Drucksache - 0139/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgernder Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten,
Änderung zum Ursprung:
Das Bezirksamt wird gebeten,
Begründung: Das derzeit in Vorbereitung befindliche mobile Beratungs- und Konsumangebot bietet mit Öffnungszeiten von drei mal die Woche zu je vier Stunden keine hinreichende Antwort auf die Probleme von Drogenkonsument*innen und Anwohner*innen. Die Effektivität des Angebots variiert sowohl bezüglich der Reduktion gesundheitlicher Risiken durch eine Überdosis oder Hygienemängeln, als auch bezüglich der Reduktion der Belastungen für Anwohner*innen durch konsumbezogene Verhaltensweisen in Abhängigkeit von der Länge der Öffnungszeiten. In Anbetracht der Befristung des mobilen Angebots auf Ende 2017 und des großen Bedarfs sollte ferner jetzt bereits mit der Planung eines festen Angebots begonnen werden.
Ursprung: Das Bezirksamt wird gebeten,
Begründung: Polizeiliche Maßnahmen und vermehrte Videoüberwachung gegen die Drogenszene am S-Bahnhof Neukölln führen nicht zu einer Lösung des Problems, sondern zu einer Verdrängung der Drogenszene in andere Stadtgebiete. Durch ein Angebot zum kontrollierten Drogenkonsum können die Gesundheitsgefahren für Drogenabhängige verringert und ein wesentlicher Beitrag zum Überleben der Drogenabhängigen geleistet werden. Ferner wird die Belastung der Öffentlichkeit durch konsumbezogene Verhaltensweisen reduziert. Schließlich können durch entsprechende Beratungsangebote die Behandlungsbereitschaft der Drogenkonsument*innen erhöht werden und Auswege aus der Sucht aufgezeigt und vermittelt werden.
-Schlussbericht- Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 19. Juli 2017 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, sich bei den zuständigen Stellen für eine Ausweitung der Öffnungszeiten des mobilen Drogenberatungs- und Konsumangebots in der Kirchhofstraße Ecke Karl-Marx-Straße auf ein tägliches Angebot einzusetzen.
Das Angebot des Drogenberatungs- und Konsummobils ist abhängig von den im Rahmen des Integrierten Gesundheitsversorgungsprogramms (IGP) durch sie Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung bereitgestellten finanziellen Haushaltsmitteln. Die kurzfristig realisierte und modellhafte Erprobung des Drogenberatungs- und Konsummobils in Neukölln kann in 2017 nur umgesetzt werden, weil für den Aufbau eines stationären Drogenkonsumangebots im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf vorgesehene Haushaltsmittel nicht abgerufen und an Neukölln weitergeleitet werden konnten. Insofern muss das Neuköllner Suchthilfeangebot regelhaft auf drei Tage pro Woche à 4 Stunden beschränkt werden. Das Bezirksamt hat sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ausdrücklich für eine Ausweitung des Konsum- und Beratungsangebot eingesetzt.
In Kenntnis der angemeldeten Bedarfe konnten die Standzeiten in der Zeit vom 24. Juli 2017 bis zum 31. August 2017 auf fünf Tage die Woche ausgeweitet werden, weil der Betrieb des mobilen Drogenkonsumangebots in Charlottenburg-Wilmersdorf zeitweise ausgesetzt werden musste. Ab September steht das mobile Angebot in Charlottenburg-Wilmersdorf wieder zur Verfügung, so dass keine weiteren Haushaltsmittel über einen Dreitagebetrieb hinaus für Neukölln zur Verfügung stehen.
Seitens der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wurden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 Mehrbedarfe für einen ausgeweiteten Betrieb von Drogenkonsumräumen angemeldet. Die Notwendigkeit der Ausweitung der Standzeiten auf mindestens fünf Tage in der Woche ist der Senatsverwaltung bekannt. Der Weiterbetrieb und Umfang des Neuköllner Drogenberatungs- und Konsumangebots in 2018 ist unter der Voraussetzung der erfolgreichen Evaluation des Modellprojekts mithin von den Festlegungen für den Haushalt 2018/2019 abhängig.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den
________________________________________ Dr. Franziska GiffeyFalko Liecke |
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