Drucksache - DS/1563/IV  

 
 
Betreff: Masern in Berlin - wie ist der Stand in Friedrichshain-Kreuzberg?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schemmel, JonasSchemmel, Jonas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.02.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Erkenntnisse hat das BA zur Ausbreitung von Masern in unserem Bezirk?
  2. Welche Vorkehrungen sind von den Gesundheitsbehörden in Land und Bezirk getroffen worden, um eine schnelle Erkennung der Krankheit und Verhinderung ihrer Ausbreitung zu gewährleisten?
  3. Welche Schlussfolgerungen zieht das BA aus den ansteigenden Masern-Fällen im Land Berlin, auch bzgl. der teilweise großen Skepsis gegenüber Kinder-Impfungen im Bezirk?

Nachfrage:

  1. Welche Aufklärungs- bzw. Motivationskampagnen sind bzgl des Impfschutzes in Land bzw. Bezirk geplant?
     

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                            3. März 2015

Abt. Familie, Gesundheit und Personal

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1             

Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt zur Ausbreitung von Masern in unserem Bezirk?

Mit Stand 25.2.15 sind in diesem Jahr insgesamt 109 Fälle für den Bezirk gemeldet.

 

Frage 2

Welche Vorkehrungen sind von den Gesundheitsbehörden in Land und Bezirk getroffen worden, um eine schnelle Erkennung der Krankheit und Verhinderung ihrer Ausbreitung zu gewährleisten?

 

Das Gesundheitsamt wird tätig, sofern eine Meldung über den Verdacht einer Masernerkrankung vorliegt.

 

Es werden Ermittlungen gemäß § 16 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingeleitet, d.h. es wird umgehend telefonischer oder persönlicher Kontakt zu den Erkrankten oder Sorgeberechtigten aufgenommen. Hierbei werden neben der Erfassung der Erkrankungsdaten auch alle Kontakte während der infektiösen Phase (5 Tage) erfasst.

Befinden sich darunter Kontakte in Gemeinschaftseinrichtungen wird durch das Gesundheitsamt in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Impfstatus aller Kontaktpersonen (Schulklasse, Kindergarten) erfasst.

 

Kontaktpersonen ohne Impfschutz oder ohne anzunehmende Immunität gelten als ansteckungsverdächtig und erhalten ein Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen (Schüler/-innen, Lehrer/-innen, Kindergartenkinder).

Es werden Infoblätter zur Verfügung gestellt. Die Eltern erhalten bei Bedarf eine telefonische oder persönliche Beratung. Alle anderen Kontaktpersonen werden in Telefonaten oder über Informationsschreiben über die Erkrankung aufgeklärt und gebeten, ihren Impfstatus zu prüfen.

 

Es erfolgten bereits 2 Impfaktionen in Unterkünften für Flüchtlinge durch das Gesundheitsamt.

 

Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger werden ausführlich durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts beraten und aufgeklärt.

 

Frage 3

Welche Schlussfolgerungen zieht das Bezirksamt aus den ansteigenden Masern-Fällen im Land Berlin, auch bzgl. der teilweise großen Skepsis gegenüber Kinder-Impfungen im Bezirk?

 

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg weist seit vielen Jahren die mit Abstand schlechtesten Durchimpfungsraten nicht nur hinsichtlich der Masern auf. Nur für den Bezirk Pankow sind ähnlich schlechte Durchimpfungsraten nachgewiesen.

 

Anhand der jährlichen Einschulungsdaten lassen sich die unzureichenden Durchimpfungsraten im Bezirk maßgeblich auf die überdurchschnittliche Impfskepsis in der Gruppe der Herkunftsdeutschen der oberen Statusgruppe zurückführen.

 

Aus Sicht des Gesundheitsamts besteht dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Verbesserung sämtlicher Durchimpfungsraten für die empfohlenen Schutzimpfungen.

 

Das Gesundheitsamt bietet durch die Ärztinnen und Ärzte des KJGD im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen sowie durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Hygiene und Umweltmedizin im Rahmen ihrer täglichen Arbeit eine qualifizierte und umfassende Impfberatung an.

 

Bei den Impfskeptikern bzw. Impfverweigerern handelt es sich überwiegend um überdurchschnittlich gebildete und qualifizierte Bürgerinnen und Bürger, die eine bewusste Entscheidung auf der Grundlage einer umfangreichen Information treffen.

 

Zusätzliche "Aufklärungs- und Motivationskampagnen" gestalten sich bezogen auf diese Zielgruppe schwierig, da diese dafür nur bedingt aufgeschlossen ist.

 

 

Nachfragen:

 

  1. Welche Aufklärungs- bzw. Motivationskampagnen sind bzgl. des Impfschutzes in Land bzw. Bezirk geplant?

 

Kampagnen dieser Art müssen landesweit durchgeführt werden.

Über dies bzgl. Planungen des Senats ist nichts bekannt.

 

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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