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Drucksache - DS/1547/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich ein Bebauungsplanänderungsverfahren zum Bebauungsplan VI-102 einzuleiten, um eine Umwandlung des Gewerbehofes Lausitzer Str. 10 in Wohn-Loft-Nutzungen zu verhindern. Zumindest für das Grundstück Lausitzer Str. 10 soll eine gewerbliche Nutzung gesichert werden. Für die Grundstücke Lausitzer Str. 9-14 ist eine teilweise GE-Ausweisung zu prüfen, aber zumindest eine MI-Ausweisung Planungsziel. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang, ob der zu beplanende Bereich auf den gesamten Block ausgedehnt werden kann.
Begründung: Die bestehenden Gewerbeflächen sollen gesichert, als solche entwickelt und eine Umwandlung in hochpreisige Lofts verhindert werden.
BVV 25.02.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich ein Bebauungsplanänderungsverfahren zum Bebauungsplan VI-102 einzuleiten, um eine Umwandlung des Gewerbehofes Lausitzer Str. 10 in Wohn-Loft-Nutzungen zu verhindern. Zumindest für das Grundstück Lausitzer Str. 10 soll eine gewerbliche Nutzung gesichert werden. Für die Grundstücke Lausitzer Str. 9-14 ist eine teilweise GE-Ausweisung zu prüfen, aber zumindest eine MI-Ausweisung Planungsziel. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang, ob der zu beplanende Bereich auf den gesamten Block ausgedehnt werden kann.
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