Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-294-1 für
das Grundstück Columbiadamm 111, Lilienthalstraße 17 und die nördlich und südlich angrenzenden
Teilflächen des Grundstücks der Grünanlage Volkspark Hasenheide sowie einen Abschnitt des Columbiadamms im Bezirk Neukölln, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-294-1 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie §12 Abs.2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen.
Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom
Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
a) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt II 3.3.2 der anliegenden Begründung beschrieben.
b) Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-294-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
-Schlussbericht-
Der Bebauungsplan XIV-294-1 vom 20.September 2012 für die Grundstücke Columbiadamm 111, Lilienthalstraße 17 und die nördlich und südlich angrenzenden Teilflächen des Grundstücks der Grünanlage Volkspark Hasenheide sowie einen Abschnitt des Columbiadamms im Bezirk Neukölln, ist am 25.Juni 2013 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 9.Juli 2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr.16 auf Seite 201 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung
(Drs.Nr. 0286/XIX) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den
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Dr. GiffeyBiedermann
BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat