Drucksache - DS/1547/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan VI-102
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Möbus, AnjaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
18.02.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.02.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich ein Bebauungsplanänderungsverfahren zum Bebauungsplan VI-102 einzuleiten, um eine Umwandlung des Gewerbehofes Lausitzer Str. 10 in Wohn-Loft-Nutzungen zu verhindern. Zumindest für das Grundstück Lausitzer Str. 10 soll eine gewerbliche Nutzung gesichert werden. Für die Grundstücke Lausitzer Str. 9-14 ist eine teilweise GE-Ausweisung zu prüfen, aber zumindest eine MI-Ausweisung Planungsziel. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang, ob der zu beplanende Bereich auf den gesamten Block ausgedehnt werden kann.

 

Begründung:

Die bestehenden Gewerbeflächen sollen gesichert, als solche entwickelt und eine Umwandlung in hochpreisige Lofts verhindert werden.

 

 

BVV 25.02.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich ein Bebauungsplanänderungsverfahren zum Bebauungsplan VI-102 einzuleiten, um eine Umwandlung des Gewerbehofes Lausitzer Str. 10 in Wohn-Loft-Nutzungen zu verhindern. Zumindest für das Grundstück Lausitzer Str. 10 soll eine gewerbliche Nutzung gesichert werden. Für die Grundstücke Lausitzer Str. 9-14 ist eine teilweise GE-Ausweisung zu prüfen, aber zumindest eine MI-Ausweisung Planungsziel. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang, ob der zu beplanende Bereich auf den gesamten Block ausgedehnt werden kann.

 

 
 

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