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Drucksache - DS/1575/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie viele der Auszubildenden, die in 2014 ihre Ausbildung beim Bezirksamt beendet haben, konnten auf eine feste Stelle vermittelt werden? 2. Wie viele der Auszubildenden, die in 2014 ihre Ausbildung beim Bezirksamt beendet haben, wurden befristet für ein Jahr übernommen? 3. Ist sichergestellt, dass die Absolvent*innen in 2015 und diejenigen mit einer befristeten Anstellung bis Sommer 2015 übernommen werden können oder besteht weiterhin die Gefahr, dass gut ausgebildete Fachkräfte den öffentlichen Dienst verlassen müssen, die wir in Kürze wieder dringend brauchen? Nachfragen
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 25.02.2015 Bezirksstadträtin für Finanzen, Facility Management, Weiterbildung und Kultur
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele der Auszubildenden, die in 2014 ihre Ausbildung beim Bezirksamt beendet haben, konnten auf eine feste Stelle vermittelt werden?
Im Haushaltsjahr 2014 erfolgte die dauerhafte Übernahme von insgesamt 6 ehemaligen Auszubildenden, davon 3 unmittelbar nach der Ausbildung. Darüber hinaus wurde für 3 ehemalige Auszubildende ein Vertrag nach § 19 TVA-L BBiG geschlossen - hier erfolgt die dauerhafte Übernahme in 2015 nach der einjährigen befristeten Beschäftigung.
2. Wie viele der Auszubildenden, die in 2014 ihre Ausbildung beim Bezirksamt beendet haben, wurden befristet für ein Jahr übernommen?
Insgesamt 13 Auszubildende bzw. Anwärterinnen/Anwärter, die in 2014 ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wurden befristet übernommen - inklusive der 3 Beschäftigten mit dem Vertrag nach § 19 TVA-L BBiG.
3. Ist sichergestellt, dass die Absolvent*innen in 2015 und diejenigen mit einer befristeten Anstellung bis Sommer 2015 übernommen werden können oder besteht weiterhin die Gefahr, dass gut ausgebildete Fachkräfte den öffentlichen Dienst verlassen müssen, die wir in Kürze wieder dringend brauchen?
Die Ausbildung im Bezirksamt erfolgte bislang nicht bedarfsgerecht. Vielmehr wurden mehr Ausbildungsplätze angeboten, als konkrete Nachbesetzungsbedarfe bestanden und auch bestehen. Darüber hinaus wurden Ausbildungsplätze angeboten, für die kein absehbarer Bedarf innerhalb des Bezirksamtes besteht. Die Übernahme von (ehemaligen) Auszubildenden muss sich daher an dem aktuellen bzw. absehbaren Bedarf orientieren.
Eine weitere Voraussetzung für eine dauerhafte Übernahme im Anschluss an die Ausbildung bzw. eine befristete Weiterbeschäftigung ist die Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung (Bewährung aufgrund der Arbeitsleistungen, des persönlichen Verhaltens und der Qualität der Arbeitsergebnisse). Für die Weiterbeschäftigten der Jahrgänge 2013 und 2014 erfolgt zur Zeit eine Umfrage innerhalb des Bezirksamtes, inwieweit eine persönliche und fachliche Eignung vorliegt. Auch für die Auszubildenden des Abschlussjahrganges 2015 wird eine Einschätzung der Eignung erfolgen.
Nachfragen
1. Welche Gespräche/Abstimmungen gibt es zu dieser Thematik mit der Senatsverwaltung für Finanzen?
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat sowohl im Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2015, als auch im Aufstellungsrundschreiben klare Hinweise zu dieser Thematik gegeben. In der gestrigen Finanzstadträte-Sitzung wurden Probleme mit SenFin erörtert.
2. Welche Möglichkeiten zur Übernahme von Absolvent*innen der Verbundausbildung, an denen das Bezirksamt beteiligt ist, sieht das Bezirksamt?
In der Vergangenheit konnten mehrere ehemalige Auszubildende aus der Verbundausbildung befristet und unbefristet übernommen werden. Es handelte sich dabei Kaufleute für Bürokommunikation und Bürokaufleute.
Aktuell ist das Bezirksamt nur noch in zwei Berufen in der Verbundausbildung beteiligt:
In beiden Berufsgruppen besteht voraussichtlich kein Personalbedarf innerhalb des Bezirksamtes.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Borkamp Bezirksstadträtin
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