Drucksache - DS/1223/III  

 
 
Betreff: Zuwendungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Diener, Thomas 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 27.03.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Diener,

 

Ihre mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Frage 1

Gibt es spezielle Stellen in den Abteilungen des BA, die die Aktivitäten in Zusammenhang mit Zuwendungen Privater an die Bezirksverwaltung, insbesondere die Sponsoringaktivitäten koordinieren sowie den diesbezüglichen Informations-austausch mit den Anderen Abteilungen des Bezirksamts sicherstellen?

 

 

Das Bezirksamt hat im Januar 2009 die bisherigen Sponsoring-Richtlinien aus dem Jahr 2001 durch eine Arbeitsanweisung zur Förderung von Tätigkeiten der Bezirksverwaltung durch Zuwendungen Privater, insbesondere Sponsoring beschlossen und nach Beteiligung der Beschäftigungsvertretungen Anfang 2009 in Kraft gesetzt.

 

Der Begriff „Zuwendungen Privater“ wird dabei als Oberbegriff für Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und dergleichen verwandt.

 

Diese Arbeitsanweisung sieht vor, dass für jede Abteilung mindestens eine Person bestimmt wird, die die Aufgaben nach dieser Arbeitsanweisung koordiniert (sogenannte Zuwendungskoordinatoren/innen). Über diese Zuwendungs-koordinatoren/innen soll der Informationsaustausch innerhalb der Bezirksverwaltung erfolgen, um zu ermitteln, ob im Zusammenhang mit der Zuwendung Privater Maßnahmen oder Verfahren anhängig sind, die die Annahme der Zuwendung bedenklich erscheinen lassen könnte.

 

Die abteilungsübergreifende Innenrevision führt z. Z. mit den Dienstkräften der einzelnen Abteilungen, die mit der Annahme von Zuwendungen befasst sind, Gespräche, um das Netzwerk des gegenseitigen Informationsaustausches und die Benennung von Zuwendungskoordinatoren/innen zu implementieren.

 

 

 

Frage 2

Wie wird vor der Annahme von Sachzuwendungen sichergestellt, dass für anfallende notwendige (Folge-)Kosten, wie z.B. Wartung-, Reparatur-, Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Betriebs- und Entsorgungskosten, die notwendigen aushaltsmittel auch zukünftig verfügbar sind?

 

 

Soweit im Falle der  Annahme einer Sachspende oder einer zweckgebunden Geldspende Folgekosten entstehen, ist von der die Zuwendung annehmenden und/oder der begünstigten Stelle vorher zu prüfen, ob die für die notwendigen Folgekosten erforderlichen Haushaltsmittel verfügbar sind. Es handelt sich dabei um geltendes Haushaltsrecht. 

 

 

 

 

Frage 3

Erstellen die Abteilungen zu Zwecken der Strategiebildung, Information und Dokumentation einen jährlichen Bericht, in welchem insbesondere über Ziele und Strategien der Förderung des Verwaltungshandelns der Abteilungen durch Zuwendungen Dritte, die Förderaktivitäten sowie die erzielten Ergebnisse, vorgenommenen Auswertungen und die abgeleiteten Maßnahmen berichtet wird?

 

 

Unter Bezug auf den Beschluss der BVV zur DS 472/III hat das Bezirksamt in einer Vorlage zur Kenntnisnahme der BVV in der Sitzung am 23. April 2008 mitgeteilt, dass das Bezirksamt nach Ablauf eines jeden Haushaltsjahres einen Bericht vorlegen wird, der alle durch Sponsoring, Werbeeinnahmen und Spenden realisierten kassenwirksamen Maßnahmen des Jahres über 500,00 € darstellt. Der Bericht soll erstmalig in 2009 für 2008 erfolgen.

 

Die Erhebungen in den Abteilungen zu diesem Bericht für das Jahr 2008  sind momentan noch nicht abgeschlossen. Das Bezirksamt wird diesen Bericht jedoch zügig der BVV vorlegen. Dieser Bericht dient der Transparenz und wird sich dementsprechend auf die Auflistung der einzelnen Zuwendungen beschränken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachfrage

 

Gibt es zum Zweck der Herstellung von Transparenz bei Zuwendungen Privater an die Bezirksveraltung, der Bereitstellung von Informationen für die Prüfungen, Berichterstattungen, Kontrollen, haushalterische und steuerliche Feststellungen für die zuständigen Stellen des BA und sonstiger staatlicher Stellen, zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung in Zuwendungsberichten des BA sowie zur effektiven

Bekämpfung und Prävention von Korruption ein zentrales Zuwendungsregister des BA?

 

 

Zur Nachfrage:

 

Die vom Bezirksamt beschlossene Arbeitsanweisung sieht den Aufbau eines zentralen Zuwendungsregisters vor. Dieses Zuwendungsregister soll eine Transparenz innerhalb der Verwaltung herstellen und die Abstimmungen der einzelnen Stellen erleichtern. Das Register wird zur Zeit ebenfalls in der Verwaltung implementiert.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Franz Schulz

 

 
 

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