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Drucksache - DS/0637/III
Ich
frage das Bezirksamt:
Sehr
geehrter Herr Schill, Ihre o. g.
mündliche Anfrage beantworte ich schriftlich wie folgt:
Der
vorliegende Bauantrag ist noch nicht genehmigt, da die denkmalrechtliche
Stellungnahme sich noch im Abstimmungsprozess befindet. Hinsichtlich der
Tiefgarage ist zwischenzeitlich für die Ein- und Ausfahrt eine Lösung über das
Nachbargrundstück gefunden worden.
Im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahren werden Mietkalkulationen bzw. das
Wirtschaftlichkeitskonzept der BGM nicht beurteilt.
Das jetzige
Konzept der BGM enthält ALDI als Mieter. Zu welchen Konditionen Mieter
übernommen oder ausgelöst werden sind nicht Teil des Baugenehmigungsverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Franz Schulz |
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