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Drucksache - DS/1218/III
Ich frage das Bezirksamt:
1.
Wieviele
der im letzten Jahr Neugeborenen konnten von Sozialarbeitern aufgesucht werden?
2.
In
wievielen Fällen a.
wurde
erkannt, dass die jeweiligen Eltern überfordert waren, b.
wurde
Bedarf zur Hilfe zur Erziehung festgestellt, nachdem die Sprechstunden des
Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes aufgesucht wurden, c.
wurden
Überforderungssituationen aufgrund entsprechender Meldungen des Jugendamts oder
von Hinweisen von außen, wie etwa von Nachbarn, bekannt?
3.
Wie
ist die Entwicklung bei den Arten der bewilligten Hilfen zur Erziehung?
4.
In
welcher Weise wird auf die spezifischen Anforderungen und Problemlagen
sprachlicher und kultureller Art von Eltern mit ausländischem Hintergrund
eingegangen? Herr Mildner-Spindler: In der Tat, als Gesundheitsstadtrat
und verantwortlich für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst beantworte ich
diese Anfrage. Zu1: Von den insgesamt 3110 Neugeborenen
aus dem Jahr 2008 wurden 1665 Neugeborene zum Hausbesuch aufgesucht und 140
wurden in den Räumen des Kinder- Jugendgesundheitsdienstes gesehen. Das sind
insgesamt 1805 Säuglinge. Bei weiteren 625 Familien mit einem Neugeborenen fand
eine telefonische Arztberatung statt, sodass wir auf eine Kontaktquote von ca.
75 % der Neugeborenen in 2008 kommen. Wie sie wissen ist es unser Ziel,
möglichst alle jungen Familien mit Neugeborenen zu kontaktieren, zu beraten.
Das ist aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich. Über personelle
Ausstattung des Kinder- Jugendgesundheitsdienstes mit SozialarbeiterInnen haben
wir uns schon desöfteren ausgetauscht. Es gibt darüber hinaus weitere Gründe,
die zu einer solchen Differenz führen, was das Erreichen von Familien betrifft
u.a. darin, dass es auf das Angebot eines Hausbesuches auch Absagen gibt. Das
ist eine freiwillige Sache, einen solchen Hausbesuch zu empfangen. Es gibt also
auch Absagen. Liegen keine Hinweise und Verdachtsmomente vor, dass das Wohl des
Kindes gefährdet sein könnte, wird die Mitteilung der Familie, dass sie keinen
Hausbesuch wünschen bzw. keinen Bedarf haben, auch akzeptiert. In ca. 10% der
angestrebten Hausbesuche kommt es trotz Ankündigung und Zustimmung zu Fehlbesuchen.
Dann erfolgt ein 2. Anschreiben, mit der Bitte um Meldung und
Terminvereinbarung. Wenn die Familie bereits bekannt ist durch Besuche von
inzwischen älteren Geschwistern und keine Hinweise oder Verdachtsmomente
vorliegen, erfolgt keine Anmeldung zum Hausbesuch, sondern die Übersendung von
Informationsmaterial mit dem Angebot zur Beratung.. Zu 2a: Bei den insgesamt 1805 durch
Hausbesuche oder in der Dienststelle kontaktierten Familien mit Neugeborenen
wurde für 572 Familien ein weiterer Beratungsbedarf festgestellt. Aus den
telefonischen Kontakten ergab sich in 89 Fällen ein weiterer Beratungsbedarf.
Eine detaillierte Angabe zu überforderten Eltern ist aus dem , uns vorliegenden
Zahlenmaterial nicht möglich, da dieses Merkmal so nicht gesondert erhoben
wird. Zu 2b: Im Jahr 2008 wurde bei etwa 300
Familien ein Bedarf von Hilfe zur Erziehung festgestellt, nachdem die
Sprechstunden im KJGD aufgesucht wurden. Es können jedoch keine detaillierten
Angaben dazu gemacht werden, da dieses Merkmal im KJGD nicht gesondert
statistisch erfasst wird. Hier wird es eine Überprüfung geben, dass die
Statsitik in Zukunft detaillierter erfolgen kann. Zu 2c: Aufgrund von Meldungen durch das
Jugendamt oder durch Hinweise von Personen und Institutionen wurden im Jahr
2008 etwa 500 entspr. Fälle beim KJGD bekannt. Es können keine detaillierten
Angaben dazu gemacht werden, da dieses Merkmal im KJGD nicht gesondert
statistisch erfasst wird. Auch hier wird es eine Überprüfung geben, wie die
Statistik in Zukunft detaillierter
erfolgen kann. Zu 3: Es gibt aktuell keine gesonderte
Auswertung, die den Anteil der Hilfe zur Erziehung für Eltern für von dem im
letzten Jahr Neugeborene Kindern
ausweist. Für Kinderschutzmeldungen jeder Art und Quelle wurde für die ersten 3
Quartale 2008 ausgewertet, dass bei 396 Meldungen in diesem Zeitraum 218, das
sind 55% zur Hilfe zur Erziehung führten. Die durchschnittlichen Fallzahlen der
Hilfen zur Erziehung pro Monat haben sich von 1619 in 2007 auf 1644 in 2008
erhöht. Bei ambulanten Hilfen, Familienhilfe, Betreuungshilfe, soziale
Gruppenarbeit, ambulante intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung von 599
auf 636 Fälle im monatlichen Mittelwert. Bei stationären Hilfen ohne
Pflegestellen von 452 auf 468 Fälle. Es lässt sich folglich nur eine geringe
Fallzahlsteigerung in Friedrichshain-Kreuzberg feststellen. Eine weitere,
ebenso relevante Hilfeform ist die Unterbringung von Mutter bzw. Vater mit Kind
nach § 19 SGB 8. Die durchschnittliche Fallzahl pro Monat veränderte sich für
diese Hilfe von 24 in 2007 auf 23 in 2008. Zu 4: Vor jeder Hilfe zur Erziehung wird
in der Hilfeplanung die geeignete Ausgestaltung der Hilfe erörtert und festgelegt. Da finden auch die
kulturellen und sprachlichen Hintergründe Berücksichtigung. U.a. besteht insb.
im Bereich der ambulanten Hilfen in der Regel die Möglichkeit geeignete
Fachkräfte mit gleichem sprachlichen oder kulturellen Herkunft als HelferInnen
einzusetzen. Es wurde gesondert nachgefragt nach Umgang mit sprachlichen
Problemen. Sind Sprachprobleme bereits im Vorfeld bekannt, organisieren die
SozialarbeitereInnen des KJGD eine Sprachmittlerin oder Sprachmittler. Wenn
Sprachmittler hinzugezogen wird, richtet sich nach dem Anlass des Kontaktes. So
kann bei einem Ersthausbesuch eine Nachbarin oder Freundin der Mutter, die
diese hinzu gebeten hat völlig ausreichen. Bei schwierigen Gesprächen z.b. wie
beim Verdacht einer Kindesgefährdung organisiert der KJGD einen Sprachmittler,
z.b. die türkische Dolmetscherin des Gesundheitsamtes oder über freie Träger,
z.b. den Gemeindedolmetschdienst
es wurde nachgefragt, nach der besonderen Berücksichtigung kultureller
Probleme. Die SozialarbeitereInnen des KJGD verfügen über Erkenntnisse und
Erfahrungen zu den kulturellen Hintergründen der im Bezirk lebenden
MitbürgerInnen mit Migrationshintergrund, Durch einen regelmäßigen
Erfahrungsaustausch untereinander und spezielle Fortbildungen zur
interkulturellen Arbeit werden die Bekenntnisse erweitert bzw. aktualisiert ,
um den Besonderheiten im Kontakt zu Migrantenfamilien ausreichend Rechnung
tragen zu können. Darüber hinaus vertritt eine MitarbeiterIn im KJGD im Arbeitskreis Migration und
Gesundheit, wo auch diese Probleme behandelt werden. Des weiteren arbeiten die
SozialarbeiterInnen eng mit Vereinen im Bezirk zusammen, die sich auf
spezifische Zielgruppen spezialisiert haben, z.b. im Familienzentrum , bei
...im Familiengarten, Im Bayomahaus, Informationsort für türkische Frauen , um
eine Unterstützung für diese se Familien zu organisieren. |
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