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Drucksache - DS/1095/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt vor der Ausschreibung der Reinigungsverträge für die
Schulen a) darzustellen,
welche Firmen die Verträge zur Zufriedenheit der Schulen erfüllt haben b) Betroffene (
insbesondere Elternvertreter ) darüber anzuhören, welche Vorstellungen diese
über die Schulreinigung haben c) Überlegungen
anzustellen, wie im nächsten Doppelhaushalt für die Schulreinigung ausreichende
Mittel zur Verfügung gestellt werden können und auch die tarifliche Bezahlung
der Reinigungskräfte zu sichern. Begründung: Die unbefriedigende Situation der
Reinigung an unseren Schulen war im letzten Bezirkselternausschuss Schule (
13.1.2009) erneut Thema. Die Eltern möchten vor einer Neuausschreibung ihre
Erfahrungen und Vorstellungen in den Prozess einbringen. Es kann nicht angehen,
dass zusätzliche Mittel zur Sanierung von Schulgebäuden zur Verfügung stehen
und die vorhandene Substanz u. a. wegen ungenügender Reinigung Schaden
nimmt. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in den Schulausschuss überwiesen. SchulAuss
18.03.2009 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt vor der Ausschreibung der Reinigungsverträge für die
Schulen a) darzustellen,
welche Firmen die Verträge zur Zufriedenheit der Schulen erfüllt haben b) Überlegungen
anzustellen, wie im nächsten Doppelhaushalt für die Schulreinigung ausreichende
Mittel zur Verfügung gestellt werden können und auch die tarifliche Bezahlung
der Reinigungskräfte zu sichern. BVV
25.03.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt vor der Ausschreibung der Reinigungsverträge für die
Schulen a) darzustellen,
welche Firmen die Verträge zur Zufriedenheit der Schulen erfüllt haben b) Überlegungen
anzustellen, wie im nächsten Doppelhaushalt für die Schulreinigung ausreichende
Mittel zur Verfügung gestellt werden können und auch die tarifliche Bezahlung
der Reinigungskräfte zu sichern. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit der
Drucksache Nr. DS/1095/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: Das Bezirksamt wird beauftragt vor der
Ausschreibung der Reinigungsverträge für die Schulen a.) darzustellen, welche Firmen die Verträge
zur Zufriedenheit der Schulen erfüllt haben b.) Überlegungen anzustellen, wie im nächsten
Doppelhaushalt für die Schulreinigung ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt
werden können und auch die tarifliche Bezahlung der Reinigungskräfte zu
sichern. Hierzu wird berichtet: Zu a.) Das Schulamt hat erstmals 2005 die
Reinigungsleistungen für alle 64 Schulen im Bezirk im Rahmen der jährlich zur
Verfügung stehenden Haushaltmittel (Titel 51701) i.H.v. 3.532.500 €
ausgeschrieben. Grundlage bildeten damals neben der geltende DIN-Vorschrift ca.
40 bestehende Reinigungsverträge mit extrem langen Laufzeiten und
unterschiedlichen Reinigungsleistungen. In 2005 wurde erstmals ein einheitliches
Leistungsverzeichnis für alle Schulen erstellt. Die damalige Ausschreibung lief
über das Landesverwaltungsamt, ein Vertragsabschluss erfolgte zum 01.08.2005.
Vertraglich sind im Schulamt des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg 5 Firmen
gebunden. • G&S
– Gebäude - und Sicherheitsservice GmbH • Kurt
Heidel GmbH • GH
Dienstleistungen - Günter Heise GmbH • GBR –
Großbauten-Reinigung GmbH & Co. KG • SDK
System- Dienstleistungen Im Zuge der Reinigungsausführungen erfolgten
später Leistungserweiterungen im Bereich der Hort-und Gruppenräume (tägl.
Reinigung), der Sekretariate (2x wöchentl.) und der Eingangsbereiche (tägl.),
die tägliche Müllentsorgung wurde eingeführt. Weitere Reinigungserweiterungen
waren nicht finanzierbar. Das Schulamt hat auf der Grundlage der
bestehenden Leistungsverzeichnisse und einem derzeitigen Haushaltansatz i.H.v. 3.202.900€ im Februar
2009 die Reinigungsleistungen für die Schulen neu ausgeschrieben. Zur Zeit befinden wir uns in der
Auswertungsphase. Ein neuer Vertragsabschluss ist zum 01.09.2009 geplant. Die Zufriedenheit der Schulen bei der
Ausführung der Reinigung wird an zwei Kriterien gemessen, • am
Umfang der Reinigungsleistungen und • an
der Qualität der Reinigung. Beides ist vertraglich vereinbart, d.h. jede
Reinigungsfirma muss diese Leistungen gegen ein Entgeld zur Zufriedenheit
erfüllen. Der Vertrag gilt als eingehalten, wenn die
Schulen monatlich die Leistung der Firmen auf den Arbeitsscheinen ohne
Beanstandungen bestätigen. Die Kontrolle der erbrachten Reinigungsleistungen
liegt in der Verantwortung der Schulen und müsste dort verstärkter wahrgenommen
werden. Die Schulen sind in der Regel mit dem
vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht zufrieden. Der vielfache Wunsch
nach Leistungserweiterungen, kann aber auf Grund des bestehenden finanziellen
Rahmens nicht erfüllt werden. Die 5 vertraglich gebundenen Firmen haben die
Reinigung im Durchschnitt zur Zufriedenheit der Schulen erfüllt. Während eine Firma an einem Standort positiv
arbeitet, bestehen bei der gleichen Firma am anderen Schulstandort Probleme.
Ursachen sind häufig die unterschiedlichen örtlichen Bedingungen. Dazu gehören
z.B. die Auswahl der Reinigungskräfte und der bauliche Zustand der Fußböden und
der sanitären Anlagen. Unzulänglichkeiten bei der Reinigung werden von
den Schulen auf den Arbeitsscheinen vermerkt. Aktuelle Probleme bestehen
derzeit an der Zille-GS (Boxhagener Str.45-46) und an der Lenau-GS (Nostitzstr. 60). Das vereinbarte Entgeld mit
der Firma musste hier entsprechend reduziert werden. Nach intensiven Gesprächen mit den Firmen gehen
wir von einer Verbesserung der Reinigungssituation aus. Positive Rückmeldungen aus einzelnen Schulen
liegen für die Firmen, G&S, Heidel und GBR vor. Zu b.) Ausreichender Mittelansatz Reinigung: Bei einem Haushaltsansatz (Titel 51701) i.H.v.
3.202.900 € in 2009 und einer Preissteigerung um 3,48% auf Grund der
Tariferhöhung gehen wir momentan davon aus, dass die finanziellen Mittel nicht
auskömmlich sind. Es wird eingeschätzt, dass bei einem neuen
Vertragsabschluss zukünftig ca. 3.3 Mio. € jährlich benötigt werden. Tarifliche Bezahlung der ReinigungskräfteDie Entlohnung der Arbeitskräfte entsprechend
des Lohn- und Rahmentarifvertrages ist im Reinigungsvertrag verankert. Die Reinigungsfirmen (Auftragnehmer) müssen in
einer sog. -Tariftreueerklärung für Gebäudereinigungsarbeiten- rechtsverbindlich
erklären, dass sie für ihre Arbeitnehmer die Tariflöhne nach dem geltenden
Lohn- und Rahmentarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der
Gebäudereinigung – Geltungsbereich Berlin- in der jeweils gültigen Fassung
zahlen und den sonstigen Verpflichtungen aus dem Rahmenvertrag nachkommen und
dies auch von seinen Nachunternehmen verlangen. Darüber hinaus prüfen wir im Rahmen der
Ausschreibung auch die Machbarkeit der tariflichen Zahlung anhand der
angebotenen Preise für die Reinigungsleistung. Die Verantwortlichkeit liegt
aber bei den Firmen. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt
anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung: Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: a) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine b) Haushaltswirtschaftliche Ausgaben: Bezogen auf den Planungsansatz 2009, ist mit
Mehrkosten von 1000.000 € beim Titel 517 01 zu rechnen. Berlin, 09.06.2009 Dr. Franz Schulz Monika
Herrmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Jugend, Familie und
Schule Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Schule überwiesen. Schule
16.09.2009 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage
des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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