Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0227/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, keine kommunalen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen an freie Träger zu übergeben. Das JKW Grenzallee, das UFO und die Projektwerkstatt sollen in der öffentlichen Hand verbleiben.
Begründung: Die Privatisierung von drei kommunalen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, wie derzeit vom Jugendamt geplant, ist in finanzieller, menschlicher, sachlicher und sozialer Hinsicht nicht nachvollziehbar: Kommunale Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen können wirtschaftlich sein, wenn sie personell gut ausgestattet werden, alle Räume nutzbar sind und ein Raumnutzungskonzept vorgelegt wird, dass außerhalb von den üblichen Öffnungszeiten auf Kooperationen mit freien Trägern setzt. Das zum Teil langfristige Engagement von Mitarbeitern wird durch eine Privatisierung entwertet, Vertrauensverhältnisse zwischen Mitarbeitern und den Kindern/Jugendlichen brach gelegt und funktionierende Angebote, Korporationen und Netzwerke in Frage gestellt. Die personelle und finanzielle Ausstattung bei freien Trägern lässt eine mit öffentlichen Trägern vergleichbare Angebotsqualität oft nicht zu. Zudem erfolgt die Entlohnung der Mitarbeiter i. d. R. unter dem Niveau der öffentlichen Träger. Die eingeplanten Transferkosten sollen stattdessen in die Personalausstattung kommunaler Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen investiert werden. |
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