Drucksache - DS/0629/III  

 
 
Betreff: Barrierefreier Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
  Diener, Thomas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 04.03.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viele Schulgebäude im Bezirk sind barrierefrei und wie wird die Barrierefreiheit gewährleistet? Wie viele nicht?

2. Wie viele öffentlichen Gebäude des Bezirksamtes sind darüber hinaus barrierefrei und wie wird die Barrierefreiheit gewährleistet? Welche nicht?

3. Wie viele S- und U-Bahnhöfe im Bezirk sind barrierefrei und wie wird die Barrierefreiheit gewährleistet? Wie viele nicht?
Sehr geehrter Herr Diener,

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom  27.02.2008 beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie viele Schulgebäude im Bezirk sind barrierefrei und wie wird die Barrierefreiheit gewährleistet? Wie viele nicht?

Antwort:

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind

 

·          10 Schulen barrierefrei (hier: rollstuhlgerecht) erschlossen,

·          32 Schulen nicht barrierefrei erschlossen und

·          14 Schulen teilweise barrierefrei erschlossen.

 

Die teilweise Barrierefreiheit beinhaltet, dass einzelne Gebäude bzw. Gebäudeabschnitte im Bestand noch nicht barrierefrei sind, während andere Gebäude bzw. Gebäudeabschnitte der gleichen Schuleinrichtung bereits barrierefrei erschlossen sind (z.B. auf Grund von Erweiterungsbaumaßnahmen oder Grundinstandsetzungen).

 

Die Barrierefreiheit wird durch ebenerdige Zugänglichkeit zum Gebäude, entsprechende Bewegungsflächen und technische Anlagen im Gebäude (insbesondere Aufzugsanlagen) und entsprechend ausgerüstete sanitäre Anlagen hergestellt.

 

2. Wie viele öffentlichen Gebäude des Bezirksamtes sind darüber hinaus barrierefrei und wie wird die Barrierefreiheit gewährleistet? Welche nicht?

 

Antwort:

Ein vergleichbares Verhältnis ergibt sich bei sonstigen öffentlichen Gebäuden. Neben Schulen betrifft dies Bürodienstgebäude, Jugendfreizeiteinrichtungen, Seniorenfreizeiteinrichtungen, Kitas usw.. Insgesamt betrifft dies neben den o.a. Schulen rd. 150 Liegenschaften (darunter Liegenschaften im Eigentum des Bezirkes,  angemietete Objekte oder vermietete/ verpachtete Objekte mit öffentlicher Nutzung). Teilweise sind die Liegenschaften mit mehreren Gebäuden bebaut, deren Barrierefreiheit sich unterschiedlich gestaltet. Rd. 27 Liegenschaften sind barrierefrei, rd. 38 Liegenschaften teilweise barrierefrei und rd. 85 nicht barrierefrei. Für Gebäude im Bestand, die vor Einführung der Regelungen zur Barrierefreiheit in der BauO Bln errichtet wurden, gilt Bestandsschutz, so dass deren Ertüchtigung nur sukzessive und nach tatsächlichen Bedarfen sowie Finanzierbarkeit erfolgen konnte und kann.

 

3. Wie viele S- und U-Bahnhöfe im Bezirk sind barrierefrei und wie wird die Barrierefreiheit gewährleistet? Wie viele nicht?

Antwort:

S-Bahnhöfe gibt es im Ortsteil Friedrichshain 4 und im Ortsteil Kreuzberg 1. Davon ist nur der S-Bhf. im OT Kreuzberg mit Aufzug ausgestattet.

Bisher sind im OT Friedrichshain nur 2 U-Bahnhöfe behindertengerecht ausgestattet. Im OT Kreuzberg sind es 4 U-Bahnhöfe. Für jeweils 1 U-Bhf in den OT Friedrichshain und Kreuzberg werden noch in 2008 neue behindertengerechte Aufzüge ihren Dienst aufnehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

 
 

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