Schwächen, so will ich das mal diplomatisch formulieren. |
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