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Drucksache - DS/1582/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Berlin, den 25.02.15 Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wann und mit welchem konkreten Inhalt wurde der städtebauliche Vertrag mit der Post zum Postareal (B-Plan V-83) in Bezug auf die Reduzierung der Höhe der beiden geplanten Hochhäuser angepasst?
Mit Datum vom 17.07.2013/ 29.07.2013 wurde die 2. Änderungsvereinbarung zum Städtebaulichen Vertrag vom 09.09.2004 zwischen der Deutsche Post AG und dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geschlossen. Darin wurde in Bezug auf das Grundstück Mühlenstraße 45/46 vereinbart, dass die Oberkante des Gebäudes unterhalb 50 m ab Oberkante Bürgersteig liegen muss. In Bezug auf das Grundstück Mühlenstraße 33a/ Straße der Pariser Kommune 8 wurde eine Verringerung der Oberkante auf 87 m über NHN vereinbart.
2. Am 08.05.2013 erklärte der damalige Bezirksbürgermeister Schulz im Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, dass das Bezirksamt dabei sei die verringerten Höhen in einen städtebaulichen Vertrag zu verhandeln. Wann fanden diesbezüglich Gespräche mit der Post statt und mit welchem Ergebnis?
Die Ergebnisse der Gespräche über verringerte Höhen wurden in der 2. Änderungsvereinbarung vom 17.07.2013/ 29.07.2013 zwischen der Deutsche Post AG und dem Bezirk vereinbart.
3. Wurden die Gespräche des Bezirksamts mit der Post nach dem Ausscheiden des Bezirksbürgermeisters Schulz weitergeführt oder eingestellt?
Da die 2. Änderungsvereinbarung über reduzierte Höhen am 17.07.2013/ 29.07.2013 unterzeichnet wurde, waren die Gespräche zunächst abgeschlossen. Die Verträge wurden im gegenseitigen Einvernehmen geschlossen.
Nachfragen 1. Sofern keine Gespräche nach dem Ausscheiden des Bürgermeisters stattgefunden haben, warum wurden keine Gespräche geführt? Sollten Gespräche geführt worden sein, von und mit wem wurden wann Gespräche mit welchem Inhalt geführt?
Zwischen dem Bezirksamt und der Deutsche Post AG gab es zwischen November 2014 bis Februar 2015 Gespräche. Gegenstand der Gespräche war die Frage, ob die Deutsche Post AG im Fall einer Anpassung des Bebauungsplans V-83 an die Gebäudehöhen der 2. Änderungsvereinbarung vom 17.07.2013/ 29.07.2013 darauf verzichtet, eine Anpassung des Städtebaulichen Vertrags vom 09.09.2004 und Rückzahlung der Ausgleichszahlungen für die Überschreitung der Nutzungsmaße gem. § 17 Abs. 2 Baunutzungsverordnung zu verlangen. Mit Schreiben vom 11.02.2015 hat die Deutsche Post AG mitgeteilt, dass sie nicht auf Anpassungsansprüche verzichten wird.
2. Warum wurde durch den zuständigen Baustadtrat im Ausschuss für Stadtentwicklung der Eindruck erweckt, es gebe mit der Post einen städtebaulichen Vertrag, der eine reduzierte Geschosszahl für die Hochhäuser vorsah, wo es doch nunmehr augenscheinlich gar keine Einigung gab (fehlender Verzicht auf Schadensersatz/Erstattung von Ausgleichszahlungen)?
Die 2. Änderungsvereinbarung über verringerte Gebäudehöhen wurde am 17.07.2013/ 29.07.2013 abgeschlossen. Dies ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Quartiersmanagement und Mieten bekannt. Ebenfalls ist bekannt, dass es sich dabei ausschließlich um eine vertragliche Regelung über die Baukörper handelt. Insofern hatten sich das Bezirksamt und die Deutsche Post einvernehmlich geeinigt. Der Bebauungsplan V-83 sollte allerdings nicht geändert werden.
In dem Antrag auf Bauvorbescheid vom 07.04.2014 hatte der Rechtsnachfolger der Deutsche Post AG die Gebäudehöhe gemäß Bebauungsplan V-83 abgefragt. Das Bezirksamt hatte diese Frage auf Grundlage der 2. Änderungsvereinbarung vom 17.07.2013/ 29.07.2013 verneint. Diese Auffassung hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Widerspruchsverfahren revidiert. Im Widerspruchsverfahren zu dem Antrag auf Bauvorbescheid vom 07.04.2014 für das Grundstück Mühlenstraße 45/46 wurde durch Sen Stadt entschieden, dass die 2. Änderungsvereinbarung vom 17.07.2013/ 29.07.2013 keine rechtliche Grundlage darstellt, um ein Bauvorhaben abzulehnen, das dem Bebauungsplan V-83 entspricht.
Im Übrigen gibt es mit der Deutsche Post AG keine Einigung darüber, dass die Deutsche Post AG für den Fall der Änderung des Bebauungsplans V-83 darauf verzichtet, eine Anpassung des Städtebaulichen Vertrags vom 09.09.2004 und eine Rückzahlung von Ausgleichszahlungen zu verlangen. Diese Einigung gab es weder beim Abschluss der 2. Änderungsvereinbarung am 17.07.2013/ 29.07.2013, noch gibt es sie zum jetzigen Zeitpunkt.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat |
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