Drucksache - DS/0643/III  

 
 
Betreff: Unterschriftensammlung vom Bürgerbegehren ¿Spreeufer für alle!¿
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
  Seid, Barbara
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 04.03.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

1.      Warum war am 19. Februar die Polizei im Rathaus an der Frankfurter Allee 35-37 und verhindert/erschwert einer bürgerinitiative die Abgabe eines Bürgerbegehrens?

 

2.      Welche Rolle spielte der Bürgermeister dabei?

 

3.      Wie gedenkt das BA künftig mit Bürgerinitiativen umzugehen, die Interessen von Bürger und Bürgerinnen vorbringen wollen?

 

4. Warum hat das BA die Unterschriftenlisten vom Bürgerbegehren „Spreeufer für alle!“ nicht entgegengenommen

Sehr geehrte Frau Seid,

 

Ihre o.g. mündliche Anfrage beantworte ich schriftlich wie folgt:

 

1.      Warum war am 19. Februar die Polizei im Rathaus an der Frankfurter Allee 35-37 und verhindert/erschwert einer Bürgerinitiative die Abgabe eines Bürgerbegehrens?

 

Die Polizei wurde vom privaten Ordnungsdienst der Rathauspassage angerufen, weil Teilnehmer/innen der Initiative, nach Aussage des Ordnungsdienstes, die (private) Zugänglichkeit der Passage behinderten.

 

2.      Welche Rolle spielte der Bürgermeister dabei?

 

Keine.

 

3.      Wie gedenkt das BA künftig mit Bürgerinitiativen umzugehen, die Interessen von Bürger und Bürgerinnen vorbringen wollen?

 

Das Rathaus ist für alle Bürger/innen zugänglich und wird auch jeden Tag so zur Zufriedenheit aller genutzt. Es liegen dem Bezirksamt in dieser Hinsicht keinerlei Beschwerden vor.

 

4.      Warum hat das BA die Unterschriftenlisten vom Bürgerbegehren „Spreeufer für alle!“ nicht entgegengenommen

 

Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens wollten nicht die Unterschriften gem. § 45 BezVG abgeben, sondern eine Zwischenauszählung initiieren. Sollten die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens vorfristig die Unterschriften abgeben wollen, wozu sie berechtigt sind, beginnt für das Bezirksamt die Prüfung der Unterschriften.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Franz Schulz

 

 
 

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