Ich frage
das Bezirksamt:
1.
Welche
Auswirkung hat nach Einschätzung des Bezirksamtes die Verlängerung der A100 im
16. und 17. Bauabschnitt für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, insbesondere
für die an die Trasse grenzenden Wohngebiete, im Bezug auf die:
-
Lärm-
und Luftentwicklung
-
Verkehrsentwicklung
-
Unfallgefährdung
2.
Welche
Auswirkungen wird die Verlängerung der A100 auf die Stadtstruktur der
betroffenen Wohngebiete haben, insbesondere
-
die
Gefährdung von Schulwegen
-
die
Entwicklung der Mieterstrukturen
-
die
soziale Zusammensetzung der Bevölkerung
3.
Zu
welcher Position wird das Bezirksamt in seiner Stellungnahme im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens kommen?
Nachfragen:
4.
Erwägt
das Bezirksamt eigenständige rechtliche Schritte gegen das Bauprojekt zu
unternehmen?
5.
Wurde
der Weiterbau der A100, insbesondere im Bauabschnitt 17 hinreichend in der
Bereichsentwicklungsplanung berücksichtigt?
Dr.
Schulz:
Zu1:
Im
gegenwärtigen Planfeststellungsverfahren befindet sich der 16. Bauabschnitt ,
muss man vielleicht 2 Vorbemerkungen machen auch für die weitere Beantwortung .
Die erste ist, es gibt natürlich unterschiedliche Ausführungen von der
geplanten Autobahn. Z.t. wird sie in Hochlage geführt und z.t. oberirdisch und
z.t. in Tunnellage. Für den 17. Bauabschnitt haben wir teilweise oberirdisch im
Bereich der Elsebrücke dann nur noch ein Stück in Hochlage und dann im Tunnellage und kurz vor Frankfurter
Allee dann wieder oberirdisch, während der 16. Bauabschnitt im wesentlichen in
Hochlage gebaut wird.
2.
Vorbemerkung, wie ich glaube auch wichtig ist für das weitere Verständnis, aber
auch für die politische Diskussion. Aus meiner Sicht und Sicht vieler Fachleute
und des BA haben wir eine weitgehend unvollständige Verkehrsmatrix vorliegen.
Die Aktualisierung des Stadtentwicklungsplanes Verkehrs – auf den warten wir
schon seit 2 Jahren. Sie erinnern sich noch, Ende letzte Wahlperiode und nach
Aussage der Staatssekretärin Frau..., das soll bald kommen. Das legt heute noch
nicht vor. Insoweit gibt es weitgehend ungesicherte Aussagen, wie die Verkehrsmatrix
aussieht, insb. weil jede Autobahn einschl. ihrer Auf- und Abfahrten natürlich
weitflächig und weiträumige Verkehre anzieht.
Weiterer
Punkt, der Unsicherheit rein bringt und dem ausgelegten Material, das
offenkundig und wichtigen
Verkehrsanteil und den LKW Verkehr zwischen 2 und 6 t unberücksichtigt
geblieben ist. Das vielleicht vorweg.
Was wir
sicherlich sagen können ist, dass die wesentlichste Beeinträchtigung, die von
dem 16. und 17. Bauabschnitt ausgehen wird, die verkehrliche sein wird. Wir
können davon ausgehen, dass im 16. Bauabschnitt insb. 2 Verkehrsknoten
Auswirkungen haben werden, auch auf den OT Kreuzberg, wie auf den OT
Friedrichshain. Das ist einmal die Anschlussstelle, die an die Puschkinallee
geplant ist und dann ihre verkehrliche Auswirkung bis in die schlesische
Strasse mit dem großen Verkehrsknoten Oberbaumbrücke. Schlesisches Tor haben
wir und die 2. Anschlussstelle, die damit zusammen hängt, ist dass über die
Elsebrücke ein weiterer betroffener Knoten mit Elsebrücke, Stralauer Allee,
Markgrafendamm und Alt Stralau haben. Für den 17. Bauabschnitt würde darüber
hinaus ein weiterer Verkehrsknoten mit der Frankfurter Allee betroffen sein.
Alle,
diese von mir genannten Verkehrsknoten sind gegenwärtig von ihrer Belastung
her, von der gegenwärtigen Belastung her über ihrer Kapazität. Das ist ein ganz
eindeutiger Sachverhalt, dass kann man sich aus dem Alltag des motorisierten
Individualverkehrs an diesem Knoten selbst als Wahrnehmung verschaffen. Wir
haben auch selbst im letzten Jahr für den Knoten Elsebrücke, Stralauer Allee,
Markgrafendamm eine Verkehrsstudie gemacht, die eindeutig sagt, dass dort
zusätzliche verkehre nicht abzuwickeln sind aufgrund der gegenwärtig schon
hohen Belastung des Knoten.
Wir
können insgesamt davon ausgehen, dass die Verkehrsentwicklung, die damit
zusammen hängt weiträumig nicht nur Verkehrsknoten über ihre schon vorhandene
Überlastung noch weiter verstaut wird, sondern es wird sich dann auch in den
ganzen Strassen, die damit zusammen hängen eine wesentlich höherer
Verkehrsbelastung ergeben und damit natürlich auch eine Verschlechterung der
dortigen, anliegenden Wohnungen.
Wir
können 2. hinsichtlich der Lärm- und Luftentwicklung sehen, dass von der
zugrunde gelegten 16. Verordnung Bundesemissionsschutzgesetzes, dass die
Lärmgrenzwerte an vielen Stellen auch gerade im Bereich der Elsebrücke, auch da
haben wir angrenzenden Wohnungsbau, deutlich überschritten wird. das gilt auch
oder mit dem Aspekt der Luftreinhaltung – auch dort ist relativ eindeutig und
in den Planfeststellungsunterlagen auch durchaus benannt, dass wir in vielen
Bereichen NO2 Grenzwertüberschreitungen haben werden, aber auch
Feinstaubüberschreitungen haben werden.
Zu 2:
Natürlich
ist das so, dass eine Autobahn wie eine tiefgehende , dauerhaft werdende
stadträumliche Zäsur wird . das ist die erste große Auswirkung. Sie trennt
Stadtteile in rechts und links und auch dort, wo sie in Hochlage geführt wird,
kommt sie dann immer nur von der einen Seite zur anderen, dort wo eine Brücke
ist und das sind dann eben wenige. Man zerstört damit wachsende, funktionale
Gefüge von Stadtquartieren. Das ist schon etwas seltsam vor dem Hintergrund,
dass Berlin mit den beteiligten Bezirken sich in den letzten Jahren unter dem
Dach sozialer Stadt gerade dem Thema gewidmet hat, den Zusammenhalt von
Quartieren und dem Gefüge, dem Nutzungsgefüge der Quartiere Verbesserung zu
bekommen. Das würde im erheblichen Umfang kontakariert werden und natürlich
tritt auch etwas ein, was man an vielen Stellen der Stadt beobachten kann, dort
wo gewachsene Stadtstrukturen mit einer solchen Autobahnzäsur zergliedert
werden, wo es dann dauerhafte Lärmpegel gibt, dass dann auch eine Abwertung von
Wohngebieten stattfindet und meistens geht dann auch einher, was neudeutsch die
Stadtsoziologen dann ...nennen, also der gewerbliche Handel auf der wir dann in
diese Abwärtsspirale mit einbezogen werden .
Zu 3:
Vor dem
Hintergrund der kurz skizzierten Haltung und Beeinträchtigung, die wir an das
BA für die Interessen der Bevölkerung in unserem Bezirk sehen, werden wir eine
negative Stellungnahme abgeben. Das tun wir im Moment sehr intensiv, auch sehr
detailliert. Wir werden das auch bis zum 26.4. machen, damit wir die
Möglichkeit haben, mit der rechtzeitigen Abgabe auch dann möglicherweise im
Anschluss dann klagen zu können. Dazu ist der Abgabetermin am 26.4. notwendig.
Zu den
Nachfragen 4 und 5:
Dr.
Schulz:
Zu 4:
Wir
fassen die Stellungnahme und auch die rechtzeitige Abgabe der Stellungnahme
nicht ab, um eine negative Stellungnahme abzugeben. Wir sind überzeugt, dass
die Autobahnverlängerung erhebliche Nachteile für die Bevölkerung von
Friedrichshain-Kreuzberg mit sich zieht und aus dem Grunde werden wir alle
Möglichkeiten ausschöpfen, die sich uns bieten werden, auch rechtlich dagegen
vor zu gehen.
Zu 5:
Nach
meiner Kenntnis vor dem Hintergrund der mehreren Beschlussfassungen der BVV zur
Autobahn ist eine Bereichsentwicklungsplanung (BEP) auch eine enstpr.
ablehnende Haltung eingenommen. Die hatte ja auch einen Überarbeitungsprozess
durch laufen, der dann ja auch hier in der BVV und dann auch so zur Kenntnis
genommen worden ist, aber ich glaube, dass die BEP in der Situation der
Auseinandersetzung, in der wir uns befinden, nämlich auf der Ebene des
Planfeststellungsverfahrens nur eine sehr geringe Rolle spielt, weil im
Planfeststellungsverfahren die BEP überlagert.
Herr
Assatzk:
Ich habe
2 Nachfragen. Die erste ist, gibt es eine Koordinierung der Position des BA mit
anderen betroffenen Bezirken, die ebenfalls von diesem Bau betroffen sind und
zweitens, wird das BA in seiner Stellungnahme auch auf die Problematik
„Grundwasserspiegel“ Stichwort Boxhagener Viertel im Zusammenhang mit dem
geplanten, sie erwähnten es zweistöckigen Tunnel, der ja an der Gürtelstrasse
entlang geführt werden soll, (in der Bahnhofs- und Gürtelstrasse) die
Problematik aufwerfen, wie wir sie in der Kölner Altstadt vor drei Wochen
erleben durften, aufwerfen.
Dr.
Schulz:
Es ist
eine entspr. Kontaktaufnahme gemacht worden mit Neukölln. Nach meiner Kenntnis
befürwortet Neukölln den Autobahnbau, also den 16 Bauabschnitt und tendenziell
wohl auch Treptow-Köpenick. Also, von daher erwarten wir uns jetzt nicht
unbedingt größere Unterstützung. Das ist, glaube ich aber auch nicht
entscheidend für die Stellungnahme, die wir abgeben müssen für die Auslegung
auf unseren Bezirk darstellen und das wird auch erheblich sein für den Fall,
das wir eine Klagebefugnis haben, weil wir nur das, was sich sozusagen
städtebaulich dann und verkehrlich usw. auf unseren Bezirk auswirkt, dann auch
im Klageverfahren dann einführen können. Zum zweiten Punkt: kann ihnen
versichern, dass wir alle Aspekte, auch wenn die im Moment auch nicht
ingenieurmäßig oder technisch schon durchdacht sind, alle Aspekte, die
möglicherweise Beeinträchtigung oder Gefährdung darstellen können sammeln. Das
hat natürlich auch einen Hintergrund. Wenn wir wirklich zu einer Klage kommen,
können wir nur sozusagen die Gründe dann vortragen und dann auch in das
Verfahren einbringen, die wir in der Stellungnahme genannt haben, also in einem
späteren Klageverfahren können nicht neue Argumente eingebracht werden