Drucksache - DS/1493/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rat der Bürgermeister*innen für eine ablehnende Stellungnahme zum Vierten Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch einzusetzen.
Begründung: Mit dem Vieren Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB), welches der Senat in seiner Sitzung am 16.12.2014 beschlossen hat, werden die Kompetenzen der Bezirke weiter beschnitten. So wird bei 200 Wohneinheiten in Bebauungsplänen, statt wie bisher bei 500 Wohneinheiten, ein sog. dringendes Gesamtinteresse Berlins festgestellt. Zudem sollen Wohnungsbauvorhaben von dringendem Gesamtinteresse sein, wenn öffentlich-rechtliche Verträge mit Investor*innen über die Beteiligung an den Kosten der Baulandentwicklung abgeschlossen werden. Damit eröffnet sich der Senat selbst die Möglichkeit, künftig deutlich mehr Bauplanungsvorhaben an sich zu ziehen. Die Interessen der Bezirke und der Bevölkerung bleiben damit weitgehend unberücksichtigt.
BVV 28.01.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 04.02.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rat der Bürgermeister*innen für eine ablehnende Stellungnahme zum Vierten Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch einzusetzen.
BVV 25.02.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rat der Bürgermeister*innen für eine ablehnende Stellungnahme zum Vierten Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch einzusetzen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.03.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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