Drucksache - DS/1187/III  

 
 
Betreff: Ökokriterien bei Ausschreibungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:1. Kapek, Antje
2. Riester, Paula
Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt Entscheidung
02.04.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Immobilienservice und Verwaltung Vorberatung
22.04.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung      
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
28.04.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.04.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
07.12.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen & Stadtplanung und Bauen      
18.01.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1187_VzK Ökokriterien bei Ausschreibungen  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, neben den wirtschaftlichen zukünftig auch ökologische Kriterien bei der Beschaffung von Produkten verbindlich zu berücksichtigen. Bei der Beschaffung von Geräten, Maschinen oder Fahrzeugen sind immer die im Energieverbrauch effizientesten zu erwerben. Darüber hinaus sind – sofern möglich – weitere ökologische Kriterien wie z.B. die Feinstaubbelastung zu berücksichtigen.

 

Hierzu soll das Bezirksamt verbindliche Richtlinien zur Berücksichtigung dieser  Kriterien bei der Entscheidung über Aufträge entwickeln und der BVV vorlegen. Insbesondere ist darzustellen, in welcher Höhe diese Kriterien zuschlagsentscheidend sein sollen.

 

Der BVV ist in ihrer Julisitzung zu berichten.

 

Begründung:

 

Die vorrangige Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Auftragsvergabe ist sowohl hinsichtlich des Klimaschutzes als auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll.  Energieeffiziente Geräte und Produkte sind bezogen auf die Dauer ihrer Nutzung meist  günstiger und entlasten zudem unsere Umwelt und das Klima enorm. Verbindliche Kriterien dienen der konsequenten Umsetzung dieser Ziele.

 

 

Bvv 25.03.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse WiBüOrdA, ImmoVerw und PHI (ff).

 

 

 

WIBO 02.04.09

 

Der Ausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss, der BVV zu empfehlen, die Drucksache 1187/III mit Änderung zu beschließen.

 

„Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie neben den wirtschaftlichen zukünftig auch ökologische Kriterien bei der Beschaffung von Produkten verbindlich berücksichtigt werden können. Bei der Beschaffung  von Geräten, Maschinen oder Fahrzeugen sollten bei positiver Prüfung immer die im Energieverbrauch effizientesten erworben werden.

 

Darüber hinaus sind – sofern möglich – weitere ökologische Kriterien wie z.B. die Feinstaubbelastung zu berücksichtigen.

 

Hierzu soll das Bezirksamt verbindliche Richtlinien zur Berücksichtigung dieser  Kriterien bei der Entscheidung über Aufträge entwickeln und der BVV vorlegen. Insbesondere ist darzustellen, in welcher Höhe diese Kriterien zuschlagsentscheidend sein sollen.

 

Der BVV ist in ihrer Julisitzung zu berichten.

 

PHI 28.04.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie neben den wirtschaftlichen zukünftig auch ökologische Kriterien bei der Beschaffung von Produkten verbindlich berücksichtigt werden können. Bei der Beschaffung  von Geräten, Maschinen oder Fahrzeugen sollten bei positiver Prüfung immer die im Energieverbrauch effizientesten erworben werden.

 

Darüber hinaus sind – sofern möglich – weitere ökologische Kriterien wie z.B. die Feinstaubbelastung zu berücksichtigen.

 

Hierzu soll das Bezirksamt verbindliche Richtlinien zur Berücksichtigung dieser  Kriterien bei der Entscheidung über Aufträge entwickeln und der BVV vorlegen. Insbesondere ist darzustellen, in welcher Höhe diese Kriterien zuschlagsentscheidend sein sollen.

 

Der BVV ist in ihrer Julisitzung zu berichten.

 

 

BVV 29.04.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie neben den wirtschaftlichen zukünftig auch ökologische Kriterien bei der Beschaffung von Produkten verbindlich berücksichtigt werden können. Bei der Beschaffung  von Geräten, Maschinen oder Fahrzeugen sollten bei positiver Prüfung immer die im Energieverbrauch effizientesten erworben werden.

 

Darüber hinaus sind – sofern möglich – weitere ökologische Kriterien wie z.B. die Feinstaubbelastung zu berücksichtigen.

 

Hierzu soll das Bezirksamt verbindliche Richtlinien zur Berücksichtigung dieser  Kriterien bei der Entscheidung über Aufträge entwickeln und der BVV vorlegen. Insbesondere ist darzustellen, in welcher Höhe diese Kriterien zuschlagsentscheidend sein sollen.

 

Der BVV ist in ihrer Julisitzung zu berichten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage !

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen.

 

08.12.2010 UmwVerk

Vertagt

 

18.01.2011 UMV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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