Ich frage
das Bezirksamt (Bezug nehmend auf die Leitprojekte 5 B und 2 D im
Integrationskonzept II des Senats "Vielfalt fördern - Zusammenhalt
stärken"):
1. Mit
welchem Verbindlichkeitsgrad und für welche Arbeitsbereiche sind
interkulturelle Kompetenzen als Kriterium für eine Einstellung im JobCenter
des Bezirks festgeschrieben?
2. Wie
ist der Anteil mehrsprachiger Beschäftigter mit Migrationshintergrund im
JobCenter des Bezirks aktuell zu beziffern?
3.
Wie wird im JobCenter des Bezirks das Operationelle Programm des Landes
Berlin für den Europäischen Sozialfonds 2007 - 2013 umgesetzt, wonach
"Ausländerlinnen an der Gesamtheit der Aktionen mindestens entsprechend
ihrem Anteil an den Arbeitslosen, tendenziell in stärkerem Umfang zu
beteiligen" sind und "deutsche StaatsbürgerInnen mit
Migrationshintergrund ... zusätzlich in angemessenem Umfang an den Aktionen
beteiligt sein (sollen), insgesamt in einer Größenordnung von (zunächst) ca.
30% der ausländischen TeilnehmerInnen"?
Zusatzfragen:
4. Wie
werden die bestehenden Angebote des JobCenter Friedrichshain/Kreuzberg
hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für KundInnen mit Migrationshintergrund
überprüft?
5. Welche
Angebote zur interkulturellen Schulung der MitarbeiterInnen des JobCenter
gibt es bisher und in welchem Maße wurden sie wahrgenommen?
Herr
Mildner-Spindler:
Ihre
Anfrage beantworte ich als Vorsitzender der Trägervertretung der ARGE unter
Zuarbeit des Geschäftsführers des Jobcenters.
Zu1:
Die
Einstellung von MitarbeiterInnen in den Jobcentern obliegt der Agentur für
Arbeit als einstellende Behörde. Grundlage für die Auswahl ist hierbei in
erster Linie das Tätigkeits- und Kompetenzprofil des Dienstpostens sowie die
Beachtung der gesetzlichen Grundlagen, wie das allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz . Die entspr. Tätigkeits- und Kompetenzprofile der
Agentur für Arbeit sind bundesweit gültig und anzuwenden, also auch in Kommunen
und Landkreisen mit geringerem Ausländeranteil als bei uns. Die enthalten
keine ausdrückliche Nennung interkultureller Kompetenzen. Die regionalen
Anforderungen können daher nur im konkreten Auswahlverfahren bestimmt und
geprüft werden. Das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg ist an der Auswahl
geeigneter BewerberInnen beteiligt und erkundet im Interview während des
Auswahlverfahrens u.a. auch die interkulturellen Kompetenzen, die für eine
adäquate Betreuung der KundInnen des Jobcenters in Friedrichshain-Kreuzberg
als unabdingbar angesehen werden.
Da sind wir uns sozusagen in der Geschäftspolitik unseres Jobcenters
einig.
Zu 2:
Im rahmen des Projektes zur
interkulturellen Öffnung der Jobcenter , an dem sich unser Jobcenter
beteiligt hat, wurden ale MitarbeitereInnen des Jobcenters, die über
fremdsprachliche Kenntnisse verfügen gebeten, sich zu melden und ihre Kenntnisse im Bedarfsfall bei
Verständigungsschwierigkeiten zur Verfügung zu stellen. Diese Soforthilfe
kann jedoch in der Regel Dolmetscherdienste nicht ersetzen. In einer, für
alle Mitarbeiter zugänglichen Liste sind z.z. 55 Mitarbeiter mit insgesamt 19
verschiedene Sprachen, hier steht dann incl. der Gebärdensprache aufgeführt.
Von diesen 55 MitarbeiterIinnen haben 19 Personen selbst einen Migrationshintergrund.
Tatsächlich haben jedoch mehr MitarbeiterInnen des Jobcenters einen
Migrationshintergrund. Es haben sich jedoch nicht alle mit ihren
Sprachkenntnissen für eine solche Tätigkeit und Erfassung zur Verfügung
gestellt. Der Migrationshintergrund bei den Mitarbeitern des Jobcenters wird
personaltechnisch statistisch nicht erfasst.
Zu 3:
Das
Jobcenter selbst setzt über seinen Haushalt Bundes- und nicht ESF Mittel ein
und ist daher nicht unmittelbar davon berührt, sofern bei der Durchführung von
Maßnahmen nach den Bestimmungen des SGB II Mitte aus dem europäischen
Sozialfonds als Kofinanzierung genutzt werden, gelten hierfür
selbstverständlich die Förderrichtlinien und Rahmenbestimmungen des ESF und
das operationelle Programm des Landes Berlin. Kofinanzierungsmittel aus dem
ESF werden jedoch in der Regel nicht dem Jobcenter zur Verfügung gestellt,
sondern vom Land Berlin über den Treuhänder, also die ,,,direkt an den
durchführenden Träger ausgezahlt. Dieser ist auch gegenüber dem Land Berlin hinsichtlich
der Einhaltung der Bestimmungen des ESF nachweispflichtig.
Zur 1.
Nachfrage:
Als eines
von 3 Berliner Jobcentern hat sich das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg am
Modellprojekt interkulturelle Öffnung des Jobcenters beteiligt, um eine
Gesamtstrategie zur interkulturellen Öffnung zu entwickeln. Ein
zahlengestütztes Controlling hinsichtlich Wirksamkeit von Ma0nahmen und
Instrumenten des SGB II für KundInnen mit Migrationshintergrund ist, wie
schon desöfteren dargestellt derzeit noch nicht möglich, da die von der
Agentur für Arbeit genutzten IT Verfahren Bundeszentraleverfahren nach wie
vor eine Erfassung der Staatsangehörigkeit, aber nicht einer Herkunft oder
Migrationshintergrund ermöglichen. Dort erhoffen wir uns eigentlich von dem
Programm interkulturelle Öffnung durch aus auch einen Impuls, dass die
bundesweiten Verfahren dementsprechend auch angepasst werden. Derzeit ist
also die Abbildung des Migrationhintergrundes weiterhin nicht möglich. Die
Gesamtstrategie des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg zur Interkulturellen
Öffnung sieht mittelfristig die Definition von Zielen und Indikatoren für die Vermittlung von
Menschen mit Migrationshintergrund vor. Ob der dafür vorgesehene Zeitrahmen
im Laufe des Jahres 2010 eingehalten werden kann, erscheint vor dem
Hintergrund der derzeit ungeklärten Zukunft der Jobcenter jedoch fraglich.
Wir wissen ja alle, wie bundespolitisch in der letzten Woche die Weichen
gestellt wurden bzw. nicht gestellt wurden, sodass wir derzeit nur gesichert haben, dass das Bundesministerium die Bundesagentur aufgefordert hat,
die Errichtungsverträge bis 2010 fortzuschreiben. Die Perspektive des
Jobcenters hin zu einem Zentrum für Arbeit und Grundsicherung, wie es der
Kompromissvorschlag eigentlich war, ist derzeit offen. Das haben sie alle der
Presse entnehmen können. Die derzeit von KundInnen mit Migrationshintergrund
genutzten Maßnahmen mit Sprachförderung, angeboten durch das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg
werden im rahmen regelmäßiger Gesprächsrunden mit den durchführenden Trägern
bei der Beauftragten für Migrationangelegenheiten des Jobcenters FK
ausgewertet und laufend angepasst.
Zur 2.
Nachfrage:
Alle
MitarbeiterInnen des Jobcenters Friedrichhain-Kreuzberg nehmen am
Selbstlernprogramm der Bundesagentur für Arbeit teil. Über 30% der
MitarbeieterInnen aus dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg beteiligten sich
darüber hinaus an den verschiedensten Maßnahme im rahmen dieses
Modellprojektes zur interkulturellen Öffnung des Jobcenters. Es gibt
spezielle Maßnahmen für Führungskräfte, es gibt ausgebildete
IntegrationsbegleiterInnen im haus und zahlreiche weiterführende Angebote,
die auch durch die Beauftragte für Migrationangelegenheiten im Jobcenter
publik gemacht werden. Zu dem beschäftigen sich MitarbeiteInnen des
Jobcenters in einer ständigen Arbeitsgruppe neben ihren originären
Arbeitsaufgaben dauerhaft mit dem Thema Migration. Die MitarbeiterInnen
dieser AG sind somit neben der
Beauftragten für Migrationangelegenheiten zentraler Ansprechpartner für diese
spezielle Fragestellung in ihrem
Arbeitsteam.
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