Drucksache - DS/0648/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt,
Begründung: Die
vorstehend genannten Aufträge resultieren aus Anregungen der TeilnehmerInnen
der „BVV für Belange behinderter Menschen“, die einer raschen Umsetzung
bedürfen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt,
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage
des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. (Text
siehe Anlage) Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in die Ausschüsse Umwelt und Verkehr und Soziales
und Gesundheit ff. überwiesen. UmV
11.12.2008. Der
Ausschuss UmV empfiehlt dem ff Aus SozGes einstimmig, die Vorlage des BA z.K zu
nehmen. Soz/Ges
08.01.09 Der
Ausschuss empfiehlt der BVV, die Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnis zu
nehmen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage
des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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