Drucksache - DS/0259/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, ab 2008/09 jährlich mindestens 10 Prozent des
Titels 521 01 A 03 (Unterhaltung des Straßenlandes) im Kapitel 42 12 (Tiefbau)
für die kontinuierliche Instandhaltung der Fahrrad - Infrastruktur in beiden
Ortsteilen zu verwenden und diesbezügliche Planungen dem zuständigen
Ausschüssen zu Beginn eines Haushaltsjahres vorzustellen. Begründung: Zehn Prozent des Titels 521 01 A 03 „Unterhalt des
Straßenlandes“ bedeuten lt. Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2006/07
mindestens 172,7 T€ (S. 459), die gemäß einem solchen Beschluss dann für die
bauliche Unterhaltung von Fahrradwegen (Fahrrad-Spuren und -Streifen), für das
Aufstellen von entsprechenden Verkehrsschildern, für das Neu-Markieren von
geschützten und Mehrzweck-Fahrradstreifen auf der Fahrbahn, für das
Neu-Markieren von Aufstellplätzen, für den Austausch von Fahrradbügel etc.
vorhanden wäre. Nachdem in den letzten Jahren viel für den Ausbau der
Fahrradinfrastruktur getan worden ist, bedarf sie mehr und mehr Mittel des
Unterhalts. Sie Fahrradwege, Fahrradspuren, bedürfen der Pflege und der
Reparatur. Sichere Radverkehrsanlagen sind Voraussetzung dafür, dass weitere
Verkehrsteilnehmer/innen auf das Fahrrad umsteigen. Sie sind Gewähr dafür, dass
die jetzigen Fahrradfahrer/innen dabei auch bleiben. Verkehrspolitik muss mehr als bisher
den Zielen und den Leitlinien einer gesunden Stadt stellen und unterordnen:
Senkung der Lärm- und Abgasbelastungen in den Stadtquartieren,
Einsparung/Vermeidung von Verkehren, von Material- und Energieverbrauchen,
Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Eine soziale Stadt bedeutet
aber auch, dass alle seine Bewohner/innen über einen bezahlbaren Zugang zur
Mobilität verfügen. Mit der kontinuierlichen Erhöhung der BVG-Fahrpreise erhält
dar Fahrrad-Verkehr eine größere soziale Dimension. Innerhalb eines Radius von
drei bzw. fünf Kilometer - je nach Alter und Konstitution – sind
Radfahrer/innen gegenüber MIV und ÖPNV nicht langsamer. Radfahren fördert die
Gesundheit. Und die vielen Klagen über Rückenschmerzen und über Übergewicht
durch zu vieles Sitzen vor Computer und Fernseher nicht selbst verschuldet?! Die Vorteile des Radverkehrs müssen
erhalten bleiben. Dafür sind zehn Prozent des Titels 521 01 A 03 jährlich
angemessen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache – DS/0259/III – wird in die Ausschüsse für Umwelt, Verkehr und Wohnen und für Personal, Haushalt
und Investitionen (ff) überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, ab 2008/09 jährlich mindestens 10 Prozent des
Titels 521 01 A 03 (Unterhaltung des Straßenlandes) im Kapitel 42 12 (Tiefbau)
für die kontinuierliche Instandhaltung der Fahrrad - Infrastruktur in beiden
Ortsteilen zu verwenden und diesbezügliche Planungen dem zuständigen
Ausschüssen zu Beginn eines Haushaltsjahres vorzustellen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt, ab 2008/09 jährlich mindestens 10 Prozent des
Titels 521 01 A 03 (Unterhaltung des Straßenlandes) im Kapitel 42 12 (Tiefbau)
für die kontinuierliche Instandhaltung der Fahrrad - Infrastruktur in beiden
Ortsteilen zu verwenden und diesbezügliche Planungen dem zuständigen
Ausschüssen zu Beginn eines Haushaltsjahres vorzustellen. Bezirksverordnetenversammlung möge
beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für
Umwelt und Verkehr überwiesen. Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen: Die Vorlage zur Drucksache 0259/III des Bezirksamtes wird
zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage zur Drucksache 0259/III des Bezirksamtes wird
zur Kenntnis genommen. |
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