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Drucksache - DS/1219/III
Ich frage das Bezirksamt: 1.
Seit
wann sind das Land Berlin bzw. der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Eigentümer
der 4,1 ha großen potenziellen Sport/Parkfläche auf dem Gleisdreieck. 2.
Welche
Kenntnisse hat das Bezirksamt darüber, wer und mit welchen Ergebnissen mit den
Pächtern der „Kleingartenkolonie Potsdamer Güterbahnhof“ Gespräche über die
Kündigung der Pachtverhältnisse im Zusammenhang mit der Umsetzung der
„Rahmenvereinbarung Gleisdreieck“ geführt hat? 3.
Wer
ist Verpächter der betreffenden Fläche mit welchen Kündigungsbedingungen. Nachfrage: 1. Wie stellt sich das Bezirksamt im Falle, dass weder
Gespräche mit den Pächtern geführt wurden noch der Generalpachtvertrag
gekündigt ist, die weitere Verfahrensweise auch unter dem Gesichtspunkt,
Investitionsmittel für die Errichtung einer Sportanlage auf dem Standort der
Gartenkolonie zu beantragen, vor? Frau
Kalepky: Zu 1: Der
Nutzer-Lastenwechsel von der VIVICO auf das Land Berlin erfolgte bis zum
spätest möglichen Termin am 31.12. 2007. derzeit finden Gespräche mit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über die vollständige Übernahme in das
Fachvermögen des Fachbereiches Naturschutz und Grünflächen statt. In Gänze
haben wir noch, gerade was die Laubenpieperflächen angeht diese Flächen noch
nicht übernommen. Zu 2: Die
Dezernentin der Abt. Stadt PG, FinJugBiSp und meinem Bereich haben sich gestern
am 24.3.09 nachmittags zu einem Gespräch mit dem Kolonievorstand über die
bezirklichen Planungsabsichten getroffen und Gespräche geführt. Das sind die
ersten Gespräche nach dem der Dringlichkeitsantrag worden ist zu einer
Investitionsmaßnahme für die Sportanlage, die auf der Fläche C, muss man ja
immer sagen, zu dem Segment der Ideenwettbewerbsfläche gehört. Zu 3: Der
Zwischenpächter für die Kleingartenkolonie ist die Bahn-Landwirtschaft Bezirk
Berlin e.V. Die Kündigungsgründe werden im Bundeskleingartengesetz im § 9
„Ordentliche Kündigung“ aufgeführt. Die Kündigung ist möglich, steht da, wenn
planungsrechtlich eine andere, als die kleingartenrechtliche Nutzung zulässig
ist und die als Kleingarten genannte Grundstücksfläche als bald der im
Bebauungsplan festgesetzten anderen Nutzung zugeführt werden soll. Die
Kündigung ist auch vor Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes zulässig und
wenn dringende Gründe des öffentlichen Interesses vorliegen. Die
Kündigung ist nur für den 30.November eines Jahres zulässig. Das ist die
Karenzzeit, damit alle Beteiligten sich einstellen können und muss am 3.
Werktag im Februar erfolgen. Zur
Nachfrage: Frau
Kalepky: Wie oben
dargestellt, wurden die Gespräche mit den Pächtern bereits aufgenommen. Das
Prozedere der Kündigung ist gemäß Bundeskleingartengesetz ebenfalls klar
geregelt. Wir werden, vielleicht noch als Ergänzung, von Seiten unseres BA
eintreten, und so sind wir gestern verblieben, mit den Laubenpiepern die erste
Vorstellung, die wir gestern als Alternativen präsentiert haben, um überhaupt
abzuprüfen, welche Möglichkeiten es gibt, jetzt aufnehmen. Bislang sind ja
diese Gespräche geführt worden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
einerseits und Grün GmbH andererseits. Herr
Pempel: Wann wird
das BA die BVV mit einer enstpr. Vorlage an der Beantragung der Mittel für die
Errichtung der Sportanlage beteiligen. Frau
Kalepky: Ich
denke, wir werden das machen, wenn wir ein Stück weiter gekommen sind mit der
Konzeption. Wir haben, wie gesagt gestern das erste Gespräch, um überhaupt
Flächenpotentiale darzustellen – habe ich da etwas falsch verstanden – ja, dann
übergebe ich.... Dr.
Schulz: Ja, wie
sie der Einladung der BVV entnehmen können, ist ja noch mal eine Dringlichkeit
Teilungsbeschluss zum Gleisdreieck mit eingebracht worden. Der ist in den
Unterlagen dabei und der enthält, ist dem Text auch zu entnehmen, diesen
Vorschlag des BA, dass dort ein für Türkyemspor auch die Sportanlage errichtet
werden soll, also dass was ihre Frage impliziert, ist sozusagen Gegenstand des
Teilungsbeschlusses, der in die heutige BVV so reingegeben worden ist und nach
meiner Kenntnis Konsens in den Planungsausschuss überwiesen worden ist. Herr
Salonek: Ja, wann
könnte denn unter den Bedingungen, dass natürlich die 5,5 Mio tatsächlich auch
bewilligt werden, wann könnte dieser Sportplatz dann frühestens fertig sein. Frau
Kalepky: Ja, das
haben wir gestern mal in unserem Gespräch hoch gerechnet – das müsste 2013
sein, also wenn die Bewilligung dieses Jahr kommen sollte, dann könnte man
Anfang frühestens 2010, wobei ja der Die Abstimmung mit den Betroffenen dann
auch noch immer implizit erfolgen muss, sodass Realisierung Ende vielleicht
2013 sein könnte. |
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