Drucksache - DS/1212/III  

 
 
Betreff: Immer noch kein Erbbaurechtsvertrag für die Srausberger Str. 38 und daraus entstandene budgetunwirksame Kosten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, Andy 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 26.03.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Mit welchem Datum wurde der Nutzungsvertrag zwischen dem BA und dem Nutzer des ehemaligen Erich-Fried-Gymnasiums in der Strausberger Straße abgeschlossen?

 

  1. Warum wurde bis heute kein Erbbaurechtsvertrag geschlossen und in welcher Höhe sind seit dem Abschluss des Nutzungsvertrags budgetunkwirksame Kosten beim BA angefallen (bitte Zeitraum vom Abschluss des Nutzungsvertrags bis 28.02.2009)?

 

  1. In welchem Verhältnis stehen die Einnahmen aus dem Nutzungsvertrag (bitte nur Nettokaltmieten ohne Nebenkosten, Versicherungen etc.) zu den entstandenen buw. Kosten (bitte Zeitraum vom Abschluss des Nutzungsvertrags bis 28.02.2009)

 

Frau Kalepky:

Zu 1: Abschluss der Nutzungsvereinbarung erfolgte mit Datum vom 11.1. bzw. 17.1.08.

Zu 2: Der notarielle Abschluss des Erbbaurechtsvertrages erfolget am 19.2.2009, ist noch nicht solange her. Vielleicht als kleine Anmerkung dazu. Innerhalb eines Jahres ein Erbbaurechtsvertrag anzuschließen ist nicht so schlecht. Dauert häufig sehr viel länger. Wir sind im Augenblick auch an der Übersicht für all die Maßnahmen Erbbaurechtsverträge, die wir möglichst schnell abschließen müssen, damit keine Belastungen, die sie ja auch ansprechen in einer ihrer Fragen, aufkommen zu lassen.

Dem BA sind in dem betreffenden Zeitraum folgende budgetunkwirksame Kosten angerechnet worden: März bis Dezember 2008 mit 298,08 T €, Januar bis Februar 2009 59,7 T €

Das ist die Hochrechnung auf der Basis  2008. gesamt sind es 358,5 T €. Den budgetunwirksamen Kosten stehen Mengen, Schülerzahlen im Produkt Privatschulen mit eigenen Infrastrukturkostenträgern gegenüber. Die Gegenüberstellung und Ermittlung dieses Faktors haben wir noch nicht vorgenommen.

 

Zu 3:

Vertraglich wurde ein monatliches Nutzungsentgelt ohne Betriebs- und Heizkosten von 4577 € vereinbart für den Nutzungszeitraum und somit insgesamt 54 924 €. Das Verhältnis von den Einnahmen zu den buw Kosten beträgt somit ca. 1:6,5 für das Gebäude, wobei man da reflektieren muss, dass das nur ein theoretisches Verhältnis ist, weil da andere Komponenten dazu kommen, andere Kostenarten und insb. auch Budgetzumessungen, die da eine Rolle spielen.  

 

Herr Hehmke:

2 Nachfragen und zwar betrifft die eine den Schulstandort der ...engl. Grundschule in der Weistrasse, die ja schon ich glaub noch zum Ende der letzten Wahlperiode in freie Trägerschaft gegangen ist – warum da noch kein Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen ist, weil es sind schon 3 Jahre und die Frage nach den buw-Kosten werde ich demnächst noch nachreichen.

 

2. Frage: Ist damit zu rechnen, dass sozusagen bei einer eventuellen drohenden, eventuell beabsichtigten Wiederaufnahme der Übertragung des Gebäudes der ehemaligen Roseggerschule in freie Trägerschaft mit der Zielstellung, einen Erbbaurechtsvertrag abzuschließen, dann noch mal buw-Kosten in erheblicher Höhe anfallen würden.

 

Frau Kalepky:

Zu 1: habe das ja angedeutet. Bezogen auf die sehr unterschiedlichen Erbbauvertragszustände und auch den Hinweis, ein Jahr um einen Erbbaurechtsvertrag zu schließen, ist ganz gut.

Die Weinstrasse 1, der Standort, den sie ansprachen, der jetzt fast 3 Jahre dauert mit Amtszeit. Trotzdem ist das eine Menge zeit und das hängt, ich kann’s ihnen gar nicht genau präzisieren, muss ich noch mal in den Ordner zu dem speziellen Vorhaben gucken – kann ich dann gerne nachliefern, hat es auch Gründe, die da heißen, der Nutzer meldet sich an irgendeiner Stelle nicht mehr, ist unwillig oder zögerlich oder kommt nicht aus den Puschen. Insofern ist es in diesem Falle Weinstrasse und könne ich nachreichen.

 

Zu 2:

Selbstverständlich muss man das immer abgleichen und auch da würde, je nach dem, wie schnell wir dann einen Erbbaurechtsvertrag, wie genau bei den anderen Projekten, die wir ja auch noch in der Liste führen, würde das immer gegen zu rechnen sein und für den Bezirk ggf. eine Belastung bedeuten, die wir so nicht haben wollten. Am liebsten wäre es uns ja innerhalb von einem halben Jahr oder viertel Jahr aus einer Nutzungsvereinbarung überzuleiten in Erbbaurechtsvertragsabschluss.

 

Herr Salonek:

Also, wenn 1 Jahr für einen Abschluss des Vertrages eine gute zeit ist. In Bezug auf Bethanien – hat das Jahr schon begonnen oder ab wann kann ich das rechnen?

 

Frau Kalepky:

Ich denke Bethanien ist ein anderer Fall und nicht zu vergleichen.

 

 
 

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