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Drucksache - DS/0365/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das BA wird beauftragt
darzustellen, wie in den Dienststellen des Bezirkes der Rechtsanspruch von
Hörgeschädigten auf Gebärdendolmetscher umgesetzt wird. Begründung: Auch Menschen mit Hörschäden
können dem gesprochen Wort oftmals nicht folgen. Daher ist es sinnvoll, wenn
auch die Dienstleistungen von Gebärdendolmetschern der Bevölkerung zur
Verfügung gestellt werden. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird
beauftragt darzustellen, wie in den Dienststellen des Bezirkes der
Rechtsanspruch von Hörgeschädigten auf Gebärdendolmetscher umgesetzt wird. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. (Text s.
Anlage) Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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