Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0629/III
Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie viele Schulgebäude im Bezirk
sind barrierefrei und wie wird die Barrierefreiheit gewährleistet? Wie viele
nicht? 2. Wie viele öffentlichen Gebäude
des Bezirksamtes sind darüber hinaus barrierefrei und wie wird die
Barrierefreiheit gewährleistet? Welche nicht? 3. Wie viele S- und U-Bahnhöfe im Bezirk sind barrierefrei
und wie wird die Barrierefreiheit gewährleistet? Wie viele nicht? Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 27.02.2008 beantworte ich wie folgt: 1. Wie viele Schulgebäude im Bezirk sind barrierefrei und wie wird die
Barrierefreiheit gewährleistet? Wie viele nicht? Antwort: Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind ·
10
Schulen barrierefrei (hier: rollstuhlgerecht) erschlossen, ·
32
Schulen nicht barrierefrei erschlossen und ·
14
Schulen teilweise barrierefrei erschlossen. Die teilweise Barrierefreiheit beinhaltet, dass einzelne
Gebäude bzw. Gebäudeabschnitte im Bestand noch nicht barrierefrei sind, während
andere Gebäude bzw. Gebäudeabschnitte der gleichen Schuleinrichtung bereits
barrierefrei erschlossen sind (z.B. auf Grund von Erweiterungsbaumaßnahmen oder
Grundinstandsetzungen). Die Barrierefreiheit wird durch ebenerdige Zugänglichkeit
zum Gebäude, entsprechende Bewegungsflächen und technische Anlagen im Gebäude
(insbesondere Aufzugsanlagen) und entsprechend ausgerüstete sanitäre Anlagen
hergestellt. 2. Wie viele öffentlichen Gebäude des Bezirksamtes sind darüber hinaus
barrierefrei und wie wird die Barrierefreiheit gewährleistet? Welche nicht? Antwort: Ein vergleichbares
Verhältnis ergibt sich bei sonstigen öffentlichen Gebäuden. Neben Schulen
betrifft dies Bürodienstgebäude, Jugendfreizeiteinrichtungen,
Seniorenfreizeiteinrichtungen, Kitas usw.. Insgesamt betrifft dies neben den
o.a. Schulen rd. 150 Liegenschaften (darunter Liegenschaften im Eigentum des
Bezirkes, angemietete Objekte oder
vermietete/ verpachtete Objekte mit öffentlicher Nutzung). Teilweise sind die
Liegenschaften mit mehreren Gebäuden bebaut, deren Barrierefreiheit sich
unterschiedlich gestaltet. Rd. 27 Liegenschaften sind barrierefrei, rd. 38
Liegenschaften teilweise barrierefrei und rd. 85 nicht barrierefrei. Für
Gebäude im Bestand, die vor Einführung der Regelungen zur Barrierefreiheit in
der BauO Bln errichtet wurden, gilt Bestandsschutz, so dass deren Ertüchtigung
nur sukzessive und nach tatsächlichen Bedarfen sowie Finanzierbarkeit erfolgen
konnte und kann. 3. Wie viele S- und
U-Bahnhöfe im Bezirk sind barrierefrei und wie wird die Barrierefreiheit
gewährleistet? Wie viele nicht? Antwort: S-Bahnhöfe gibt es im Ortsteil Friedrichshain 4 und im
Ortsteil Kreuzberg 1. Davon ist nur der S-Bhf. im OT Kreuzberg mit Aufzug
ausgestattet. Bisher sind im OT Friedrichshain nur 2 U-Bahnhöfe behindertengerecht ausgestattet. Im OT Kreuzberg sind es 4 U-Bahnhöfe. Für jeweils 1 U-Bhf in den OT Friedrichshain und Kreuzberg werden noch in 2008 neue behindertengerechte Aufzüge ihren Dienst aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen Jutta Kalepky Dez BWI |
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