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Drucksache - DS/1188/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, das von der BVV beschlossene
Grillverbot auf der Wendenwiese durchzusetzen. Dazu ist mit Hinweisschildern auf
das nunmehr bestehende Grillverbot aufmerksam zu machen. Weiterhin sind größere Müllbehälter
für Nutzer der Wiese zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die langjährigen NutzerInnen der
Grillwiese sind im Gegensatz zu den AnwohnerInnen über das Grillverbot bisher
nicht informiert. So kam es bereits am ersten wärmeren Wochenende dieses Jahres
(14./15.03.) zu mehreren Verstößen gegen das Grillverbot. Zudem ist
zu erwarten, dass die Wendenwiese trotz Grillverbots auch in Zukunft von
zahleichen Menschen genutzt wird. Für den in diesem Kontext anfallenden Müll
reichen die jetzt noch vorhandenen Abfallbehälter nach dem Entfernen der
vormals aufgestellten größeren Müllbehälter nicht aus. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse UMV, WiBüOrdA, ImmoVerw und PHI
(ff). UMV 31.03.09 Der
Ausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss PHI, der BVV zu empfehlen, der
Drucksache zuzustimmen. Abstimmungsergebnis:
8 ja – 3 nein – 1 Enthaltungen WirtAS 02.04.09 Der
Ausschuss WiBüOrdA empfiehlt dem federführenden Ausschuss PHI, der BVV zu
empfehlen, die Drucksache anzunehmen. PHI
28.04.2009 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, das von der BVV beschlossene
Grillverbot auf der Wendenwiese durchzusetzen. Dazu ist mit Hinweisschildern auf
das nunmehr bestehende Grillverbot aufmerksam zu machen. Weiterhin sind größere Müllbehälter
für Nutzer der Wiese zur Verfügung zu stellen. BVV
29.04.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, das
von der BVV beschlossene Grillverbot auf der Wendenwiese durchzusetzen. Dazu ist mit Hinweisschildern auf
das nunmehr bestehende Grillverbot aufmerksam zu machen. Weiterhin sind größere Müllbehälter
für Nutzer der Wiese zur Verfügung zu stellen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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