Drucksache - DS/1219/III  

 
 
Betreff: Kleingartenkolonie Potsdamer Güterbahnhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Pempel, Joachim 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 27.03.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Seit wann sind das Land Berlin bzw. der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Eigentümer der 4,1 ha großen potenziellen Sport/Parkfläche auf dem Gleisdreieck. 

 

2.      Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt darüber, wer und mit welchen Ergebnissen mit den Pächtern der „Kleingartenkolonie Potsdamer Güterbahnhof“ Gespräche über die Kündigung der Pachtverhältnisse im Zusammenhang mit der Umsetzung der „Rahmenvereinbarung Gleisdreieck“ geführt hat?

 

3.      Wer ist Verpächter der betreffenden Fläche mit welchen Kündigungsbedingungen.

 

Nachfrage:

 

1.  Wie stellt sich das Bezirksamt im Falle, dass weder Gespräche mit den Pächtern geführt wurden noch der Generalpachtvertrag gekündigt ist, die weitere Verfahrensweise auch unter dem Gesichtspunkt, Investitionsmittel für die Errichtung einer Sportanlage auf dem Standort der Gartenkolonie zu beantragen, vor?

 

Frau Kalepky:

Zu 1:

Der Nutzer-Lastenwechsel von der VIVICO auf das Land Berlin erfolgte bis zum spätest möglichen Termin am 31.12. 2007. derzeit finden Gespräche mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über die vollständige Übernahme in das Fachvermögen des Fachbereiches Naturschutz und Grünflächen statt. In Gänze haben wir noch, gerade was die Laubenpieperflächen angeht diese Flächen noch nicht übernommen.

 

Zu 2:

Die Dezernentin der Abt. Stadt PG, FinJugBiSp und meinem Bereich haben sich gestern am 24.3.09 nachmittags zu einem Gespräch mit dem Kolonievorstand über die bezirklichen Planungsabsichten getroffen und Gespräche geführt. Das sind die ersten Gespräche nach dem der Dringlichkeitsantrag worden ist zu einer Investitionsmaßnahme für die Sportanlage, die auf der Fläche C, muss man ja immer sagen, zu dem Segment der Ideenwettbewerbsfläche gehört.

 

Zu 3:

Der Zwischenpächter für die Kleingartenkolonie ist die Bahn-Landwirtschaft Bezirk Berlin e.V. Die Kündigungsgründe werden im Bundeskleingartengesetz im § 9 „Ordentliche Kündigung“ aufgeführt. Die Kündigung ist möglich, steht da, wenn planungsrechtlich eine andere, als die kleingartenrechtliche Nutzung zulässig ist und die als Kleingarten genannte Grundstücksfläche als bald der im Bebauungsplan festgesetzten anderen Nutzung zugeführt werden soll.

Die Kündigung ist auch vor Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes zulässig und wenn dringende Gründe des öffentlichen Interesses vorliegen.

Die Kündigung ist nur für den 30.November eines Jahres zulässig. Das ist die Karenzzeit, damit alle Beteiligten sich einstellen können und muss am 3. Werktag im Februar erfolgen.

 

Zur Nachfrage:

 

Frau Kalepky:

Wie oben dargestellt, wurden die Gespräche mit den Pächtern bereits aufgenommen. Das Prozedere der Kündigung ist gemäß Bundeskleingartengesetz ebenfalls klar geregelt. Wir werden, vielleicht noch als Ergänzung, von Seiten unseres BA eintreten, und so sind wir gestern verblieben, mit den Laubenpiepern die erste Vorstellung, die wir gestern als Alternativen präsentiert haben, um überhaupt abzuprüfen, welche Möglichkeiten es gibt, jetzt aufnehmen. Bislang sind ja diese Gespräche geführt worden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einerseits und Grün GmbH andererseits.

     

 

Herr Pempel:

Wann wird das BA die BVV mit einer enstpr. Vorlage an der Beantragung der Mittel für die Errichtung der Sportanlage beteiligen.

 

Frau Kalepky:

Ich denke, wir werden das machen, wenn wir ein Stück weiter gekommen sind mit der Konzeption. Wir haben, wie gesagt gestern das erste Gespräch, um überhaupt Flächenpotentiale darzustellen – habe ich da etwas falsch verstanden – ja, dann übergebe ich....

 

Dr. Schulz:

Ja, wie sie der Einladung der BVV entnehmen können, ist ja noch mal eine Dringlichkeit Teilungsbeschluss zum Gleisdreieck mit eingebracht worden. Der ist in den Unterlagen dabei und der enthält, ist dem Text auch zu entnehmen, diesen Vorschlag des BA, dass dort ein für Türkyemspor auch die Sportanlage errichtet werden soll, also dass was ihre Frage impliziert, ist sozusagen Gegenstand des Teilungsbeschlusses, der in die heutige BVV so reingegeben worden ist und nach meiner Kenntnis Konsens in den Planungsausschuss überwiesen worden ist.

 

Herr Salonek:

Ja, wann könnte denn unter den Bedingungen, dass natürlich die 5,5 Mio tatsächlich auch bewilligt werden, wann könnte dieser Sportplatz dann frühestens fertig sein.

 

Frau Kalepky:

Ja, das haben wir gestern mal in unserem Gespräch hoch gerechnet – das müsste 2013 sein, also wenn die Bewilligung dieses Jahr kommen sollte, dann könnte man Anfang frühestens 2010, wobei ja der Die Abstimmung mit den Betroffenen dann auch noch immer implizit erfolgen muss, sodass Realisierung Ende vielleicht 2013 sein könnte.

 

 

 

 
 

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