Drucksache - DS/0607/III  

 
 
Betreff: Integration von Frauen- und Mädchensport - politische Anforderungen an das Sportförderungsgesetz und die Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünenstellv. Vorsteher
  Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Sport Vorberatung
02.04.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport vertagt   
13.05.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.05.2008    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Frauen- und Gleichstellungsausschuss Entscheidung
01.10.2008 
Öffentliche Sitzung des Frauen- und Gleichstellungsausschuss zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Sport Entscheidung
01.10.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.10.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 19.02.2008 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass das Sportförderungsgesetz und die Sportstättennutzungsverordnung in folgenden Abschnitten ergänzt und geändert werden:

 

Abschnitt I - Allgemeine Bestimmungen

§1 Ziel der Sportförderung

 

Ergänzung unter Punkt 4

-durch die Schaffung geschlechtergerechter Zugangsvoraussetzungen zu Sportanlagen sollen die besonderen Bedürfnisse und Interessen von Frauen und Mädchen stärker berücksichtig werden

 

Abschnitt II - Sportanlagen Ergänzung

§ 10 Anforderungen an Sportanlagen

 

Sportanlagen sind grundsätzlich wettkampfgerecht multifunktional zu bauen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Sportanlagen frauen- und mädchengerecht ausgebaut werden.

 

Abschnitt III - Finanzielle Förderungsmaßnahmen und sonstige Förderungsmaßnahmen

Ergänzung

-die Schaffung integrativer und kostengünstiger Angebote für Frauen und Mädchen

 - gezielte Angebote der Schulung und Ausbildungsmaßnahmen für Frauen und Mädchen

 

Span – Vergabegrundsätze

 

(7)   (7)   Ergänzung

Frauen – und Mädchenabteilungen sind bei der Vergabe stärker zu berücksichtigen

 

Begründung:

Das Sportförderungsgestz und die Span regelt die Förderung und die Vergabe von Sportanlagen. Die Span tritt am 30.04.2008 außer Kraft. Der Bezirk fördert seit Jahren den Frauen – und Mädchensport obwohl jede gesetzliche Grundlage dafür fehlte. Das Auslaufen des Sportförderungsgesetzes und der Span schaffen uns die Möglichkeit auf dieser Grundlage Einfluss auf die Neufassung dieser Verordnungen zu nehmen.

 26.02.2008

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache DS/0607/III wird in den Ausschuss für Sport überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die „Änderungsvorschläge für das Sportförderungsgesetz und der SPAN im Rahmen des Gender-Mainstreaming- / Gender-Budgeting-Umsetzungsprozesse im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg“ (siehe Anlage) in das Abgeordnetenhaus einzubringen und zu beraten.

 

28.05.2008

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die „Änderungsvorschläge für das Sportförderungsgesetz und der SPAN im Rahmen des Gender-Mainstreaming- / Gender-Budgeting-Umsetzungsprozesse im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg“ (siehe Anlage) in das Abgeordnetenhaus einzubringen und zu beraten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28. Mai 2008 mit der Drucksache 0607/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die „Änderungsvorschläge für das Sportförderungsgesetz und der SPAN im Rahmen des Gender-Mainstreaming- / Gender-Budgeting-Umsetzungsprozesse im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg“ (siehe Anlage) in das Abgeordnetenhaus einzubringen und zu beraten.

Hierzu wird berichtet:

 

Mit Schreiben vom 8. Mai 2008 wurde die Senatsverwaltung für Inneres und Sport über die Änderungswünsche des Bezirks im Rahmen der anstehenden Neufassung der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN – unterrichtet. Im Juni 2008 hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport daraufhin mitgeteilt, dass den Vorschlägen nicht gefolgt wird, da unter anderem das Gesetz über die Förderung des Sports im Lande Berlin (SportFG) mit seinen in § 1 formulierten Zielen der Sportförderung auch Möglichkeiten vorsieht, dass der Sport von Frauen und Mädchen besonders bzw. geschlechtergerecht gefördert werden kann. Außerdem sorge die bei der Neufassung der SPAN vorgesehene Ergänzung, dass bei der Vergabe auch geschlechts-spezifische Erfordernisse zu berücksichtigen sind, dafür, dass öffentliche Sportanlagen geschlechtergerecht vergeben werden sollen. Diese Formulierung wurde deshalb so gefasst, damit möglichst viele künftig auftretende Sachverhalte berücksichtigt werden können.

 

Dem Vorschlag, neben dem Jugend- auch einen Frauen- und Mädchenanteil zu be-rücksichtigen wurde mit der Begründung nicht gefolgt, dass im gestaffelten Kinder- und Jugendanteil bereits Mädchen berücksichtigt werden.

 

Die Änderungsvorschläge zum Sportförderungsgesetz wurden dem Ausschuss für Sport im Abgeordnetenhaus von Berlin mit der Bitte, eine Gesetzesänderung im Sin-ne des Antrages einzubringen, Anfang September 2008 schriftlich übermittelt.

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:   § 13 Abs 1 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, 18.09.08

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die VzK wird überwiesen in den Ausschuss für Frauen und Gleichstellung und Ausschuss für Sport ff

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: