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Drucksache - DS/1581/IV
Am 8.02.2015 berichtete das "Monopol Magazin" unter dem Titel "Generation Volontariat", dass der DGB insbesondere den Museen vorwirft, den Mindestlohn durch "Schein"-Volontariate zu unterlaufen.
Grund genug, das Bezirksamt zu fragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 19. März 2015 Abt. Familie, Gesundheit und Personal
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie wird der gesetzliche Mindestlohn in Friedrichshain-Kreuzberg umgesetzt?
Da die Entgelte der Tarifbeschäftigten in der Berliner Verwaltung durch Tarifvertrag und Entgeltordnung geregelt sind, wird generell mehr als der Mindestlohn gezahlt. Gleiches gilt für die Besoldung im Beamtenbereich. Über die Umsetzung außerhalb der Bezirksverwaltung sind keine Aussagen möglich.
2. Wie viele Stellen, die nicht dem gesetzlichen Mindestlohn unterliegen (außer Auszubildende, also Praktika, Volontariate, ehrenamtlich unbezahlte Arbeit) gibt es in Verantwortung des Bezirks - aufgegliedert nach Bereichen?
3. Kann für jede dieser Stellen - so vorhanden - eine sachliche Begründung geliefert werden und das damit verbundene Weiterqualifizierungsziel (Praktika, Volontariat) benannt werden?
Es gibt derzeit 4 Volontariatsstellen im Fachbereich Kultur mit durch die Senatsverwaltung für Finanzen geregeltem Entgelt. Dieses beträgt derzeit 1.485,09 ? monatlich, womit der Mindestlohn etwas überschritten wird.
Detaillierte Zusammenstellung für die Fachbereiche des Amts:
FB Kultur und Geschichte:
Friedrichshain-Kreuzberg Museum:
Bereich Bildende Kunst:
Bei diesen vier Volontariaten ist das Ausbildungsziel die Vermittlung von praktischen Arbeitserfahrungen nach Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums. Praktikant*nnen werden je nach Bedarf und Arbeitsplatzkapazitäten in allen Einrichtungen des Fachbereiches angeboten. Diese sind immer im Rahmen der Ausbildung bzw. des Studiums und betragen max. 3 Monate.
So sind z.B. zur Zeit 2 Praktikant*innen im Kunstraum im Einsatz.
FB Musikschule
Das Weiterqualifizierungsziel variiert je nach Studienordnung bei Studierenden im Praktikum ist aber in jedem Fall gegeben.
Bei Schüler*innen: Berufsfeld Musikschule kennen lernen
FB Bibliotheken
Fachbereich Volkshochschule
Die bezahlten Berufspraktika im Bereich der Sozialarbeit und des Erziehungsdienstes sind durch die Änderungen der Studienordnungen schon vor Jahren entfallen, so dass wir hier nur noch seltene Einzelfälle haben (Studierende aus anderen Bundesländern oder nach längerer Familienpause). Derzeit haben wir keine entsprechenden Praktikantinnen und Praktikanten. Darüber hinaus gibt es - ohne dass entsprechende Stellen zur Verfügung stehen - immer wieder kurzfristige unbezahlte Praktika, die aufgrund von Bewerbungen (in der Regel von interessierten Studierenden, Schülerinnen und Schülern) organisiert werden. Im Jahr 2014 wurden 3 Schülerberufspraktika sowie 6 Praktika im Rahmen von Bachelorstudiengängen absolviert. Über ehrenamtliche, unbezahlte Arbeit liegen mir keine Informationen vor.
Nachfragen: 1. Wie hat sich die Zahl derartiger Anstellungsverhältnisse seit Inkrafttreten der Vereinbarung zum "Abbau von Vollzeitäquivalenten" entwickelt?
Es ist weder ein nennenswerter Anstieg der Zahlen noch ein Zusammenhang zum VZÄ-Abbau zu erkennen.
2. Gibt es eine Kontrolle, dass sämtliche bezirklichen Auftragnehmer*innen den Mindestlohn beachten, bzw. welche Anstellungsverhältnisse die Regel sind?
Die beauftragten Firmen sind alle im Unternehmer-Leistungsverzeichnis eingetragen. Im Rahmen der Auftragsvergaben verpflichten sich die Firmen, generell alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Kontrolle von Anstellungsverhältnissen ist Aufgabe des Zolls
Verschiedene Abteilungen des Bezirksamtes beauftragen Firmen im Normalfall nach Durchführung einer Submission. Die Firmen müssen bei Angebotsabgabe ein Formular unterschreiben, dass sie die Einhaltung der Berliner Tariflöhne bestätigen. Der Begriff "Mindestlohn" tritt hierbei nicht auf, die Tariflöhne dürften aber alle über dem Mindestlohn liegen.
Monika Herrmann
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