Drucksache - DS/1218/III  

 
 
Betreff: Hilfen zur Erziehung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WAS - BWAS - B
Verfasser:Lüdecke, AndreasLüdecke, Andreas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:Vorsteherin
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 24.03.2009 PDF-Dokument
2. Version vom 24.03.2009 PDF-Dokument
3. Version vom 31.03.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

      1.            Wieviele der im letzten Jahr Neugeborenen konnten von Sozialarbeitern aufgesucht werden?

      2.            In wievielen Fällen

a.      wurde erkannt, dass die jeweiligen Eltern überfordert waren,

b.      wurde Bedarf zur Hilfe zur Erziehung festgestellt, nachdem die Sprechstunden des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes aufgesucht wurden,

c.      wurden Überforderungssituationen aufgrund entsprechender Meldungen des Jugendamts oder von Hinweisen von außen, wie etwa von Nachbarn, bekannt?

      3.            Wie ist die Entwicklung bei den Arten der bewilligten Hilfen zur Erziehung?

      4.            In welcher Weise wird auf die spezifischen Anforderungen und Problemlagen sprachlicher und kultureller Art von Eltern mit ausländischem Hintergrund eingegangen?

 

Herr Mildner-Spindler:

In der Tat, als Gesundheitsstadtrat und verantwortlich für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst beantworte ich diese Anfrage.

Zu1:

Von den insgesamt 3110 Neugeborenen aus dem Jahr 2008 wurden 1665 Neugeborene zum Hausbesuch aufgesucht und 140 wurden in den Räumen des Kinder- Jugendgesundheitsdienstes gesehen. Das sind insgesamt 1805 Säuglinge. Bei weiteren 625 Familien mit einem Neugeborenen fand eine telefonische Arztberatung statt, sodass wir auf eine Kontaktquote von ca. 75 % der Neugeborenen in 2008 kommen. Wie sie wissen ist es unser Ziel, möglichst alle jungen Familien mit Neugeborenen zu kontaktieren, zu beraten. Das ist aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich. Über personelle Ausstattung des Kinder- Jugendgesundheitsdienstes mit SozialarbeiterInnen haben wir uns schon desöfteren ausgetauscht. Es gibt darüber hinaus weitere Gründe, die zu einer solchen Differenz führen, was das Erreichen von Familien betrifft u.a. darin, dass es auf das Angebot eines Hausbesuches auch Absagen gibt. Das ist eine freiwillige Sache, einen solchen Hausbesuch zu empfangen. Es gibt also auch Absagen. Liegen keine Hinweise und Verdachtsmomente vor, dass das Wohl des Kindes gefährdet sein könnte, wird die Mitteilung der Familie, dass sie keinen Hausbesuch wünschen bzw. keinen Bedarf haben, auch akzeptiert. In ca. 10% der angestrebten Hausbesuche kommt es trotz Ankündigung und Zustimmung zu Fehlbesuchen. Dann erfolgt ein 2. Anschreiben, mit der Bitte um Meldung und Terminvereinbarung. Wenn die Familie bereits bekannt ist durch Besuche von inzwischen älteren Geschwistern und keine Hinweise oder Verdachtsmomente vorliegen, erfolgt keine Anmeldung zum Hausbesuch, sondern die Übersendung von Informationsmaterial mit dem Angebot zur Beratung..

Zu 2a:

Bei den insgesamt 1805 durch Hausbesuche oder in der Dienststelle kontaktierten Familien mit Neugeborenen wurde für 572 Familien ein weiterer Beratungsbedarf festgestellt. Aus den telefonischen Kontakten ergab sich in 89 Fällen ein weiterer Beratungsbedarf. Eine detaillierte Angabe zu überforderten Eltern ist aus dem , uns vorliegenden Zahlenmaterial nicht möglich, da dieses Merkmal so nicht gesondert erhoben wird.

Zu 2b:

Im Jahr 2008 wurde bei etwa 300 Familien ein Bedarf von Hilfe zur Erziehung festgestellt, nachdem die Sprechstunden im KJGD aufgesucht wurden. Es können jedoch keine detaillierten Angaben dazu gemacht werden, da dieses Merkmal im KJGD nicht gesondert statistisch erfasst wird. Hier wird es eine Überprüfung geben, dass die Statsitik in Zukunft detaillierter erfolgen kann.

Zu 2c:

Aufgrund von Meldungen durch das Jugendamt oder durch Hinweise von Personen und Institutionen wurden im Jahr 2008 etwa 500 entspr. Fälle beim KJGD bekannt. Es können keine detaillierten Angaben dazu gemacht werden, da dieses Merkmal im KJGD nicht gesondert statistisch erfasst wird. Auch hier wird es eine Überprüfung geben, wie die Statistik  in Zukunft detaillierter erfolgen kann.

Zu 3:

Es gibt aktuell keine gesonderte Auswertung, die den Anteil der Hilfe zur Erziehung für Eltern für von dem im letzten Jahr  Neugeborene Kindern ausweist. Für Kinderschutzmeldungen jeder Art und Quelle wurde für die ersten 3 Quartale 2008 ausgewertet, dass bei 396 Meldungen in diesem Zeitraum 218, das sind 55% zur Hilfe zur Erziehung führten. Die durchschnittlichen Fallzahlen der Hilfen zur Erziehung pro Monat haben sich von 1619 in 2007 auf 1644 in 2008 erhöht. Bei ambulanten Hilfen, Familienhilfe, Betreuungshilfe, soziale Gruppenarbeit, ambulante intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung von 599 auf 636 Fälle im monatlichen Mittelwert. Bei stationären Hilfen ohne Pflegestellen von 452 auf 468 Fälle. Es lässt sich folglich nur eine geringe Fallzahlsteigerung in Friedrichshain-Kreuzberg feststellen. Eine weitere, ebenso relevante Hilfeform ist die Unterbringung von Mutter bzw. Vater mit Kind nach § 19 SGB 8. Die durchschnittliche Fallzahl pro Monat veränderte sich für diese Hilfe von 24 in 2007 auf 23 in 2008. 

Zu 4:

Vor jeder Hilfe zur Erziehung wird in der Hilfeplanung die geeignete Ausgestaltung  der Hilfe erörtert und festgelegt. Da finden auch die kulturellen und sprachlichen Hintergründe Berücksichtigung. U.a. besteht insb. im Bereich der ambulanten Hilfen in der Regel die Möglichkeit geeignete Fachkräfte mit gleichem sprachlichen oder kulturellen Herkunft als HelferInnen einzusetzen. Es wurde gesondert nachgefragt nach Umgang mit sprachlichen Problemen. Sind Sprachprobleme bereits im Vorfeld bekannt, organisieren die SozialarbeitereInnen des KJGD eine Sprachmittlerin oder Sprachmittler. Wenn Sprachmittler hinzugezogen wird, richtet sich nach dem Anlass des Kontaktes. So kann bei einem Ersthausbesuch eine Nachbarin oder Freundin der Mutter, die diese hinzu gebeten hat völlig ausreichen. Bei schwierigen Gesprächen z.b. wie beim Verdacht einer Kindesgefährdung organisiert der KJGD einen Sprachmittler, z.b. die türkische Dolmetscherin des Gesundheitsamtes oder über freie Träger, z.b. den Gemeindedolmetschdienst  es wurde nachgefragt, nach der besonderen Berücksichtigung kultureller Probleme. Die SozialarbeitereInnen des KJGD verfügen über Erkenntnisse und Erfahrungen zu den kulturellen Hintergründen der im Bezirk lebenden MitbürgerInnen mit Migrationshintergrund, Durch einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch untereinander und spezielle Fortbildungen zur interkulturellen Arbeit werden die Bekenntnisse erweitert bzw. aktualisiert , um den Besonderheiten im Kontakt zu Migrantenfamilien ausreichend Rechnung tragen zu können. Darüber hinaus vertritt eine MitarbeiterIn  im KJGD im Arbeitskreis Migration und Gesundheit, wo auch diese Probleme behandelt werden. Des weiteren arbeiten die SozialarbeiterInnen eng mit Vereinen im Bezirk zusammen, die sich auf spezifische Zielgruppen spezialisiert haben, z.b. im Familienzentrum , bei ...im Familiengarten, Im Bayomahaus, Informationsort für türkische Frauen , um eine Unterstützung für diese se Familien zu organisieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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