Drucksache - DS/1379/IV
StadtQM 22.10.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die noch ungelösten Lärmschutzfragen im beschleunigten Änderungsverfahren zum Bebauungs‑Plan V‑76 nicht durch ein Bebauungsplanverfahren zu bewältigen, sondern gem. § 9 Abs. 2 BauGB im Baugenehmigungsverfahren unter der Bedingung, dass das Bauvorhaben erst durchgeführt werden darf, wenn hinreichende bauliche Lärmschutzvorkehrungen getroffen wurden.
Ferner wird das Bezirksamt ersucht, das Änderungsverfahren schnellstmöglich durchzuführen.
BVV 29.10.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, die noch ungelösten Lärmschutzfragen im beschleunigten Änderungsverfahren zum Bebauungs‑Plan V‑76 nicht durch ein Bebauungsplanverfahren zu bewältigen, sondern gem. § 9 Abs. 2 BauGB im Baugenehmigungsverfahren unter der Bedingung, dass das Bauvorhaben erst durchgeführt werden darf, wenn hinreichende bauliche Lärmschutzvorkehrungen getroffen wurden.
Ferner wird das Bezirksamt ersucht, das Änderungsverfahren schnellstmöglich durchzuführen.
BVV 28.01.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 28.01.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 04.02.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.02.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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