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Drucksache - DS/1007/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen dafür
einzusetzen, dass das Mitführen eines Hundes bei Fahrten mit dem Seniorenticket
grundsätzlich gestattet ist. Begründung: 1.
Im
April 2009 soll in Berlin eine Seniorenkarte zu 44 Euro und in Brandenburg zu
47 Euro monatlich eingeführt werden. Das begrüßt die Antrag stellende Fraktion
ausdrücklich. Doch das geplante Seniorenticket hat in seiner bisherigen Form
einen kleinen Schönheitsfehler: Es erlaubt nicht das kostenlose Mitführen eines
Hundes in den öffentlichen Verkehrsmitteln bei Fahrten mit einem
Seniorenticket. Erst bei einer Monatskarte (72 Euro) ist das Mitführen eines
Hundes im Preis mit inbegriffen, ebenso bei einer Tageskarte (6 Euro). Laut
Bericht der Senior/innen - BVV leben viele Menschen in Friedrichshain-Kreuzberg
allein. Ihr Hund ist meistens ihre einzige soziale Verbindung und verbessert
nachweislich Gesundheit und psychisches Wohlergehen. Sie möchten ihn, wenn sie
die Wohnung verlassen und öffentliche Verkehrsmittel für ihre Erledigungen
nutzen, dabei haben. Außerdem wohnen nicht alle Senior/innen in unmittelbarer
Nähe zu einer Grünfläche, in der sie mit ihrem Hund spazieren gehen wollen.
Eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und eine Fahrkarte für ihren
Vierbeiner ist daher für viele ältere Menschen, die auf ein Seniorenticket angewiesen
sind, unerlässlich. 2.
Ein
Seniorenticket im Angebot der BVG ist wichtig und der Bedarf wird nicht durch
das Angebot eines 10 Uhr Monatsticket (das 51/63 Euro im Monat kostet)
abgedeckt. Das 10-Uhr-Monatsticket kann man nicht im Abonnement kaufen, so dass
dieses jeden Monat neu erworben werden muss. Für viele Senior/innen ist das
nicht zumutbar, da immer weniger Fahrscheinverkaufsstellen existieren und nicht
jeder mit den Fahrscheinautomaten umgehen kann. Gerade für Menschen mit Seh-
oder Gehbehinderungen sind die Fahrscheinautomaten schwer zugänglich (z.B.
während der Fahrt in der Straßenbahn oder im U-Bahnschacht). Da die sonstigen
pauschalen Angebote im Abonnement (Umweltkarte, Schülerkarte, Semesterticket)
und sogar das Sozialticket die kostenlose Mitnahme eines Hundes beinhalten, ist
nicht ersichtlich, warum dies bei einem Seniorenticket nicht gelten soll. 3.
Dieser
Antrag fußt auf einer Anregung (Frage 18) aus der Senioren/innen - BVV vom 9.
Oktober 2008. Da kein Vertreter der BVG auf der Senioren/innen - BVV anwesend
war, wurde das Bezirksamt gebeten, die Frage 18 weiterzuleiten und die Antwort
dem Sozialausschuss zu übermitteln. Es ist Ende November und bisher (Stand 17.
November) ist der Ausschuss nicht unterrichtet worden. Die Zeit drängt, um bis
März 2009 noch eine Klärung im Sinne von vielen Senior/innen unseres Bezirks
herbeizuführen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen
dafür einzusetzen, dass das Mitführen eines Hundes bei Fahrten mit dem
Seniorenticket grundsätzlich gestattet ist. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.11.08 mit der
Drucksache DS/1007/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: Das Bezirksamt wird ersucht,
sich gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass das
Mitführen eines Hundes bei Fahrten mit dem Seniorenticket grundsätzlich
gestattet ist. Hierzu wird berichtet: Das Ersuchen der BVV ist dem
Leiter des Referats ÖPNV, gewerblicher Straßenpersonenverkehr und
Kreuzungsrecht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in einem Schreiben vom
09.01.09 übermittelt worden. In dem Antwortschreiben vom 30.01.09 teilt die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit, dass die Planungen der
Verkehrsunternehmen zum VBB- Abo 65 plus (Seniorenticket) nach Aussagen der
Verkehrsbundes Berlin- Brandenburg GmbH (VBB) vorsähen, dass das Seniorenticket
den übrigen Zeitkarten gleichgestellt werden solle. Demnach dürften Inhaber
eines VBB- Abos 65 plus einen Hund unentgeltlich mitnehmen. Wir bitten, den Beschluss damit
als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 05.03.2009 Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Drucksache wird zur
Kenntnis genommen. |
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