Drucksache - DS/0617/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Frau Katharina Daube 2. Herr Dincer Sahin 3. Herr Klaus Schulz 4. Herr Hans-Gotthard Martin Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
in der Anlage aufgeführten Personen werden mit Wirkung vom 01.03.2008 zu
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Ehrenamtlichen Dienstes werden nach der Wahl von dem für
die Abt. Gesundheit, Soziales und Beschäftigung zuständigen Mitglied des
Bezirksamtes berufen. A). Begründung: Nach der "Allgemeinen Anweisung über den
Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (Allg Anw EaD)" vom 08. August
1995 - Abl. Nr. 53, S. 4166 - soll der Ehrenamtliche Dienst bei den Bezirksämtern
von Berlin den Bürgern eine Beteiligung an sozialen Aufgaben im Rahmen der
bezirklichen Selbstverwaltung ermöglichen. Er hat eine ergänzende Funktion und
soll die hauptamtliche Arbeit nicht ersetzen, sondern die sozialen Angebote der
Bezirksämter in den Bereichen Soziales erweitern. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ehrenamtlichen Dienstes werden für die
Dauer von drei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Frau Daube arbeitet in der Sozialkommission K4,
Herr Schulz in der Sozialkommission F10, Herr Sahin arbeitet in der
Migrantengruppe mit und Herr Martin unterstützt die Seniorenfreizeitstätte
Palisadenstraße. Sie
haben ihre Bereitschaft erklärt, die ehrenamtliche Mitarbeit wahrzunehmen und
erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen für dieses Amt. B). Rechtsgrundlage:
§ 16
Abs. 1 Buchstabe c des BezVG C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung:
Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben: Beim Kapitel 3930, Titel 412 01, stehen die
Mittel für die Entschädigung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
nach der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der
Mitglieder, der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und
sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zur Verfügung. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin,
den 13.11.2008 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: 1. Frau Katharina Daube 2. Herr Dincer Sahin 3. Herr Klaus Schulz 4. Herr Hans-Gotthard Martin Die
in der Anlage aufgeführten Personen werden mit Wirkung vom 01.03.2008 zu
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Ehrenamtlichen Dienstes werden nach der Wahl von dem für
die Abt. Gesundheit, Soziales und Beschäftigung zuständigen Mitglied des
Bezirksamtes berufen. A). Begründung: Nach der "Allgemeinen Anweisung über den
Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (Allg Anw EaD)" vom 08. August
1995 - Abl. Nr. 53, S. 4166 - soll der Ehrenamtliche Dienst bei den Bezirksämtern
von Berlin den Bürgern eine Beteiligung an sozialen Aufgaben im Rahmen der
bezirklichen Selbstverwaltung ermöglichen. Er hat eine ergänzende Funktion und
soll die hauptamtliche Arbeit nicht ersetzen, sondern die sozialen Angebote der
Bezirksämter in den Bereichen Soziales erweitern. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ehrenamtlichen Dienstes werden für die
Dauer von drei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Frau Daube arbeitet in der Sozialkommission K4,
Herr Schulz in der Sozialkommission F10, Herr Sahin arbeitet in der
Migrantengruppe mit und Herr Martin unterstützt die Seniorenfreizeitstätte
Palisadenstraße. Sie
haben ihre Bereitschaft erklärt, die ehrenamtliche Mitarbeit wahrzunehmen und
erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen für dieses Amt. B). Rechtsgrundlage:
§ 16
Abs. 1 Buchstabe c des BezVG C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung:
Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben: Beim Kapitel 3930, Titel 412 01, stehen die
Mittel für die Entschädigung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
nach der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der
Mitglieder, der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und
sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zur Verfügung. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin,
den 13.11.2008 |
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