Drucksache - 0214/XX  

 
 
Betreff: Bibliotheksführer auf Deutsch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:Lüdecke, AndreasLüdecke, Andreas
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
21.06.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.07.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antragt vertagt
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle arabischsprachigen Informationsbroschüren „Hallo Neukölln! Bibliotheksführer auf Deutsch“ nicht länger zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, sondern stattdessen, so weit wie möglich, einzuziehen und zu vernichten;  künftig auf Übersetzungen amtlicher Publikationsschriften ins Arabische zu verzichten.

 

Begründung:

Nach Auskunft des Bezirksamts wurde die o.g. Broschüre in insgesamt neun Sprachen übersetzt. Das Deckblatt, die erste Seite der Broschüre, enthält neben dem Hinweis „Stadtbibliothek Neukölln“ lediglich die zwar groß aufgemachte, aber gleichwohl doch nur sehr kurze Information: „Hallo Neukölln! Bibliotheksführer auf Deutsch“. Die Rückübersetzung der spanischen Ausgabe lautet „Hallo Neukölln! Bibliotheksführer auf Spanisch“, die der englischen Ausgabe „Hallo Neukölln! Bibliotheksführer auf Englisch“ und die der französischen Ausgabe „Hallo Neukölln! Bibliotheksführer auf Französisch“ usw. Wirklich usw? Nein: Die der arabischen Sprache lautet: „Hallo Neukölln! Bibliotheksführer auf Deutsch“. Das weist darauf hin, dass der Übersetzer diesen einfachen Text trotz seiner inhaltlichen und formalen Anspruchslosigkeit einfach nicht verstanden hat.

 

In den Folgeseiten werden zweimal Begriffe verwendet, die zum spezifischen ägyptischen Dialekt gehören und deshalb in amtlichen Schriftstücken für den arabischsprachigen Raum ebenso wenig Verwendung finden sollten, wie etwa typisch schweizerische für den deutschsprachigen. Zudem erhält er mindesten sieben weitere orthographische und grammatikalische Fehler.

 

Deshalb soll das Bezirksamt diese Variante der Broschüre, soweit das noch möglich ist, aus dem Verkehr ziehen und einstampfen.

 

Nach eigener Auskunft legt das Bezirksamt auf Richtigkeit sowohl des Inhaltes als auch der Form viel Wert und will dazu für seine fremdsprachlichen Ausgaben ein namhaftes großes Übersetzungsbüro beauftragt haben, durch das auch die Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Übersetzung durch Fachexperten sowie hinsichtlich der Sprache und Stil durch einen Lektor erfolgt sein soll. Mehr könnte man tatsächlich kaum tun. Wenn solche Fehler gleichwohl vorkommen und diese auch nach gezielten Rückfragen (siehe Drs. KA/049/XX) nicht auffallen, dann wird es besser sein, künftig ganz auf Übersetzungen in dieser Sprache zu verzichten.

 

Sie erfüllen ohnehin keinen sinnvollen Zweck. Für Touristen aus dem Ausland wird ein bezirklicher Bibliotheksführer entbehrlich sein, und bei der Vielzahl der Migranten, mit denen sich der Bezirk so eifrig ziert, festigen sie die längst entstandenen Parallelgesellschaften und tragen im Zusammenwirken mit anderen Faktoren zur Herausbildung regelrechter Antigesellschaften bei, anstatt dem entschieden entgegenzuwirken. Sie behindern die Integration, wenn sie sie nicht gar gänzlich vereiteln. Steuerverschwendung ist daher noch die mildeste Form und der harmloseste Aspekt der Bewertung derartiger Glanzstücke.

 
 

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