Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 25.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste (Tischvorlage) des Ältestenrates vom 24.03.2009      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 5.1  
Einwohneranfrage XII/III - Infostände politischer Parteien  
DS/1203/III  
Ö 6  
Mündliche Anfragen      
Ö 6.1  
Auswirkungen des Weiterbaus BAB 100 auf den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1208/III  
Ö 6.2  
Immer noch kein Erbbaurechtsvertrag für die Srausberger Str. 38 und daraus entstandene budgetunwirksame Kosten  
Enthält Anlagen
DS/1212/III  
Ö 6.3  
Kleingartenkolonie Potsdamer Güterbahnhof  
Enthält Anlagen
DS/1219/III  
Ö 6.4  
Linkspolitisch motivierte Anschläge vom 15. März  
Enthält Anlagen
DS/1222/III  
Ö 6.5  
Hilfen zur Erziehung  
Enthält Anlagen
DS/1218/III  
Ö 6.6  
Interkulturelle Öffnung des JobCenters und der Arbeitsvermittlung  
Enthält Anlagen
DS/1210/III  
Ö 6.7  
Betrieb der Springbrunnen und Planschen im Bezirk 2009  
Enthält Anlagen
DS/1213/III  
Ö 6.8     Europa in Friedrichshain-Kreuzberg - eine Erfolgsbilanz?  
Enthält Anlagen
DS/1211/III  
Ö 6.9     Chaotische Verkehrsverhältnisse vor der Thalia-Grundschule Hier: Umsetzung der Drucksache 705/III Auf der Sitzung des Verkehrsausschusses am 11. Dezember 2008 wurde für die Thalia Grund-schule einige Veränderungen und bauliche Maßnahmen beschlossen. Der Winter ist vorbei und der Frühling im Kommen. Bislang wurden offensichtlich keine der Maßnahmen umgesetzt.  
Enthält Anlagen
DS/1221/III  
Ö 6.10     Weitere Pflegestützpunkte in Friedrichshain-Kreuzberg?  
Enthält Anlagen
DS/1214/III  
Ö 6.11     Missachtung von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes durch den rot-roten Senat von Berlin (vgl. BVerwG 2 C 8.07 vom 18.09.2008)  
Enthält Anlagen
DS/1216/III  
    VORLAGE
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem o

Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem o.g. Urteil die „Versetzung Berliner Beamter zu einem Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) ohne gleichzeitige Verleihung eines Funktionsamts“ für verfassungswidrig erklärt.

 

 

Ich frage dazu das Bezirksamt

 

  1. Liegt dem Bezirksamt ein Schreiben des Senats vom 12. März 2009 bzgl. der Versetzung von Beamten in das Zentrale Personalüberhangmanagement (ZEP) vor, welches dem Tenor des Urteils offenkundig zuwiderläuft, und wie bewertet das Bezirksamt den Inhalt dieses Schreibens?

 

  1. Hat das Bezirksamt das o.g. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausgewertet und teilt das BA die Auffassung der zuständigen Senatsbehörde, dass der dort behandelte Fall eine „Einzelfallentscheidungen“ sei?

 

  1. Welche Auswirkungen wird das o.g. Schreiben der Senatsbehörde (12.03.2009) auf die Personalpolitik des Bezirksamtes haben und welche Bedeutung hat es somit für die betroffenen Beschäftigten der Bezirksverwaltung?

Sehr geehrter Herr Cetinkaya,

Ihre mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

 

Frage 1

Liegt dem Bezirksamt ein Schreiben des Senats vom 12. März 2009 bzgl. der Versetzung von Beamten in das Zentrale Personalüberhangmanagement (ZEP) vor, welches dem Tenor des Urteils offenkundig zuwiderläuft, und wie bewertet das Bezirksamt den Inhalt dieses Schreibens?

 

 

Das Bundesverwaltungsgericht geht in seinen Urteilen davon aus, dass  die Versetzung von Beamten/innen zum Stellenpool ohne gleichzeitige Übertragung eines amtangemessenen  Funktionsamtes den verfassungsrechtlich abgesicherten Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung verletzt.

 

Grundsätzlich hätte das Bundesverwaltungsgericht diese Frage dem zuständigen Bundesverfassungsgericht vorlegen müssen.  In den zu entscheidenden  Fällen konnte das Bundesverwaltungsgericht  von einer Vorlage absehen, da die Aufhebung der Versetzungsentscheidung nicht auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Stellenpoolgesetzes, sondern auf die Fehlerhaftigkeit der Personalratsbeteiligung gestützt wird.

 

Die Senatsverwaltung ist nach Prüfung des Urteils der Auffassung, dass über die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Stellenpoolgesetzes das zuständige Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hat und nicht inzident das – unzuständige - Bundesverwaltungsgericht.

 

Solange keine gegenteilige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vorliegt, geht das Land Berlin weiter von der Verfassungsmäßigkeit des Stellenpoolgesetzes aus. Dementsprechend sind die Bezirke mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 12.3.09 aufgefordert worden, ab Zugang dieses Schreibens weiterhin nach dem Stellenpolgesetz zu verfahren.

 

Es ist zu erwarten, dass in Kürze das Verwaltungsgericht oder das Oberverwaltungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Stellenpoolgesetzes gemäß Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegt. Das weitere Schicksal des Stellenpoolgesetzes hängt dann von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ab.

 

 

Frage 2

Hat das Bezirksamt das o.g. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausgewertet und teilt das BA die Auffassung der zuständigen Senatsbehörde, dass der dort behandelte Fall eine „Einzelfallentscheidungen“ sei?

 

 

Siehe Ausführungen zu 1.

 

Solange das Stellenpoolgesetz nicht durch das Bundesverfassungsgericht oder das Abgeordnetenhaus aufgehoben wird und auch der Senat von seiner Rechtmäßigkeit ausgeht, ist der Bezirk daran gebunden und hat in der Sache keinen eigenen Entscheidungsspielraum. 

 

 

Frage 3

Welche Auswirkungen wird das o.g. Schreiben der Senatsbehörde (12.03.2009) auf die Personalpolitik des Bezirksamtes haben und welche Bedeutung hat es somit für die betroffenen Beschäftigten der Bezirksverwaltung?

 

 

Das Bezirksamt wird , die zunächst ausgesetzte Versetzung eines Beamten

zum ZEP wieder aufnehmen und umsetzen. Es handelt sich bei diesem Beamten um eine freiwillige PÜ- Zuordnung. Der Beamte möchte sich zum ZEP versetzen lassen, um sich beruflich neu zu orientieren.

Ggf. werden weitere Einzelfälle im Zusammenhang mit evtl. Klaglosstellungen von Beamten/innen zu händeln sein.

 

Da das Bezirksamt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2009 grundsätzlich keine Personalüberhangzuordnungen vornehmen muss, hat die Rechtsposition von Sen Fin gegenwärtig eine nur geringe Auswirkung für das Bezirksamt.

An Bedeutung gewinnt dies allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit im Zusammenhang mit der Haushaltsplanaufstellung 2010/11.

 

Grundsätzlich hat das Bezirksamt allerdings erhebliche Bedenken gegen eine  unterschiedliche Verfahrensweise innerhalb der Beschäftigtengruppen Arbeitnehmer/innen und Beamte/innen. Aus diesem Grund legt  das Bezirksamt wert darauf, dass die Beschäftigten  unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Beschäftigtengruppe im Falle einer erforderlich werdenden Personalüberhangzuordnung , gleich behandelt werden. Es ist nicht einzusehen und schwer vermittelbar, dass Arbeitnehmer/innen ohne weiteres zum ZEP versetzt werden und nur Beamte/innen aus Gründen ihres besonderen Status vor einer Versetzung geschützt sind. Unabhängig von der Gruppenzugehörigkeit einer/es Beschäftigten des Bezirksamtes ist in der Regel davon auszugehen, dass im Falle einer PÜ- Zuordnung,  die bisherige Aufgabe generell nicht mehr oder nicht mehr von dieser Dienstkraft ausgeübt wird. Daher ist es dem Bezirksamt auch bei Angestellten oder Arbeiter/innen nicht oder nur eingeschränkt möglich, die/den Beschäftigte/en arbeitsvertragsgerecht zu beschäftigen. Daher ist dem Bezirksamt auch ein vorübergehender Verzicht auf Versetzung und damit der Nichtvermittlung auf einen freie und besetzbare Stelle im Land Berlin nicht zuzumuten. Ein ordnungsgemäßer Dienstbetrieb ist unter diesen Voraussetzungen schwer sicher zu stellen. Auch hat der/die Beschäftigte einen Anspruch auf aktive Betreuung, damit sein PÜ- Status schnellstmöglich beendet werden kann.

 

Das Land Berlin hatte sich  2004 bewusst entschieden, die Vermittlung von Personalüberhängen zu zentralisieren. Die Bezirke hatten bis zu diesem Zeitpunkt gute bis sehr gute Ergebnisse bei der Betreuung und Unterbringung von PÜ- Kräften erzielt. Die bestehenden Arbeitsstrukturen und Netzwerke wurden dennoch zerschlagen. Daher würde das Bezirksamt  vor große Probleme gestellt werden, falls das Stellenpoolgesetz nicht verfassungskonform sein sollte.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Franz Schulz

 

 

 

 

 

   
    25.03.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 6.11 - (offen)
   
Ö 6.12     Luisenstädtischer Bildungsverein Hier: Erhalt des Berlin - Lexikons mit 26 566 Stichwörter zur deutschen Hauptstadt  
Enthält Anlagen
DS/1220/III  
Ö 6.13     AssistenInnen für Demenz-Erkrankungen  
Enthält Anlagen
DS/1217/III  
Ö 6.14     "Laster und Hänger"  
Enthält Anlagen
DS/1215/III  
Ö 6.15     Zuwendungen  
Enthält Anlagen
DS/1223/III  
Ö 7     Anträge      
Ö 7.1  
"Thor Steinar" - weg aus Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/1189/III  
Ö 7.2  
Veröffentlichung der Investitionsvorhaben des Bezirks im Internet  
DS/1192/III  
Ö 7.3  
10 Punkte für eine Verbesserung der Situation am Kottbusser Tor- Initiative für die Belebung eines sozialen Brennpunktes  
DS/1195/III  
Ö 7.4  
Umzugschaos beenden, Kosten reduzieren, Nachnutzung für die ehemalige Rosegger-Schule organisieren  
DS/1206/III  
Ö 8     Beschlussempfehlungen      
Ö 8.1  
Seniorenwohnhaus Mehringplatz 5  
Enthält Anlagen
DS/0079/III  
Ö 8.2  
Ausschreibung der Reinigungsverträge für Schulen im Bezirk
DS/1095/III  
Ö 8.3  
Umrüstung Fahrzeuge Bezirksamt Hier: Hybrid-, Elektro- o.ä. umweltfreundliche Antriebssysteme
DS/1143/III  
Ö 8.4  
Traditionsreiches Laienkünstlerstudio "Otto Nagel" Hier: Schließung des Studios am 31. Mai 2009 wegen Ruhestand des Kursleiters  
Enthält Anlagen
DS/1144/III  
Ö 8.5  
Freizeit-, Spiel-, Sport- und Grünflächen in der Bezirksregion VIII
DS/1145/III  
Ö 8.6  
Biologischer Weinanbau
Enthält Anlagen
DS/1147/III  
Ö 8.7  
Biologischer Weinanbau  
Enthält Anlagen
DS/1147-1/III  
Ö 8.8  
Standortfindung für die Laster - und Hängerburg  
DS/1178/III  
Ö 9     Große Anfragen      
Ö 9.1  
Aufstellungsbeschluß zum B-Plan 2-25 und Sport- und Freizeitanlage Revaler Str. / Modersohnstr.  
DS/1205/III  
Ö 10     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 10.1  
Zusätzliche ungedeckte Sportstätte im Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/0188/III  
Ö 10.2  
Beauftragte/r für Integration und Migration  
Enthält Anlagen
DS/0376/III  
Ö 10.3  
Stadtplan "Barrierefreies Friedrichshain-Kreuzberg"  
Enthält Anlagen
DS/0756/III  
Ö 10.4  
Prüfung der Vorschläge der Kinder und Jugendlichen analog zum Ideenkatalog  
DS/0820/III  
Ö 10.5  
Seniorenticket ab 2009 Hier: Das Mitführen von Hunden inbegriffen!  
Enthält Anlagen
DS/1007/III  
Ö 10.6  
O2-Arena hier: Lichtemissionsbeschwerden
Enthält Anlagen
DS/1048/III  
Ö 10.7  
Carl-von-Ossietzky-Oberschule, hier: Besetzung der Leitungsstellen  
DS/1052/III  
Ö 10.8  
Erste-Hilfe-Stelle(n)  
DS/1057/III  
Ö 10.9  
Künstlerische Verschönerung unseres Gemeineigentums Hier: Die gemachten Erfahrungen der Tonnensporthalle in der Fredersdorfer Straße 48 nutzen!
Enthält Anlagen
DS/1086/III  
Ö 10.10  
Ausweisung von neuen Grillplätzen Hier: Überarbeitung und Anpassung der DS 156/II vom 26. Juni 2002  
DS/1091/III  
Ö 10.11  
Fortschreibung der integrierten Handlungskonzepte in den QM- Gebieten Kreuzbergs Hier: Ergänzungen zur DS/1105/III  
DS/1105-1/III  
Ö 10.12  
Bebauungsplan 2-15 für die Grundstücke Kreutzigerstraße 2,3 und 4 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain Hier: Kenntnisnahme der Auswertung und des Ergebnisses der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB  
DS/1136/III  
Ö 10.13  
Bebauungsplan VI-62-1 für die Grundstücke Alte Jakobstraße 166-168, Neuenburger Straße 10-20A und Alexandrinenstraße 125-127 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Beschluss über den Erlass der Rechtsverordnung  
DS/1137/III  
Ö 10.14  
Unfallschwerpunkte in Friedrichshain-Kreuzberg beseitigen  
Enthält Anlagen
DS/1142/III  
Ö 10.15  
Anpassung der Regelleistungen für Kinder und Jugendliche im SGB II und SGB XII
Enthält Anlagen
DS/1146/III  
Ö 10.16  
Energieausweise öffentlicher Liegenschaften ins Internet stellen  
Enthält Anlagen
DS/1185/III  
Ö 10.17  
Landschaftsschutz für das Gleisdreieck-Wäldchen  
Enthält Anlagen
DS/1186/III  
Ö 10.18  
Ökokriterien bei Ausschreibungen  
Enthält Anlagen
DS/1187/III  
Ö 10.19  
Grillverbot auf der Wendenwiese durchsetzen  
Enthält Anlagen
DS/1188/III  
Ö 10.20  
Wahl eines stellv. Bürgerdeputierten im Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen  
DS/1191/III  
Ö 10.21  
Stellv. Bürgerdeputierter im Ausschuss für Kultur und Bildung  
DS/1193/III  
Ö 10.22  
Boulebahn auf dem Marheinekeplatz  
Enthält Anlagen
DS/1194/III  
Ö 10.23  
Kinder- und Jugendkunstschule im Samariterviertel Hier: Möglicher Standort in der Pettenkofer Straße  
DS/1196/III  
Ö 10.24  
Luisenstädtischer Bildungsverein (II) Hier: Erhalt des Berlin ¿ Lexikons mit 26 566 Stichwörter zur deutschen Hauptstadt  
Enthält Anlagen
DS/1197/III  
Ö 10.25  
Betreff: Bürgerinnen und Bürger über Vorhaben Stadtautobahn A 100 informieren!  
DS/1198/III  
Ö 10.26  
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kindergärten City" 2009  
Enthält Anlagen
DS/1199/III  
Ö 10.27  
Wiederwahl einer Schiedsperson  
DS/1200/III  
Ö 10.28  
Bebauungsplan V-15-1 für Teilflächen des Grundstücks Alt-Stralau 34 (Flurstücke 97, 101, 103 sowie Flurstücke 104 und 108 teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
DS/1201/III  
Ö 10.29  
Veränderungen im Schulnetz des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg ab dem Schuljahr 2009/10  
Enthält Anlagen
DS/1202/III  
Ö 10.30  
Bebauungsplan VI-140 für das Gelände zwischen Schöneberger Ufer, Schöneberger Straße, Luckenwalder Straße, Landwehrkanal, Möckernstraße, Yorckstraße und der Bezirksgrenze mit Ausnahme des Flurstücks 3160 und mit Ausnahme der Grundstücke SchönebergerStraße 14,15 und Schöneberger Ufer 1,3 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg. hier: Teilungsbeschluss  
Enthält Anlagen
DS/1225/III  
Ö 10.31  
BürgerInnenhaushalt - Ideenkatalog für den Haushalt 2010  
Enthält Anlagen
DS/1226/III  
               
 
 

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