Drucksache - DS/1523/IV  

 
 
Betreff: Ausreichende Mittel aus dem Bündnis für Wohnungsneubau für Bürgerbeteiligung bereitstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
04.02.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.02.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens 20.000 Euro aus den zusätzlichen Mitteln im Rahmen des „Bündnis für Wohnungsneubau in Berlin“ zur Begleitung von Neubaumaßnahmen mit Bürgerbeteiligungsveranstaltungen zu reservieren.

 

Die Bewilligung der Mittel soll sich am erprobten Verfahren und den verabschiedeten Kriterien für die Vergabe der bezirklichen Mittel zur Bürgerbeteiligung orientieren. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ist einzubinden und stimmt über geplante Vorhaben ab.

 

Träger und Organisatoren der Bürgerbeteiligungsveranstaltungen, die durch diese öffentlichen Mittel finanziert werden, sollen dem Gegenstand der Beteiligung gegenüber möglichst neutral und unabhängig sein.

 

Die Beteiligungsveranstaltungen sollen eine Plattform für die gleichberechtigte Begegnung widerstreitender Interessen unter professioneller und neutraler Moderation sind. Betroffene Parteien mit eigenen Interessen sollen Teilnehmer*innen bei den aus Bezirksmitteln finanzierten Beteiligungsveranstaltungen sein, nicht deren Veranstalter*innen oder Moderator*innen.

 

Begründung:

 

Die im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau an die Bezirke ausgezahlten Mittel können und sollten u.a. dazu genutzt werden, den Bewohner*innen sowie den Gewerbetreibenden der Kieze die Möglichkeit zu geben, eventuelle mit dem Neubau einhergehenden Konflikte sowie positive Aspekte der Vorhaben und Verbesserungsvorschläge zu diesen zu artikulieren.

 

Die zusätzlichen Mittel ermöglichen es dem Bezirk, auch größere Beteiligungsveranstaltungen unabhängig von dritten Parteien zu beauftragen und zu finanzieren.

 

Deshalb sollte ein signifikanter Betrag aus diesen neuen, öffentlichen Finanzmitteln dafür reserviert werden, neutrale Veranstalter*innen und Moderator*innen zu bezahlen, damit alle Seiten und Interessen sich auf Augenhöhe begegnen können und ein freier Austausch der Argumente stattfinden kann.

 

Auch bisher, wenn - aufgrund fehlender Finanzmittel – Bauherren zur Bezahlung von Beteiligungsveranstaltungen verpflichtet wurden, hat das Bezirksamt eine neutrale Moderation beauftragt. Hinter diesen Standard darf mit öffentlichen Mitteln erst recht nicht zurückgefallen werden.

 

 

BVV 25.02.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens 20.000 Euro aus den zusätzlichen Mitteln im Rahmen des „Bündnis für Wohnungsneubau in Berlin“ zur Begleitung von Neubaumaßnahmen mit Bürgerbeteiligungsveranstaltungen zu reservieren.

 

Die Bewilligung der Mittel soll sich am erprobten Verfahren und den verabschiedeten Kriterien für die Vergabe der bezirklichen Mittel zur Bürgerbeteiligung orientieren. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ist einzubinden und stimmt über geplante Vorhaben ab.

 

Träger und Organisatoren der Bürgerbeteiligungsveranstaltungen, die durch diese öffentlichen Mittel finanziert werden, sollen dem Gegenstand der Beteiligung gegenüber möglichst neutral und unabhängig sein.

 

Die Beteiligungsveranstaltungen sollen eine Plattform für die gleichberechtigte Begegnung widerstreitender Interessen unter professioneller und neutraler Moderation sind. Betroffene Parteien mit eigenen Interessen sollen Teilnehmer*innen bei den aus Bezirksmitteln finanzierten Beteiligungsveranstaltungen sein, nicht deren Veranstalter*innen oder Moderator*innen.

 

 
 

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