Drucksache - DS/1557/IV  

 
 
Betreff: Personalbedarf an Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.02.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie errechnet man den Bedarf an Lehrern, Erziehern und sonstigen Personalkräften einer konkreten Schule (in Personalstellen oder Vollzeitäquivalenten)?

 

  1. Wie wird die Personalzumessung vom Land Berlin für die Bezirke und Schulen festgelegt?

 

  1. Wieviele Lehrer, Erzieher und sonstige Personalkräfte fehlen an den Schulen des Bezirkes nach Abfrage an den einzelnen Schulen?

 

Nachfrage:

 

  1. Wieviele Personalkräfte wären realistisch im Vertretungspool notwendig, um Ziele wie gebundenen Ganztagsunterricht und Vermeidung von Unterrichtsausfällen, die Doppelsteckung von Lehrkräften, Inklusion körperlich beeinträchtigter Schüler, Angebot von Förderstunden für lernschwächere Schüler oder Unterricht durch fachlich qualifiziertes Personal zu gewährleisten ohne dass diese Ziele aus Mangel an Lehrpersonal gestrichen werden?

 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                                                    02.2015

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Bezirksstadtrat                                         

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie errechnet man den Bedarf an Lehrern, Erziehern und sonstigen Personalkräften einer konkreten Schule (in Personalstellen oder Vollzeitäquivalenten)?

 

Laut Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW), hier Schulaufsicht, wird der Personalbedarf immer als Vollzeiteinheit errechnet.

 

  1. Wie wird die Personalzumessung vom Land Berlin für die Bezirke und Schulen festgelegt?

 

Die Personalzumessung wird für jedes Schuljahr in Form der Zumessungsrichtlinien (Verwaltungsvorschrift für die Zumessung von Lehrkräften und weiterem pädagogischem Personal an öffentlichen Berliner Schulen) festgelegt.

 

  1. Wie viele Lehrer, Erzieher und sonstige Personalkräfte fehlen an den Schulen des Bezirkes nach Abfrage an den einzelnen Schulen?

 

Derzeit fehlt laut SenBJW an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg folgendes Personal:

 

Erzieher/-innen: 02G13 (2 Stellen), 02G16 (2 Stellen), 02G26 (1Stelle), 02G29 (2Stellen), 02G36 (2 Stellen). Die Stellenbesetzung soll zum 01.04.2015 erfolgen. Das Auswahlverfahren findet am 25.02.2015 statt.

 

Lehrer/-innen: 02K04 (1 Stelle), 02K05 (3 Stellen), 02K06 (1 Stelle), 02G33 (1 Stelle), 02G16 (1 Stelle), 02G22 (1 Stelle), 02G24 (1 Stelle), 02G11 (1 Stelle), 02G35 (1 Stelle).

 

Die genannten Lehrerstellen sind hauptsächlich durch eine Nachsteuerung im Bereich Integration im Januar 2015 entstanden. Die Schulen haben die Zuweisung der Stelle Ende Januar 2015 erhalten. Die Schulleitungen besetzen die Stellen derzeit in schulbezogenen Verfahren.


Nachfrage 1.

 

Wie viele Personalkräfte wären realistisch im Vertretungspool notwendig,

um Ziele wie gebundenen Ganztagsunterricht und Vermeidung von Unterrichtsausfällen, die Doppelsteckung von Lehrkräften, Inklusion körperlich beeinträchtigter Schüler, Angebot von Förderstunden für lernschwächere Schüler oder Unterricht durch fachlich qualifiziertes Personal zu gewährleisten ohne dass diese Ziele aus Mangel an Lehrpersonal gestrichen werden?

 

Die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Schulaufsicht, kann hierzu keine Angaben machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 

 
 

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