Drucksache - DS/1562/IV  

 
 
Betreff: Kinderschutzfälle von Geflüchteten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Alagöz, GültenAlagöz, Gülten
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.02.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Ämter sind für Geflüchtete und unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge in Kinderschutzfällen, sollten sie im Bezirk geschehen, zuständig?

 

  1. Nach welcher Arbeitsweise wird verfahren?

 

  1. Kann das Bezirksamt eine sofortige und reibungslose Hilfestellung bei auftretenden Kinderschutzfällen gewährleisten?

 

Nachfragen:

 

  1. Wie viele Kinderschutzfälle sind für den oben genannten Personenkreis dem Bezirksamt bekannt?

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                            9. März 2015

Abt. Familie, Gesundheit und Personal

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Welche Ämter sind für Geflüchtete und unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge in Kinderschutzfällen, sollten sie im Bezirk geschehen, zuständig?

 

Für alle Kinderschutzfälle, die im Bezirk auftreten und die ein sofortiges Handeln erfordern, ist der Regionale Sozialpädagogische Dienst des jeweiligen Bezirkes (Jugendamt) zuständig.

Daneben gibt es für Flüchtlingsfamilien eine Zuständigkeitsregelung nach dem Geburtstagsschlüssel, verteilt auf alle Bezirke. Erforderliche Sofortmaßnahmen werden möglichst bereits mit dem tatsächlich zuständigen Jugendamt abgestimmt. Fälle, in denen kein umgehendes Handeln erforderlich ist, werden als Kinderschutzfall nach vorgegeben Standards an das zuständige Jugendamt abgegeben. Außerhalb der bezirklichen Erreichbarkeit (8:00-18:00) ist der Berliner Notdienst Kinderschutz Ansprechpartner und für Kinderschutzfälle zuständig.

 

Alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die in Berlin einreisen, werden in einer Erstaufnahme- und Clearingstelle aufgenommen.

Die sozialpädagogische Betreuung und Hilfeplanung erfolgt durch die sozialpädagogischen Dienste der Jugendämter. Die jeweilige Zuständigkeit ist auch hier nach dem Geburtstagsschlüssel geregelt.

Für jeden unbegleiteten minderjährigen Flüchtling wird ein Amtsvormund bestellt. Die Koordination der Amtsvormünder liegt bei der Amtsvormundschaft Steglitz-Zehlendorf.

Außerhalb der bezirklichen Erreichbarkeit von 8.00 - 18.00 Uhr ist auch in diesen Fällen der Berliner Notdienst zuständig, an den sich dann ggf. auch die Polizei wendet.

 

 

2. Nach welcher Arbeitsweise wird verfahren?

 

Die Verfahrens- und Vorgehensweisen in allen Kinderschutzfällen sind nach berlin-einheitlichen Standards geregelt (Erst-Check- Risikoeinschätzung-Schutzkonzept).

 

Die Inobhutnahme und Unterbringung aller einreisenden minderjährigen Flüchtlinge ist eine Rechtspflicht ohne Entscheidungsspielraum.

Die sozialpädagogische Hilfeplanung erfolgt im Einzelfall entsprechend den altersgemäßen Bedürfnissen und dem jeweiligen Entwicklungsstand des Minderjährigen durch die Regionalen Sozialpädagogischen Dienste der Jugendämter.

Die Beteiligung des Minderjährigen erfolgt ggf. durch Hinzuziehen einer Sprachmittlerin oder eines Sprachmittlers. In Einzelfällen wird ein Altersfeststellungsgutachten veranlasst.

 

 

3. Kann das Bezirksamt eine sofortige und reibungslose Hilfestellung bei auftretenden Kinderschutzfällen gewährleisten?

 

Die Zuständigkeit für alle Kinderschutzfälle ist berlinweit geregelt und gilt gleichermaßen für Flüchtlinge und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (wie unter 1+2 ausgeführt).

 

Bei jedem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling liegt in der Regel ein Kinderschutzfall vor, der eine Inobhutnahme und eine Unterbringung erfordert.

 

Eine medizinische Versorgung wird durch die Vorstellung bei einer Ärztin oder bei einem Arzt sichergestellt.

Die Hilfestellung erfolgt in Kooperation der o.g. beteiligten Fachkräfte und Einrichtungen

 

 

Nachfrage

 

3.1. Wie viele Kinderschutzfälle sind für den oben genannten Personenkreis dem Bezirksamt bekannt?

 

Aktuell werden durch das Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg 71 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut.

 

 

 

 

Monika Herrmann

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: