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Drucksache - DS/0633/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird
beauftragt, sich bei dem/den Eigentümer/n des Grundstückes auf dem sich der
Nachbarschaftsgarten Rosa Rose befindet, dafür einzusetzen, dass er/sie dass
Gelände nicht vor Erteilung einer Baugenehmigung räumen lässt. Ferner wird das Bezirksamt
beauftragt, sich mit den entsprechenden Dienststellen der Polizei in Verbindung
zu setzen, damit sie entsprechend der Berliner Linie zum Umgang mit besetzten
Häusern, einem Räumungsbegehren der Eigentümer nicht nachkommen, bevor nicht
die Voraussetzung dafür, die Baugenehmigung, erteilt wurde. Begründung: Eine Räumung des Geländes
hätte die Zerstörung des Gartens zur Folge. Eine weitere Verhandlung mit dem
Ziel des Bestandes des Gartens wäre damit überflüssig. |
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