Drucksache - 0179/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Bezirk Neukölln setzt sich für die Aufhebung des Neutralitätsgesetzes (Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin vom 27.01.2005, GVBl. 2005, 92) ein, um die Diskriminierung von Musliminnen mit Kopftuch zu beenden und im öffentlichen Dienst zu fördern.
Begründung: Das Berliner Neutralitätsgesetz (Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin vom 27.01.2005, GVBl. 2005, 92) verstößt gemäß des Benachteiligungsverbot nach § 7 AGG (Benachteiligungsverbot) und in Anbetracht der Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 27.01.2015, 1 BvR 471/10 und 1 BvR 1181/10 BVerfGE 138, 296) und des Urteils des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.02.2017, Az. 14 Sa 1038/16, das Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und diskriminiert Frauen mit Kopftuch. In Anbetracht des des grassierenden antimuslimischen Rassismus sollten Musliminnen besonders im öffentlichen Dienst gefördert werden. |
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