Drucksache - DS/1558/IV  

 
 
Betreff: Schulausstattung und Inklusion
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.02.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wieviele Personalstunden, Räumlichkeiten und Sachmittel wären aus Bezirkssicht an den bezirklichen Schulen für Inklusion notwendig?

 

  1. Wieviele Personalstunden, Räumlichkeiten und Sachmittel werden den bezirklichen Schulen für Inklusion zur Verfügung gestellt?

 

  1. Wie berechnet sich die Zumessung der Mittel für Inklusion für die bezirklichen Schulen?

 

Nachfragen:

 

  1. Durch welche Arten der Finanzierung werden Angebote für Inklusion an Schulen im Bezirk realisiert?

 

  1. Wie oft kommt es zum Ausfall von Angeboten zur Inklusion an bezirklichen Schulen, beispielsweise dem Ausfall von Förderstunden für lernschwächere Schüler oder der Absage der Aufnahme von Schülern mit Beeinträchtigungen aufgrund fehlender Ressourcen?

 

 

 

 

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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                                                    02.2015

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Bezirksstadtrat                                         

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt,

 

  1. Wie viele Personalstunden, Räumlichkeiten und Sachmittel wären aus Bezirkssicht an den bezirklichen Schulen für Inklusion notwendig?
  2. Wie viele Personalstunden, Räumlichkeiten und Sachmittel werden den bezirklichen Schulen für Inklusion zur Verfügung gestellt?

 

Da noch kein Konzept zur Inklusion vorliegt, können die Fragen nicht beantwortet werden.

 

 

  1. Wie berechnet sich die Zumessung der Mittel für Inklusion für die bezirklichen Schulen?

 

Laut der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, hier Schulaufsicht, stellt sich die Zumessung der Mittel für Inklusion (im Zumessungsverfahren) wie folgt dar:

 

Grundlage der Entscheidung, wie viele Stunden (und damit Lehrerstellen) einer Schule für sonderpädagogische Förderung zugewiesen werden, sind noch immer die "Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen", die jährlich neu erstellt werden.

 

Dort werden in Anlage 2 die "VZEs"(Vollzeiteinheiten), die für sonderpädagogische Integration insgesamt zur Verfügung stehen, ausgewiesen.

 

Jede Region bekommt ausgehend von den Gesamt - VZEs für Integration eine Anzahl an VZEs und damit sonderpädagogischen Förderstunden zugewiesen, die in schulaufsichtlicher Verantwortung verteilt werden müssen.

 

Die genaue Anzahl der Stunden pro Schule richtet sich dann nach der Anzahl der Schüler/innen in den drei Förderschwerpunktgruppen, die verschiedene Schweregrade beschreiben.

 

Für Schüler/innen der Fördergruppe 1 (Förderschwerpunkte Sprache, Lernen, emotional-soziale Entwicklung, Sehbehinderung, Hörbehinderung/ Schwerhörigkeit, körperliche und motorische Entwicklung) werden Grundschulen 1,5 bis 2,5 Stunden pro Kind zugewiesen, Schulen der Sek I und II 2,0 bis 3,0 Stunden.


Für Schüler/innen der Fördergruppe 2 (Gehörlose) erhalten Schulen 5 Stunden in der Grundschule und 6 Stunden in der Sek I und II.

 

Für Schüler/innen der Fördergruppe 3 (Blinde, Geistige Entwicklung, Autistische Behinderung) werden einheitlich 8 Stunden zugewiesen.

 

Außerdem erhält jede Grundschule 4 Stunden für sonderpädagogische Förderung für jede Lerngruppe der Schulanfangsphase.

 

 

Nachfragen

 

  1. Durch welche Arten der Finanzierung werden Angebote für Inklusion an Schulen im Bezirk realisiert?

 

Derzeit findet entsprechend der Zumessungsrichtlinien die Finanzierung der sonderpädagogischen Förderung über die Zuweisung von Stunden an die betroffenen Schulen statt.

 

  1. Wie oft kommt es zum Ausfall von Angeboten zur Inklusion an bezirklichen Schulen, beispielsweise dem Ausfall von Förderstunden für lernschwächere Schüler oder der Absage der Aufnahme von Schülern mit Beeinträchtigungen aufgrund fehlender Ressourcen?

 

Entsprechend der letzten Unterrichtsausfallstatistik (Schuljahr 2013/14) ist zugunsten von Vertretungsunterricht folgender Anteil an Teilungs- und Integrationsstunden in den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in F-K. Ausgefallen (in Prozent zur Gesamtstundenzahl):

 

Grundschulen:               7,7 %,

ISS:                                           4,6 %,

Förderzentren:               8,4 %,

Gymnasien:                             0,8 %.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 

 

 

 

 
 

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