Drucksache - DS/1586/IV  

 
 
Betreff: Freudenberg-Areal
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
Verfasser:Gerlich, RalfGerlich, Ralf
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.02.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann sind die Widerspruchsbescheide (Freudenberg-Areal) im Februar 2015 eingegangen?

 

  1. Welche Widerspruchsbescheide (Freudenberg-Areal) sind im Februar 2015 eingegangen?

 

  1. Trifft es zu, dass die Bauaufsicht noch am 10.02.2015 - zwei Tage vor der Erteilung der Baugenehmigung Freudenberg-Areal am 12.02.2015 - noch nichts von der unmittelbar bevorstehenden Erteilung wusste?

 

Nachfrage:

 

  1. Beinhaltet die Baugenehmigung (Freudenberg-Areal) die Kitaüberbauung und die Kita?

 

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                                      Berlin, den 25.02.15

Bezirksstadtrat                                                                                   

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wann sind die Widerspruchsbescheide (Freudenberg-Areal) im Februar 2015

eingegangen?

 

Eingang Widerspruchsbescheid von SenStadt zum Vorbescheid 2014/1904 am 22.01.2015

Eingang Widerspruchsbescheid von SenStadt zum Vorbescheid 2014/2760 am 03.02.2015

 

2. Welche Widerspruchsbescheide (Freudenberg-Areal) sind im Februar 2015

eingegangen?

 

Eingang Widerspruchsbescheid von SenStadt zum Vorbescheid 2014/1904 am 22.01.2015

Eingang Widerspruchsbescheid von SenStadt zum Vorbescheid 2014/2760 am 03.02.2015

 

3. Trifft es zu, dass die Bauaufsicht noch am 10.02.2015 - zwei Tage vor der Erteilung der

Baugenehmigung Freudenberg-Areal am 12.02.2015 - noch nichts von der unmittelbar

bevorstehenden Erteilung wusste?

 

Ja, denn die Bearbeitung des Bauantrags obliegt dem jeweiligen Sachbearbeiter des Bauaufsichtsamtes, der auf der Grundlage der Fristenregelung in der BauO Bln den Vorgang zügig bearbeitet.

 

Nachfrage:

 

1. Beinhaltet die Baugenehmigung (Freudenberg-Areal) die Kitaüberbauung und die Kita?

 

Die Baugenehmigung für den Hof F beinhaltet die Errichtung eines Wohnhauses mit 20 Wohnungen.
Die Kita ist nicht Bestandteil dieses Antrags.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 
 

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