Ich frage das Bezirksamt:
- Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des Personalabbaus entsprechend der Vorgaben zum VZÄ-abbau des Senates?
- Welcher Personalbedarf wurde im Rat der Bürgermeister und gegenüber dem Senat von Seiten des Bezirkes mit welchen Begründungen angemeldet?
- In welchen Abteilungen des Bezirksamtes gibt es ein Überangebot an nicht abtretbaren oder umschulbaren Personalstellen in welcher Höhe?
Nachfragen:
- In welchen Bereichen herrscht mit welchen Begründungen nach Meinung des Bezirksamtes der dringendste Bedarf an Personalstellen?
- Welches weitere Vorgehen empfiehlt das Bezirksamt, um die vom Rat der Bürgermeister für die 12 Berliner Bezirke geforderten 1234 Personalstellen zu erhalten?
Abt. Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung 25.02.15
Bezirksstadträtin 2300
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des Personalabbaus entsprechend der Vorgaben zum VZÄ-abbau des Senates?
Zum Stichtag 01.01.2015 bestand noch ein Abbaubedarf in Höhe von ca. 35 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Dies ist allerdings nur eine Momentaufnahme, da hierbei befristete und unbefristete Sonderprogramme des Senates zu berücksichtigen waren (z. B. 7,54 VZÄ für Beschleunigung von Baugenehmigungen im Wohnungsbau, 1,5 VZÄ für Transferkostensteuerung im Sozialbereich). Insbesondere die Nichtanrechnung der Weiterbeschäftigung von ehemaligen Auszubildenden, welche bis zum 31.12.2017 bei der Ermittlung der VZÄ nicht berücksichtigt werden müssen, hatte eine (rechnerische) Minderung des VZÄ-Bestandes um 18 VZÄ zur Folge. Ohne die beschriebenen Sondersachverhalte gäbe es eine leichte Überschreitung gegenüber der vereinbarten Zielzahl.
2. Welcher Personalbedarf wurde im Rat der Bürgermeister und gegenüber dem Senat von Seiten des Bezirkes mit welchen Begründungen angemeldet?
Durch den Bezirk wurde gegenüber dem Rat der Bürgermeister ein Bedarf von ca. 107 VZÄ angemeldet. Ein Großteil (knapp 95 VZÄ) ergibt sich aus Mengensteigerungen, der sich abhängig vom meldenden Bereich unterschiedlich begründet. Vielfach ergibt sich die Steigerung aus der wachsenden Bevölkerung insbesondere in Kombination mit der steigenden Zahl an Flüchtlingen.
Beispiele für die Mengensteigerung wären:
- steigende Geburtenrate führt unter anderem zu mehr Anträgen auf Elterngeld
- für die steigende Zahl von Flüchtlingsfamilien ist unter anderem ein erhöhter Bedarf an sozialarbeiterischen Tätigkeiten, Sprachförderung oder Förderunterricht nötig
- erhöhte Bauaktivitäten (öffentlich und privat)
3. In welchen Abteilungen des Bezirksamtes gibt es ein Überangebot an nicht abtretbaren oder umschulbaren Personalstellen in welcher Höhe?
Sofern mit dieser Frage impliziert wird, dass in manchen Fachbereichen zu viel Personal vorhanden ist, welches, entsprechende Umschulungen vorausgesetzt, in anderen Fachbereichen mit einem erhöhten Personalbedarf eingesetzt werden kann, ist keine pauschale Aussage möglich. Angesichts der Einsparungen der letzten Jahre dürfte es nur ein sehr geringes Potential für eine organisatorische Bewältigung von Personalmehrbedarfen geben. Die Zahl der Überlastungsanzeigen hat in den letzten Jahren zugenommen und ist sicherlich Ausdruck für eine Überlastung in sehr vielen Bereichen.
Nachfragen:
1. In welchen Bereichen herrscht mit welchen Begründungen nach Meinung des Bezirksamtes der dringendste Bedarf an Personalstellen?
Im Rahmen der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2016/2017 finden Gespräche mit den einzelnen Abteilungen statt in denen unter anderem auch die Meldungen von personellen Mehrbedarfen diskutiert werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann daher noch keine Aussage zu dieser Frage gemacht werden.
2. Welches weitere Vorgehen empfiehlt das Bezirksamt, um die vom Rat der Bürgermeister für die 12 Berliner Bezirke geforderten 1234 Personalstellen zu erhalten?
Um die geforderten Mehrbedarfe zu erhalten, muss eine sachliche Diskussion mit den handelnden Personen im Senat erfolgen. Hierbei müssen die Bezirke geschlossen agieren, um ihr Grundanliegen, einer bezogen auf die wahrzunehmenden Aufgaben angemessenen Personalausstattung, zu zeigen. Für neue zusätzliche Aufgaben ist, vor deren Übernahme, eine personelle und finanzielle Kompensation abzuklären. Hierfür und auch für Mehrbedarfe aufgrund von Mengensteigerungen sind mit den anderen Bezirken und den Senatsverwaltungen passende Modelle zur Ermittlung des Bedarfes zu entwickeln und zu vereinbaren - eine Erhebungsmethode als alleiniges Modell wäre abzulehnen.
Nachfolgend Möglichkeiten bestehen aus personalwirtschaftlicher Sicht um die personelle und finanzielle Situation nachhaltig zu verbessern (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Entwicklung/Abstimmung von Personalbedarfsmodellen (Mindestausstattung)
- aktive Teilnahme an berlinweiten Arbeitsgruppen zum Themenkomplex wachsende Stadt
- Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen dem Bezirk/den Bezirken und dem Senat/den Senatsverwaltungen - neben Qualitätskriterien muss auch die erforderliche Ausstattung in Abhängigkeit von den bearbeiteten Mengen Thema sein
Mit freundlichen Grüßen
Jana Borkamp
Bezirksstadträtin