Drucksache - 0251/XX  

 
 
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/29 für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-60 („Mohriner Allee / Buckower Damm“)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/SUV
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.07.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.09.2022 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-60 wird gemäß § 14 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) die Verlängerung einer Veränderungssperre beschlossen.

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.

 

Berlin-Neukölln, den 19. Juli 2017

 

 

Dr. Giffey  Biedermann

Bezirksbürgermeisterin  Bezirksstadtrat

 

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt hat für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 am 19.07.2017 eine Verlängerung der Veränderungssperre mit der Bezeichnung XIV-60/29 als Rechtsverordnung erlassen. Die Verordnung ist am 05.08.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 21 auf Seite 410 verkündet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 19.07.2017 über die Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/29 (Drs. Nr. 0251/XX) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 25.08.2022

 

 

Jochen Biedermann

stellvertretender Bezirksbürgermeister

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen