Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1212/III
Ich frage das Bezirksamt:
Frau
Kalepky: Zu 1:
Abschluss der Nutzungsvereinbarung erfolgte mit Datum vom 11.1. bzw. 17.1.08. Zu 2: Der
notarielle Abschluss des Erbbaurechtsvertrages erfolget am 19.2.2009, ist noch
nicht solange her. Vielleicht als kleine Anmerkung dazu. Innerhalb eines Jahres
ein Erbbaurechtsvertrag anzuschließen ist nicht so schlecht. Dauert häufig sehr
viel länger. Wir sind im Augenblick auch an der Übersicht für all die Maßnahmen
Erbbaurechtsverträge, die wir möglichst schnell abschließen müssen, damit keine
Belastungen, die sie ja auch ansprechen in einer ihrer Fragen, aufkommen zu
lassen. Dem BA
sind in dem betreffenden Zeitraum folgende budgetunkwirksame Kosten angerechnet
worden: März bis Dezember 2008 mit 298,08 T €, Januar bis Februar 2009 59,7 T € Das
ist die Hochrechnung auf der Basis
2008. gesamt sind es 358,5 T €. Den budgetunwirksamen Kosten stehen
Mengen, Schülerzahlen im Produkt Privatschulen mit eigenen
Infrastrukturkostenträgern gegenüber. Die Gegenüberstellung und Ermittlung
dieses Faktors haben wir noch nicht vorgenommen. Zu
3: Vertraglich
wurde ein monatliches Nutzungsentgelt ohne Betriebs- und Heizkosten von 4577 €
vereinbart für den Nutzungszeitraum und somit insgesamt 54 924 €. Das
Verhältnis von den Einnahmen zu den buw Kosten beträgt somit ca. 1:6,5 für das
Gebäude, wobei man da reflektieren muss, dass das nur ein theoretisches
Verhältnis ist, weil da andere Komponenten dazu kommen, andere Kostenarten und
insb. auch Budgetzumessungen, die da eine Rolle spielen. Herr
Hehmke: 2
Nachfragen und zwar betrifft die eine den Schulstandort der ...engl.
Grundschule in der Weistrasse, die ja schon ich glaub noch zum Ende der letzten
Wahlperiode in freie Trägerschaft gegangen ist – warum da noch kein
Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen ist, weil es sind schon 3 Jahre und die Frage
nach den buw-Kosten werde ich demnächst noch nachreichen. 2. Frage:
Ist damit zu rechnen, dass sozusagen bei einer eventuellen drohenden, eventuell
beabsichtigten Wiederaufnahme der Übertragung des Gebäudes der ehemaligen
Roseggerschule in freie Trägerschaft mit der Zielstellung, einen
Erbbaurechtsvertrag abzuschließen, dann noch mal buw-Kosten in erheblicher Höhe
anfallen würden. Frau
Kalepky: Zu 1:
habe das ja angedeutet. Bezogen auf die sehr unterschiedlichen
Erbbauvertragszustände und auch den Hinweis, ein Jahr um einen
Erbbaurechtsvertrag zu schließen, ist ganz gut. Die
Weinstrasse 1, der Standort, den sie ansprachen, der jetzt fast 3 Jahre dauert
mit Amtszeit. Trotzdem ist das eine Menge zeit und das hängt, ich kann’s ihnen
gar nicht genau präzisieren, muss ich noch mal in den Ordner zu dem speziellen
Vorhaben gucken – kann ich dann gerne nachliefern, hat es auch Gründe, die da
heißen, der Nutzer meldet sich an irgendeiner Stelle nicht mehr, ist unwillig
oder zögerlich oder kommt nicht aus den Puschen. Insofern ist es in diesem
Falle Weinstrasse und könne ich nachreichen. Zu 2: Selbstverständlich
muss man das immer abgleichen und auch da würde, je nach dem, wie schnell wir
dann einen Erbbaurechtsvertrag, wie genau bei den anderen Projekten, die wir ja
auch noch in der Liste führen, würde das immer gegen zu rechnen sein und für
den Bezirk ggf. eine Belastung bedeuten, die wir so nicht haben wollten. Am
liebsten wäre es uns ja innerhalb von einem halben Jahr oder viertel Jahr aus
einer Nutzungsvereinbarung überzuleiten in Erbbaurechtsvertragsabschluss. Herr
Salonek: Also,
wenn 1 Jahr für einen Abschluss des Vertrages eine gute zeit ist. In Bezug auf
Bethanien – hat das Jahr schon begonnen oder ab wann kann ich das rechnen? Frau
Kalepky: Ich denke
Bethanien ist ein anderer Fall und nicht zu vergleichen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin