Auszug - Drogenkonsum- und Suchtberatungsangebot
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgernder Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten,
Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt. Damit ist die Beschlussempfehlung beschlossen.
Realisierung:
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