Drucksache - DS/0548/III  

 
 
Betreff: Umbau des südlichen Rad- und Gehweges in der Frankfurter Allee von Frankfurter Tor bis Niederbarnimstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FinPerStadtstellv. Vorsteher
  Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
12.12.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
05.02.2008    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
26.02.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Durchführung der Umbaumaßnahme auf der Grundlage des Straßenausbaubeitragsgesetzes

vom 16.März 2006 im Jahre 2007/2008

 

A). Beqründunq:

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 7 StrABG ist beim Ausbau von Straßen die Zustimmung

der Bezirksverordnetenversammlung zu der durchzuführenden Ausbauvariante

vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante einzuholen.

Die in der Anlage 1 dargestellte Ausbauvariante entspricht den Vorschriften des

Straßenausbaubeitragsgesetzes und ist zustimmungsfähig.

Zur weiteren Begründung wird auf die Anlagen 1 und 2 des beigefügten

Bezirksamtsbeschlusses Nr. -186/07- verwiesen.

 

B). Rechtsqrundlaqe: Straßenausbaubeitragsgesetz § 3 (3), §12 BezVG

 

C). Auswirkunqen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanunq:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

 

Gesamtkosten I Ausgaben:             454.000 €

davon Land Berlin:                              372.200 €

Anteil Anlieger:                                      81.800 €

 

Zur Berechnung der beitragsfähigen Kosten können nur Maximalbreiten gern. § 10

StrABG (Hauptverkehrsstraßen) der Teileinrichtungen und die darauf entfallenden

Prozentanteile der Herstellungskosten herangezogen werden.

Die Durchführung der Gesamtmaßnahme erfolgt durch Finanzierung aus dem

Tiefbauunterhaltungstitel und dem Fahrradtitel.

 

Einnahmen

Anteil Anlieger: 81.800 € in 2008/2009

 

Für die Gesamtmaßnahme sind für die Anlieger 81,8 T€ vorgesehen, verbucht im

Einnahmefeld E 03.

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 27.11.2007

 

Dr. Franz Schulz                                                Jutta Kalepky

Bezirksbürgermeister                                         Bezirksstadträtin

 

Anlagen:

-          Bezirksamtsbeschluss Nr. III 186/07

-          Begründung der zur Durchführung vorgesehenen Ausbauvariante und Lageplan

-          Einbeziehung der Beitragspflichtigen

-          Zusammenstellung der Ermittlung der beitragsfähigen Kosten durch das Büro Hauer

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice

 

Beschluss

des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin vom 27.11.2007

zur BA-Vorlage-Nr.: III 186/07

 

Das Bezirksamt beschließt:

 

  1. Die in.der Anjage 1 dargestellte, zur Durchführung vorgesehene Baumaßnahme zum Umbau des südlichen Rad- und Gehweges in der Frankfurter Allee von Frankfurter Tor bis Niederbarnimstraße und die Information der Beitragspflichtigen gemäß Anlage 2 sind der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen;

  2. die in der Anlage 1 dargestellte vorgesehene Baumaßnahme zum Umbau des südlichen Rad- und Gehweges in der Frankfurter Allee von Frankfurter Tor bis Niederbarnimstraße ist nach Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung durchzuführen.

  3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Wohnen und Immobilienservice beauftragt.

  4. Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen I oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung bitten wir der o. g. Vorlage zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

Anlage 1

Begründung der zur Durchführung vorgesehenen Ausbauvariante/Lageplan

 

Die Frankfurter Allee ist zum Teil Bestandteil eines Denkmalensembles. Die öffentlichen

Verkehrs- und Grünflächen gehören ebenso wie die Bebauung zu den erhaltenswerten

Gütern. Der vorliegende Entwurf zum Umbau der Rad- und Gehwege orientiert sich an den

Aussagen des vom Landesdenkmalamt Berlin, Referat Gartendenkmalpflege,

herausgegebenen Regelwerkes: Freiflächengestaltung und Mobiliar Karl-Marx-Allee und

Frankfurter Allee.

 

Die Umbaumaßnahme ist Teil eines Gesamtvorhabens zur Wiederherstellung des

ursprünglichen und verkehrssicheren Zustandes der Rad- und Gehwege und

Promenadenflächen im gesamten Denkmalensemble Karl-Marx-Allee/Frankfurter Allee.

 

Die Frankfurter Allee ist ein Abschnitt der Bundesstraßen B 1 und B 5, also einer

großräumigen übergeordneten Straßenverbindung. Der südliche Geh- und Radweg in der

Frankfurter Allee zwischen Frankfurter Tor und Niederbarnimstraße wurde bislang nicht

saniert. Er soll erneuert werden, da hier der Zustand nicht mehr verkehrssicher und die

Benutzung nicht zumutbar ist. Der Gehweg wird stark frequentiert und gern als

Sondernutzungsfläche für Veranstaltungen des Bezirkes, für Straßenfeste und vom

. ansässigen Gewerbe z. B. als Freisitz für Gastronomie in Anspruch genommen. Nicht selten

sind die Ereignisse von gesamtstädtischer Bedeutung. Nicht zuletzt ist die Frankfurter Allee

ein touristischer Anziehungspunkt. Die Plattenbahn wird als Feuerwehrbewegungsfläche

benötigt. Der wirtschaftliche Aufschwung des Gebietes hängt nicht ganz unwesentlich vom

Zustand des Gesamtensembles und damit auch der Geh- und Radwege ab.

Der Gehweg weist starke Unebenheiten, Versackungen und zahlreiche Schadstellen im

Wurzelbereich der Bäume auf. Besonders der derzeitige Radwegbelag ist stark zerstört. Die

Baumscheibeneinfassungen stehen zum großen Teil schief oder fehlen gänzlich. Die I

ordnungsgemäße Gehwegentwässerung ist nicht mehr gewährleistet, da Mulden im Rad- und

Gehweg entstanden sind. Der Rad- und Gehweg ist grundhaft zu erneuern. Hergestellt

wurden die Teileinrichtungen in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts, die übliche

Nutzungsdauer ist abgelaufen. Somit ist entsprechend §§ 1 und 2 StrABG die Anwendung

des Gesetzes gegeben.

Um die Kosten zu minimieren, werden die altbrauchbaren Gehwegplatten und das

Mosaikpflaster wiederverwendet bzw. im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt durch

Neumaterial mit gleichwertiger Beschaffenheit ergänzt.

 

Anlage 2

Einbeziehung der Beitragspflichtigen

 

Durch das Tiefbauamt erfolgte die in § 3 (3) StrABG vorgeschriebene schriftliche Information

der beitragspflichtigen Anlieger am 01. 10 .2007. Sie wurden über die geplante

Ausbaumaßnahme und das Entstehen von Kosten nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz in

Kenntnisgesetzt.Auf GrundderVielzahlvonTeileigentümernkonntendie auf die einzelnen

Eigentümer entfallenden voraussichtlichen Anteile an den Kosten bisher noch nicht ermittelt

werden.

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird in den Ausschuss Umwelt, Verkehr und Wohnen, Personal, Haushalt und Investitionen (ff) überwiesen.

 

 

26.02.2008

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen.


 

 
 

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