Drucksache - DS/1217/III  

 
 
Betreff: AssistenInnen für Demenz-Erkrankungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schuhmacher, GünterSchumacher, Günter
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 24.03.2009 PDF-Dokument
2. Version vom 27.03.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

 

Sehr geehrte Herr Schumacher,

 

anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.

 

 

1. Vor dem Hintergrund;

- dass die Zahl der Menschen, die an Demenz erkrankt sind ständig zu nimmt,

- es in Friedrichshain-Kreuzberg viele "Demenz-WG`s" gibt

- und aufgrund der politischen Ziele und fachlichen Notwendigkeiten, den besonderen Herausforderungen an die Betreuung dieser Menschen Rechnung zu tragen und ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu bieten, ohne sie in anstaltsähnlichen Einrichtungen wegzusperren, haben die Bundespolitik und die Fachverbände spezifische Programme und Ausbildungsgänge, wie die/den Demenz-Assitentin/en entwickelt. Daher ist zu fragen, was das Bezirksamt unternimmt, um die an Demenz erkrankten Menschen und ihre Angehörigen im Bezirk adäquat zu versorgen und zu unterstützen?

 

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ist Mitglied im Netzwerk für ältere Menschen in Friedrichshain-Kreuzberg (Gerontopsychiatrisch-Geriatrischer Verbund). Dieses beschäftigt sich kontinuierlich mit altersspezifischen Themen und Problemen, u.a. auch mit Demenz. Derzeit läuft ein Antrag auf Teilnahme am Programm „Menschen mit Demenz in der Kommune“. Für unseren Bezirk wäre die Teilnahme an diesem Programm der Robert Bosch Stiftung ein weiterer Schritt im Prozess der Erarbeitung einer optimalen Unterstützung von Demenz Betroffener und deren Angehöriger, hier durch Schaffung von öffentlichem Bewusstsein und Schulung von Multiplikator(inn)en.

 

Vor zwei Jahren ist in unserem Bezirk eine Tagung unter dem Titel „Hilfen für demenziell erkrankte Menschen und ihre Angehörigen“ durchgeführt worden, welche eine große Resonanz hatte. Im Rahmen der Veranstaltung sind wir mit vielen Angehörigen ins Gespräch gekommen. Dabei wurde deutlich, dass auch ein so „junger“ Bezirk wie unser, herausgefordert ist, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Die Diskussion hierzu ist in unserem Bezirk vorhanden.

 

Im Rahmen der Seniorenwoche wird auch in diesem Jahr wieder eine Seniorenkonferenz statt finden. Diesmal wird es um das Thema bzw. um das Ziel gehen, eine „demenzfreundliche Kommune Friedrichshain-Kreuzberg“ zu werden. Da Demenz zu einer Problematik geworden ist, die alle angeht- ob Betroffene, Professionelle, Angehörige, Nachbarn. Die Seniorenkonferenz unter dem Titel "Demenz geht uns alle an!" findet am 02.07.09 statt. Aus dem Netzwerk für ältere Menschen - Gerontopsychiatrisch-Geriatrischer Verbund, Friedrichshain-Kreuzberg gibt es Initiativen, sich an der "Aktion Demenz e.V. - Gemeinsam für ein besseres leben mit Demenz" zu beteiligen. In diesem Sinne wird die Seniorenkonferenz als Auftakt für diesbezügliche Aktivitäten verstanden.

 

 

2. Was unternimmt das Bezirksamt in Anbetracht des großen Bedarfes an Fachpersonal, um Bewerbungen und Ausbildung von geeigneten Personen zu fördern.

 

Den Medien war zu entnehmen, dass bis Ende 2010 zweihundert Millionen Euro für zusätzliche Assistenten zur Betreuung von Demenzkranken, Altersverwirrten und psychisch Kranken in den Heimen zur Verfügung stehen sollen. Danach dürfen Heime künftig zusätzliches Personal für Demenzkranke einstellen, wodurch etwa 10.000 Stellen bundesweit geschaffen werden könnten, die über die Pflegeversicherung bezahlt werden. Für je 25 Heimbewohner ist eine zusätzliche Stelle geplant. Die Einstellung zusätzlichen Personals durch die Pflegeeinrichtungen erfolgt über Ausschreibungen und auch in Zusammenarbeit mit den Jobcentern. Zudem gibt es Initiativbewerbungen von an dieser Tätigkeit interessierten.

 

Das Bezirksamt hat keinen Einfluss auf die Personalpolitik von entsprechenden Pflegeeinrichtungen. Es ist davon auszugehen, dass dort eine verantwortungsvolle und fachgerechte Bedarfseinschätzung erfolgt, als auch entsprechende Auswahlentscheidungen getroffen werden.

 

 

3. Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Umschulung und Weiterbildung und wer finanziert dies?

 

Grundlage der von den Pflegekassen finanzierten Fortbildung ist die Richtlinie nach §87 b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen vom 19.08.08. Die Umsetzung des von den Pflegekassen finanzierten Fortbildungsangebots erfolgt in den Pflegeeinrichtungen und richtet sich an Interessierte, die keine spezifische abgeschlossen Vorausbildung nachweisen müssen. Nach einem Vorpraktikum erfolgt bei Eignung eine Qualifizierung in Modulen.

 

Die Rechtsgrundlage für über die Arbeitsagentur oder das Jobcenter( je nach Rechtskreiszuordnung des Klienten/Bewerbers) geförderte Fortbildungen ergibt sich aus § 77ff SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung), wenn die rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen der Bewerber vorliegen.

 

 

Nachfrage:

4. Welche Aktivitäten hat das Bezirksamt unternommen, um die Möglichkeiten in Friedrichshain-Kreuzberg, über Instrumente der Arbeitsförderung geeignete Menschen insbesondere langzeitarbeitlose Menschen aus- und fortzubilden, zu erweitern?

 

Im Jobcenter Friedrichshain- Kreuzberg ist insbesondere zu Beginn des letzten Quartals 2008 ein Fokus auf diesen Personenkreis gelegt worden. So ist eine Trainingsmaßnahme mit 12 TeilnehmerInnen (Maßnahmeinhalt: Erwerb von Möglichkeiten,  Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Pflege und Umgang mit pflegebedürftigen Personen) eingekauft worden. Die Maßnahme war voll besetzt.

 

 

Eine Förderung über AGH in dem von § 87b SGB XI erfassten Bereich kann nur realisiert werden, wenn zuvor eine Vereinbarung gem. § 87b SGB XI zwischen Pflegekasse und Pflegeeinrichtung abgeschlossen und umgesetzt wurde und die Einrichtung ein über den §87b SGB XI hinausgehendes Angebot machen möchte. Die Fördervoraussetzungen der Zusätzlichkeit der auszuführenden Arbeiten und des öffentlichen Interesses sowie die Wettbewerbsneutralität sind in jedem Einzelfall besonders sorgfältig zu prüfen und zu dokumentieren.

 

(§ 87b SGB XI Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf)

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 

 

 

 
 

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