Drucksache - DS/1057/III  

 
 
Betreff: Erste-Hilfe-Stelle(n)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Seid, BarbaraBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
17.12.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.03.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit der kassenärztlichen Vereinigung Gespräche zu führen mit dem Ziel, die Erste-Hilfe-Stelle in der Graefestraße wieder zu beleben. Weiterhin wird gewünscht, dass auch im Ortsteil Friedrichshain eine vergleichbare Einrichtung eingerichtet wird.

Der BVV ist bis zum Februar 2009 zu berichten.

 

 

Begründung:  

 

Die Anlaufstelle in der Graefestraße ist von der Bevölkerung sehr gut angenommen worden. Die jetzige Situation führt dazu, dass die Wartezeiten im Urbankrankenhaus für Patienten unzumutbar lang geworden sind. Nach der Schließung der Ersten-Hilfe-Stelle gibt es im Ortsteil Kreuzberg keine Notfallversorgung für Kinder mehr. Diese müssen nach Friedrichshain bzw. nach Neukölln gebracht werden. Das ist nicht im sinne einer schnellen und erfolgreichen Gesundheitsversorgung.

Der Ortsteil Friedrichshain, sollte im Sinne einer schnellen, erfolgreichen und kostensparenden Gesundheitsversorgung ebenfalls über eine Erste-Hilfe-Stelle außerhalb des Krankenhauses verfügen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit der kassenärztlichen Vereinigung Gespräche zu führen mit dem Ziel, die Erste-Hilfe-Stelle in der Graefestraße wieder zu beleben. Weiterhin wird gewünscht, dass auch im Ortsteil Friedrichshain eine vergleichbare Einrichtung eingerichtet wird.

 

Der BVV ist bis zum Februar 2009 zu berichten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.08 mit der Drucksache DS/1057/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit der kassenärztlichen Vereinigung Gespräche zu führen, mit dem Ziel, die Erste- Hilfe- Stelle in der Graefestraße wieder zu beleben. Weiterhin wird gewünscht, dass auch im Ortsteil Friedrichshain eine vergleichbare Einrichtung eingerichtet wird.

 

Hierzu wird berichtet:

 

Das Ersuchen der BVV ist dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) in einem Schreiben vom 09.01.09 übermittelt worden. In dem Antwortschreiben vom 27.01.09 teilt die Kassenärztliche Vereinigung Berlin mit, dass das Anliegen noch einmal ausführlich erörtert worden sei. Sie sähe aber keine Möglichkeit, die Erste- Hilfe- Stelle in Kreuzberg wieder zu eröffnen bzw. eine solche im Ortsteil Friedrichshain einzurichten. Die KV Berlin sei aus finanziellen Gründen gezwungen gewesen, die Erste- Hilfe- Stelle in Kreuzberg zu schließen: „da es den niedergelassenen Ärzten nicht länger zugemutet werden konnte, die Kosten für den Betrieb der Erste- Hilfe- Stelle aus der Gesamtvergütung zu finanzieren.“ Eine Verpflichtung der KV Berlin zum Betreiben solcher Stellen gäbe es nicht. Die KV Berlin ist der Ansicht, dass die ambulante Versorgung, insbesondere auch der Kinder des Bezirks Friedrichshain- Kreuzberg ausreichend durch die dort niedergelassenen Kinderärzte sichergestellt sei. Zudem halte die KV Berlin einen ärztlichen Hausbesuchsdienste rund um die Uhr vor. In 4 Berliner Standorten werde zusätzlich ein kinderärztlicher Bereitschaftsdienst unterhalten. Eine Aufstellung hierüber befindet sich im Anhang.

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:  § 13 Abs 1 BezVG

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

 

 

BVV 25.03.09

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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