Drucksache - 0244/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Entwurf der Rechtsverordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs („Milieuschutzverordnung“) für das Gebiet „Silbersteinstraße / Glasower Straße“ im Bezirk Neukölln von Berlin (siehe Anlage) wird beschlossen.
Die Milieuschutzsatzung soll gemäß § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692) nach Anzeige bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Rechtsverordnung erlassen werden.
Nach Inkrafttreten der Verordnung ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den 30.06.2017
Dr. Giffey Biedermann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
-Schlussbericht-
Die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet "Silbersteinstraße / Glasower Straße“ im Bezirk Neukölln von Berlin ist am 19.07.2017 durch die BVV beschlossen worden und am 05.08.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 21 auf Seite 405 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs. Nr. 0244/XX) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 25.08.2022
Jochen Biedermann stellvertretender Bezirksbürgermeister |
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