Drucksache - DS/0616/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt das Rathaus auf
sehbehindertengerechte Markierungen hin zu überprüfen. Bei Festellen von
Fehlbeschilderungen bzw. von gänzlichem Fehlen dieser Markierungen ist
schnellstmögliche Abhilfe zu schaffen. Der BVV ist bis zum 31. März 2008 zu berichten. Begründung: Das Fehlen von sehbehindertengerechten Markierungen beinhaltet
ein hohes Gefährdungspotential für die Betroffenen. Als Beispiel sei hier der
Eingangsbereich der Yorckstraße genannt. Die Treppe neben der Rampe weist keine
Markierung auf. Ein/e sehbehinderte/r Rollstuhlfahrer/in wird hier gefährdet.
Nötig ist, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in die Ausschüsse Immobilienservice und Verwaltung und PesHausInvest ff. überwiesen. BE
Ausschuss für Immobilienservice und Verwaltung Das Bezirksamt wird beauftragt alle öffentlichen Gebäude
im Bezirk mit Publikumsverkehr auf sehbehindertengerechte Markierungen hin
zu überprüfen. Bei Festellen von Fehlbeschilderungen bzw. von gänzlichem Fehlen
dieser Markierungen ist schnellstmögliche Abhilfe zu schaffen. Der BVV ist bis zum 31. März 2008 zu berichten. Begründung: Das Fehlen von sehbehindertengerechten Markierungen
beinhaltet ein hohes Gefährdungspotential für die Betroffenen. Als Beispiel sei
hier der Eingangsbereich der Yorckstraße genannt. Die Treppe neben der Rampe
weist keine Markierung auf. Ein/e sehbehinderte/r Rollstuhlfahrer/in wird hier
gefährdet. Nötig ist, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Ausschuss
für Personal, Haushalt und Investitionen Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt alle öffentlichen Gebäude im
Bezirk mit Publikumsverkehr auf sehbehindertengerechte Markierungen hin zu
überprüfen. Bei Festellen von Fehlbeschilderungen bzw. von gänzlichem Fehlen
dieser Markierungen ist nach Beschlussfassung durch die BVV schnellstmögliche
Abhilfe zu schaffen. Die dafür anfallenden Kosten sind in der einzureichenden
Bezirksamts-Vorlage gebäudebezogen darzustellen. Der BVV ist bis zur Sitzung Juni 2008 zu berichten. 23.04.2008 BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt alle öffentlichen Gebäude im
Bezirk mit Publikumsverkehr auf sehbehindertengerechte Markierungen hin zu
überprüfen. Bei Festellen von Fehlbeschilderungen bzw. von gänzlichem Fehlen
dieser Markierungen ist nach Beschlussfassung durch die BVV schnellstmögliche
Abhilfe zu schaffen. Die dafür anfallenden Kosten sind in der einzureichenden
Bezirksamts-Vorlage gebäudebezogen darzustellen. Der BVV ist bis zur Sitzung Juni 2008 zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. (Text siehe Anlage) BVV 22.10.2008 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für
Immobilienservice und Verwaltung, Ausschuss für Soziales und Gesundheit,
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen (ff) überwiesen. Soz/Ges am 04.12.08 Empehlung an PHI: Die DS 616/III zur Kenntnis zu nehmen. 13.01.2009 PHI Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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