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Drucksache - DS/1578/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung 25.02.15Bezirksstadträtin
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie oft und aus welchen Gründen wurde in den zurückliegenden Jahren die notwendige Sanierung des Nachbarschaftshauses "Urbanhaus" zu wessen Gunsten zurück gestellt?
2013 wurde durch den Hochbauservice ein Bausubstanzgutachten beauftragt. Darin wurde der Sanierungsbedarf in Abstimmung mit dem Bedarfsträger und dem Nutzer ermittelt. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel im Förderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" konnten für das Programmjahr 2014 nur eine sehr stark sanierungsbedürftige Jugendfreizeiteinrichtung und ein Schulgebäude aufgenommen werden. Darüber hinaus mussten laufende Projekte ausfinanziert werden. In Abstimmung mit dem Fördermittelgeber wurde die Maßnahme Nachbarschaftshaus Urbanstr. 21 in das darauf folgende Programmjahr 2015 aufgenommen. Insgesamt standen 16,5Mio ? Fördermittel für drei Berliner Bezirke aus dem Förderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" zur Verfügung. Die Verteilung dieser Mittel obliegt dem Fördermittelgeber unter der Prämisse einer gesamtstädtischen Priorität.
2. Wie will das Bezirksamt sicherstellen, dass die für diese Sanierung in Aussicht gestellten 1,1 Mio. ? des Städtebaulichen Denkmalschutzes nicht verloren gehen?
Die Maßnahme wurde 2014 angemeldet. Der Hochbauservice müsste die Bauplanungsunterlage (BPU) bis zum 30.06.2015 erarbeiten und an den Fördermittelgeber zur Prüfung zu übergeben. In der Regel würde dann eine Fördermittelzusage erst gegen Ende 2015/Anfang 2016 erteilt werden.
Wie bereits in der Beantwortung zur DS 1564/IV ausgeführt, kann die Vorbereitung der Planungsleistungen nicht fristgerecht fertig gestellt werden.
Im April 2015 wird nun ein neuer Antrag auf Aufnahme in das Programmjahr 2016 gestellt.
3. Wie wird das Bezirksamt im Falle des Ausfalls dieser Mittel sicherstellen, dass die wichtige und hochgeschätzte Arbeit des Nachbarschaftshauses "Urbanhaus" auch zukünftig in baulich intakten Verhältnissen sichergestellt ist?
Wir gehen nicht davon aus, dass die Mittel ausfallen, sondern der Beginn der Baumaßnahme um 1 Jahr verschoben wird. Die Gesamtmaßnahme setzt sich aus vielen kleinen Baumaßnahmen (Dach, Fassade, Außentreppe etc.) zusammen. Durch die Verschiebung der Maßnahme um ein Jahr ist die derzeitige Nutzung und Bausubstanz nicht gefährdet.
Jana Borkamp
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