Drucksache - DS/1206/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt,
bezüglich des in Kürze geplanten Umzugs von zwei Regionaldiensten des
Jugendamtes von der Oranienstraße ans Hallesche Ufer umgehend eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen und dem Umzug ans Hallesche Ufer eine
Planungsvariante 2 gegenüber zu stellen, die den Umzug in die frühere
Rosegger-Schule beinhaltet. Die Planungsvariante 2 soll dabei basieren auf
einer Übertragung des Schulgebäudes an die BIM und einer Vermietung der
Räumlichkeiten sowohl an das Jugendamt als auch an andere geeignete Nutzer. Die
Wirtschaftlichkeitsberechnung soll ausdrücklich auch die budgetunwirksamen
Kosten am Halleschen Ufer und die Energiebilanz der beiden Gebäude
berücksichtigen. Vor der Vorlage dieser Wirtschaftlichkeitsberechnung ist eine
Wiederaufnahme des Interessenbekundungsverfahrens zur Übertragung des
Schulstandortes in der Bergmannstraße an einen freien Schulträger
ausgeschlossen. Der BVV ist zu ihrer Sitzung im Mai
2009 zu berichten. Begründung: Vor kurzem ist aufgrund einer
Anfrage der SPD-Fraktion offenbar geworden, dass sich die Kosten für die
Herrichtung des Bürodienstgebäudes am Halleschen Ufer (ehemals Tiefbauamt) von
ca. 100.000 Euro auf über 500.000 Euro erhöhen, um den Ansprüchen des
Jugendamtes gerecht zu werden. Diese Arbeiten im Rahmen der baulichen
Unterhaltung sind jedoch ausschließlich Arbeiten im Inneren des Gebäudes. Für
die Verbesserung der katastrophalen Energiebilanz des Standortes Hallesches
Ufer wären noch einmal Mittel in erheblicher Größenordnung nötig, die an
anderen Standorten fehlen würden (z.B. Rathaus Yorckstraße). Daher ist es notwendig, eine
Variante zu prüfen, die eine Weiternutzung der früheren Rosegger-Schule sichern
und zugleich Kosten sparen könnte. Im Falle eines Umzugs der Regionaldienste in
die Bergmannstraße und der damit verbundenen Übertragung des Gebäudes der
ehemaligen Rosegger-Schule an die BIM könnte zudem das Bürodienstgebäude am
Halleschen Ufer ganz aufgegeben und an den Liegenschaftsfonds übertragen
werden. Ggf. kann dieser Standort noch bei Bedarf als Ausweichobjekt für
Verwaltungsbereiche dienen, die aufgrund der Investitionen im Rahmen des
Konjunkturpakets temporär umziehen müssen. BVV
25.03.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in die Ausschüsse ImmoVerw und PHI (ff) überwiesen. PHI/Immo
14.07.2009 Von der
Fraktion der SPD zurückgezogen. |
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