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Drucksache - DS/1048/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird beauftragt, in Gesprächen mit der AEG Beschwerden von Anwohner/innen über die großflächigen Werbeflächen an der Halle nachzugehen und gemeinsam für Abhilfe zu sorgen. Der BVV ist bis zum Januar 2009 zu berichten.
Begründung: Die ständig wechselnde Werbung auf den Großflächen an der Halle hat mehrfach zu Beschwerden der Anwohner/innen auf beiden Seiten der Spree geführt. Außerdem scheint die Werbung bis in den späten Abend im Betrieb zu sein. Mit der AEG ist eine Lösung zu suchen, die auch im Interesse der Anwohner/innen liegt. Die AEG scheint nach Aussagen im Sonderausschuss „Spreeraum“ bereit zu sein, an dieser Lösung mitzuwirken.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird in die Ausschüsse UmwVerk und Spreeraum ff. überwiesen.
26.02.2009 SPREERAUM
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird beauftragt, in Gesprächen mit der AEG Beschwerden von Anwohner/innen über die großflächigen Werbeflächen an der Halle nachzugehen und gemeinsam für Abhilfe zu sorgen. Der BVV ist bis zum April 2009 zu berichten.
BVV 25.03.09
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Dem Bezirksamt wird beauftragt, in Gesprächen mit der AEG Beschwerden von Anwohner/innen über die großflächigen Werbeflächen an der Halle nachzugehen und gemeinsam für Abhilfe zu sorgen. Der BVV ist bis zum April 2009 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.3.2009 mit der Drucksache DS/1048/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:
„Das Bezirksamt wird beauftragt, in Gesprächen mit der AEG Beschwerden von Anwohner/inne über die großflächigen Werbeflächen an der Halle nachzugehen und gemeinsam für Abhilfe zu sorgen.“
Hierzu wird berichtet:
Im April 09 wurden durch den Fachbereich Umwelt zusammen mit dem Umweltamt Mitte an drei Immissionsorten (Wohnungen Gröbenufer 2, Köpenicker Str. 8-10 und Revaler Str./Marchlewskistr.) – Lichtimmissionsmessungen zu den Werbevideoflächen der O2-Arena durchgeführt. Die Messauswertung hat ergeben, dass durch beide Video-Werbeanlagen der O2-Arena, sowohl an der Nord- als auch an der Südfassade, unzulässige Immissionen durch Licht verursacht werden. Sowohl bei der Raumaufhellung als auch bei der Leuchtdichte wurden unzulässige Überschreitungen unter Berücksichtigung der Licht-Richtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 10.5.2000 dokumentiert. Die Messergebnisse werden zum Anlass genommen, gegen die AEG als verantwortliche Betreiberin der Werbeanlagen ein Verwaltungsverfahren gem. § 24 BImSchG zu eröffnen, um einen gesetzeskonformen Betrieb gem. § 22 BImSchG zu erreichen. Es werden sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen an den Werbeanlagen erforderlich.
Im Rahmen des eröffneten Verwaltungsverfahrens wird vorrangiges Ziel sein, mit der AEG eine anwohnerverträgliche Lösung auf kooperativem Wege zu erreichen. Sofern sich keine zeitnahe einvernehmliche Lösung abzeichnet, wäre erforderlichenfalls eine Anordnung gem. § 24 BImSchG zu treffen.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den 02.06.2009
Dr. Franz Schulz Jutta Kalepky Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
BVV 24.06.09
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss Spreeraum
Ausschuss SPREERAUM
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
StadtPlan 30.08.2011
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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