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Drucksache - DS/1557/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 02.2015 Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Laut Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW), hier Schulaufsicht, wird der Personalbedarf immer als Vollzeiteinheit errechnet.
Die Personalzumessung wird für jedes Schuljahr in Form der Zumessungsrichtlinien (Verwaltungsvorschrift für die Zumessung von Lehrkräften und weiterem pädagogischem Personal an öffentlichen Berliner Schulen) festgelegt.
Derzeit fehlt laut SenBJW an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg folgendes Personal:
Erzieher/-innen: 02G13 (2 Stellen), 02G16 (2 Stellen), 02G26 (1Stelle), 02G29 (2Stellen), 02G36 (2 Stellen). Die Stellenbesetzung soll zum 01.04.2015 erfolgen. Das Auswahlverfahren findet am 25.02.2015 statt.
Lehrer/-innen: 02K04 (1 Stelle), 02K05 (3 Stellen), 02K06 (1 Stelle), 02G33 (1 Stelle), 02G16 (1 Stelle), 02G22 (1 Stelle), 02G24 (1 Stelle), 02G11 (1 Stelle), 02G35 (1 Stelle).
Die genannten Lehrerstellen sind hauptsächlich durch eine Nachsteuerung im Bereich Integration im Januar 2015 entstanden. Die Schulen haben die Zuweisung der Stelle Ende Januar 2015 erhalten. Die Schulleitungen besetzen die Stellen derzeit in schulbezogenen Verfahren. Nachfrage 1.
Wie viele Personalkräfte wären realistisch im Vertretungspool notwendig, um Ziele wie gebundenen Ganztagsunterricht und Vermeidung von Unterrichtsausfällen, die Doppelsteckung von Lehrkräften, Inklusion körperlich beeinträchtigter Schüler, Angebot von Förderstunden für lernschwächere Schüler oder Unterricht durch fachlich qualifiziertes Personal zu gewährleisten ohne dass diese Ziele aus Mangel an Lehrpersonal gestrichen werden?
Die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Schulaufsicht, kann hierzu keine Angaben machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
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